Fragen zur Unterschriftensammlung
Die Unterschriftensammlung ist Mitte Juni gestartet.
Der Beginn war auf dem Tollwood-Festival in München (vom 16. Juni bis zum 17. Juli 2022) geplant.
Ab Mitte Juni 2022 werden dann nach und nach auch Sammlungen in verschiedenen Stadt- und Landkreisen in Bayern beginnen.
Hierfür gibt es aber kein zentrales Schema, sondern die Aktiven vor Ort entscheiden selbst, wann, wo und wie sie bei sich sammeln.
Wenn du aktiv bei dir vor Ort mitmachen möchtest: Unter MITMACHEN gibt es mehr Informationen, wie du dich einbringen kannst.
Aktuell haben wir vor, zumindest bis zum 31. Oktober 2022 Unterschriften zu sammeln.
Es kann aber auch sein, dass die Sammlungsphase noch in den Winter hinein fortgesetzt wird.
Unterschreiben können alle, die in Bayern bei Landtagswahlen wahlberechtigt sind, sprich
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- den Hauptwohnsitz (Erstwohnsitz) seit mindestens 3 Monaten in Bayern haben,
- Wir selektieren nicht nach vermeintlicher Wahlberechtigung
Wichtig ist beim Unterschreiben, dass auf einem Unterschriftenbogen nur Personen aus einer Gemeinde gültige Unterschriften leisten können.
Unterschreiben auf einem Bogen nach der ersten Person weitere Personen mit unterschiedlichen Wohnorten, sind diese (weiteren) Unterschriften ungültig.
Formaljuristisch können (ist für kleinere Gemeinden im ländlichen Raum manchmal relevant) auf einem Bogen auch Wahlberechtigte aus der gleichen VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT unterschreiben.
Im Zweifelsfall kann die Liste der Kreise mit den einzelnen (unten bei den jeweiligen Kreisen stehen dann immer auch die Verwaltungsgemeinschaften, falls es welche gibt in diesem Kreis von der Homepage des Inenministeriums
https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/suv/wahlen/vob_zulassungsantrag_zusammenstellung_bayern-insgesamt_stand-01012017.xlsx
herunter geladen werden.
Oftmals ist es aber in der Sammelsituation einfacher, nur nach Gemeinden zu fragen (weil Verwaltungsgemeinschaften teilweise etwas verwirrend sind).
Aufgrund der dezentralen Organisation der Unterschriftensammlung können hier auf der Internetseite des Radentscheid Bayerns nicht alle Möglichkeiten für die Leistung von Unterschriften eingestellt werden.
Viele Infostände werden vor Ort von den lokal Aktiven angeboten. In vielen Fällen werden diese von den Kreis- und Ortsgruppen des ADFC, des VCD und des BUND Naturschutz (BN) oder in den 11 bayerischen Städten mit lokalen Radentscheiden (Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Erlangen, Freising, München, Neu-Ulm, Nürnberg, Regensburg, Rosenheim und Würzburg) den lokalen Radentscheiden(mit) veranstaltet. Eine Möglichkeit ist bei der nächstgelegenen Gliederung nachzufragen, wann und wo von diesen Sammelaktionen veranstaltet werden.
Darüber hinaus sollen im Laufe des Sommers nach und nach auch stationäre Sammelstellen eingerichtet werden, bei denen entweder direkt unterschrieben werden kann oder auch teilweise Unterschriftenbögen mitgenommen und wieder zurück gebracht werden können. In vielen Fällen handelt es sich um Geschäfte (Öffnungszeiten beachten) oder Geschäftsstellen der beteiligten Verbände und Parteien.
Wenn vor Ort keine Sammlung angeboten wird und auch keine Sammelstelle in der Nähe liegt, können Unterschriftenbögen auch unter
unterschreiben@radentscheid-bayern.de
per Mail angefordert werden.
An einer Sammelstelle bzw. bei einer Sammelaktion mitgenommene oder angeforderte Unterschriftenlisten müssen nach dem Ausfüllen wieder an den Radentscheid Bayern zurück.
Die Gültigkeit der Unterschriften muss dann durch die jeweiligen Gemeinden überprüft werden.
Am einfachsten geht das, wenn es in der Nähe eine Sammelstelle gibt, bei der ausgefüllte Bögen zurück gegeben werden kann.
Ansonsten bitte zurück senden an:
Radentscheid Bayern
c/o ADFC Bayern, Landesgeschäftsstelle
Kardinal-Döpfner-Straße 8
80333 München
Prinzipiell können Unterschriftenbögen auch bereits individuell bei der Wohnortsgemeinde zur Überprüfung abgegeben werden. Allerdings müssten diese dann dort wieder abgeholt und an den Radentscheid Bayern zurück geschickt werden (das wird nicht von der Gemeinde übernommen).
Da aber sowieso an die einzelnen Gemeinden Unterschriftenbögen gesandt werden, ist es wohl nur für Aktivengruppen vor Ort sinnvoll, ggf. bereits einen Schwung Bögen vor Ort gleich direkt zur Überprüfung vorzulegen.
Leider nein. Wir sammeln Unterschriften, um ein Volksbegehren beim Land Bayern zu beantragen.
Wir müssen uns daher strikt an die Vorgaben des Landes halten.
Demnach darf nur auf den offiziellen Unterschriftenbögen per Hand unterschrieben werden, die den kompletten Gesetzestext unverändert enthalten.
Die Vorgabe des Innenministeriums (BayStMI) ist, dass der gesamte Gesetzestext und die Unterschriftenliste eine physische Einheit darstellen müssen, d. h. entweder ein fest gebundenes Heft oder ein großer Druckbogen, sein muss. wir haben uns für einen Druckbogen entschieden (siehe unten), der wie eine Ziehharmonika gefaltet wird.
Unterschriften, die auf selbst ausgedruckten Bögen, die dann mit Heftklammern oder Tesafilm verbunden sind, werden eben (leider) nicht angekannt.
Der Druckbogen für den Zulassungsantrag im Original
(nicht zum Ausdrucken geeignet, weil es vier zusammenhängende DinA4-Seiten vorder- und rückseitig bedruckt sein müssten … und so einen Drucker hat wohl niemand zu Hause stehen)


Leider nein. Wir sammeln Unterschriften, um ein Volksbegehren beim Land Bayern zu beantragen.
Wir müssen uns daher strikt an die Vorgaben des Landes halten.
Demnach darf nur auf den offiziellen Unterschriftenbögen per Hand unterschrieben werden, die den kompletten Gesetzestext unverändert enthalten.
Bei einem Volksbegehren ist eine Vorgabe, dass die unterzeichnenden Personen auch in Bayern für die Landtagswahl wahlberechtigt sind.
Um das überprüfen zu können, befindet sich auf der letzten Seite jedes Unterschriftenbogens ein Feld für die Gemeinde. Wir reichen die unterschriebenen Bögen gesammelt bei den Gemeinden ein und lassen uns dort die Wahlberechtigung bestätigen. Mit dieser Bestätigung können wir die Bögen dann beim Landeswahlleiter einreichen.
Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung dieses Volksbegehrens erhoben und genutzt, eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht und man geht natürlich auch keinerlei sonstige Verpflichtungen ein und es entstehen keine Kosten.
Die enthaltenen Angaben (Name, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Anschrift) sind alle genau gesetzlich vorgeschrieben.
Unsere Sammlerinnen und Sammler sowie die Sammelstellen sind angehalten die unterschriebenen Bögen sofort nach der Unterschrift vor Blicken zu schützen und verdeckt zu lagern.