Unser Radl-Volksbegehren kann noch nicht starten. Denn das bayerische Innenministerium hat unseren Zulassungsantrag dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Prüfung vorgelegt – während die CSU plötzlich an einem eigenen Gesetzestext arbeitet.
Doch wir werden das Radl nicht in der Garage parken und der CSU das Feld überlassen! Wir nutzen die drei Monate, die der Bayerische Verfassungsgerichtshof unseren Gesetzesentwurf prüft, um laut und sichtbar zu fordern: Sicher radeln. Jetzt!
Auch nach Lektüre der Stellungnahme des Innenministeriums sind wir zuversichtlich, dass es noch zum Volksbegehren kommt: Auf den 78 Seiten finden sich sehr viele Wiederholungen, Doppelungen und aus unserer Sicht teilweise schwer haltbare einseitige Interpretationen. Würde man der Argumentation des Innenministeriums folgen, wäre es in Bayern künftig kaum mehr möglich irgendein Volksbegehren zuzulassen, falls dessen Anliegen auch nur ein bisschen Geld kostet. Wir werden dies dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof in unserer eigenen Stellungnahme darlegen.
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