SICHER
RADELN.
JETZT!
RADELN.
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Das Volksbegehren für besseren Radverkehr in Bayern!
Podiumsdiskussion zur Landtagswahl
20.09. 19 Uhr
Anlässlich der bayerischen Landtagswahl 2023 und der Europäischen Mobilitätswoche laden die beiden Träger des Volksbegehrens Radentscheid Bayern, also ADFC Bayern und VCD Bayern, verkehrspolitische Expert:innen der Parteien zur Podiumsdiskussion ein und diskutieren die Frage „Wann kommt die Verkehrswende🚲 🚶♀️🚋 in Bayern?”
Mehrere Aspekte der Mobilität werden diskutiert, z.B. Klimaschutz, Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen, Sicherheit, Soziale Gerechtigkeit und Teilhabe.
Datum: 20. September 2023 um 19:00 Uhr
Ort: Gemeindesaal der Universitätskirche St. Ludwig (Ludwigstr. 22, 80539 München).
Anmeldung unter: kurzelinks.de/verkehrswende-bayern Die Diskussion wird aufgezeichnet und gestreamt. Der Link zur Online-Teilnahme wird einige Tage vor der Veranstaltung per Mail zugesendet.
Es diskutieren unter Moderation von Eva Lell (BR):
- N.N. (CSU)
- Markus Büchler (GRÜNE)
- Manfred Eibl (FREIE WÄHLER)
- Dr. Nasser Ahmed (SPD)
- Tobias Weiskopf (FDP)
- Dr. Theo Glauch (DIE LINKE)
- Tobias Ruff (ÖDP)
- Tim Scharf (Volt)
Am Mittwoch, den 19. Juli 2023, wurde ein Radgesetz(chen) für Bayern beschlossen
Bayern bekommt nun – nach Berlin und NRW, auch ein Radgesetz! Ohne unser Volksbegehren und die jahrelange Vorarbeit, insbesondere des ADFC Bayern, wäre es sicher noch lange nicht dazu gekommen. Schließlich hat die CSU ein Radgesetz seit 2017 vehement abgelehnt. Erst die riesige Unterstützung und das große Interesse für den Radentscheid Bayern, haben die Meinung der CSU um 180 Grad gedreht. Das ist der Erfolg von allen, die uns unterstützt haben!
Allerdings ist das Ergebnis vorläufig noch eher ein Radgesetz(chen). Wir versprechen Euch: Wir setzen uns weiter dafür ein, dass Bayern ein wirksames Radgesetz und dadurch besseren und sicheren Radverkehr bekommt. Denn für uns gilt weiterhin: Sicher radeln. Jetzt!
Unsere Stellungnahme und Einordnung findet ihr im Pressebereich.
Die Debatte des Landtagsplenums zum Radgesetzentwurf von CSU und Freien Wählern kann vorübergehend online nachgeschaut werden.
Hinter uns liegen aufregende und arbeitsreiche eineinhalb Jahre. Wir sind natürlich enttäuscht, dass unsere Volksbegehren „abgeräumt“ und wir nicht – wie die Radentscheid in NRW und Berlin – an der Erarbeitung des Gesetzentwurfes beteiligt wurden. Und das trotz akribischer Vorarbeit mit einer Kanzlei, so großer Unterstützung und so viel Einsatz von Ressourcen!
Am 7. Juni 2023 hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof das
Volksbegehren „Radentscheid Bayern”
für nicht zulässig erklärt
Am Mittwoch, den 7. Juni 2023 das Bayerische Verfassungsgericht unseren Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens für nicht zulässig erklärt.
Zur Pressemitteilung des Radentscheid Bayern anlässlich der Urteilsverkündung
Vollständiges Urteil des BayVerGH vom 7. Juni 2023
Die Ablehnung des Zulassungsantrages für das Volksbegehren wird vor allem damit begründet, dass im Straßenverkehrsgesetz des Bundes so viel abschließend geregelt sei, dass Bayern hier nichts weiter regeln dürfe, z.B. die Anordnungen von Tempo 30 oder von sog. Schulstraßen die wir in einzelnen Artikeln vorgeschlagen hatten. Das Gericht selbst bezeichnete sein Urteil als „sehr kleinteilig“. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass man das auch mit juristischer Expertise anders sehen könnte – nicht zuletzt, weil manche der so abgelehnten Artikel so im Rad- bzw. Mobilitätsgesetz von NRW und Berlin stehen, für die ja dasselbe Straßenverkehrsrecht gilt. Zudem ist unstrittig, dass das Straßenverkehrsgesetz dringend reformiert werden muss und der Reformprozesse ist auch bereits im Gange. Es gibt jedoch für unser Volksbegehren jedoch leider keine Revisionsmöglichkeit.
Letztlich diente das Gerichtsverfahren wohl v.a. dazu, dass die CSU – während des laufenden Verfahrens – schnell noch ein eigenes Radgesetz schreiben und es eiligst durch das Gesetzgebungsverfahren bringen konnte.
Der Radentscheid Bayern macht aber weiter, bis Bayern ein wirklich gutes Radgesetz hat!
Der mit heißer Nadel gestrickte Radgesetzentwurf von CSU und Freien Wählern wird die von uns forcierte Erhöhung der Sicherheit des Rad- und Fußverkehrs wohl leider nicht ermöglichen. Dafür reichen die versprochenen 1500 Kilometer neue Radwege bis 2030 nicht aus: 1500 Kilometer bis 2030 entsprechen 91 Meter pro Jahr und Kommune.
Bayern braucht keine weitere Absichtserklärung sondern ein wirklich gutes Radgesetz, das Verfahren, Zuständigkeiten und Standards so regelt, dass gute und sichere Radinfrastruktur endlich ohne jahrelange Diskussionen und Vorverfahren geplant und gebaut werden kann.
Wir lassen deshalb nicht nach und bieten weiter unsere konstruktive Mitarbeit an einem wirklich guten Radgesetz an. Dafür streben wir Gesetzesänderungen an. Das Urteil verstehen wir zudem als Auftrag uns auf Bundesebene für eine Modernisierung des Straßenverkehrsrechts und der Straßenverkehrsordnung einzusetzen. Denn es ist nicht mehr zeitgemäß die „Flüssigkeit und Leichtigkeit des Autoverkehrs“ über Klimaschutz und die Sicherheit der Menschen im Verkehr zu stellen.
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Warum haben wir einen Radentscheid für ganz Bayern initiiert?
Die Staatsregierung hat 2017 versprochen den bayernweiten Radverkehrsanteil bis 2025 von 10 auf 20 % zu verdoppeln. Bis jetzt ist der Radverkehrsanteil aber nur um ca. ein Prozentpunkt auf 11 % gestiegen! Das ist auch kein Wunder: Radwege, Abstellanlagen und Radmitnahmemöglichkeiten fehlen oder sind häufig so dürftig und unsicher, dass sie nicht zum Radfahren einladen. Auf dem Land fehlt ein Alltagsradwegenetz zwischen den Ortschaften. Oft hat man nur die Wahl zwischen holprigen Feldwegen oder gefährlichem Radeln auf der Landstraße, wo man mit sehr hohen Geschwindigkeiten und wenig Abstand von schweren Kfz überholt wird. Radmitnahme in Bus und Bahn ist teuer, nicht garantiert oder meist gar nicht erst möglich.
In 11 bayerischen Städten gab es deshalb Bürgerbegehren für eine bessere und sichere Radinfrastruktur, die fast alle übernommen wurden. Die Umsetzung der kommunalen Radentscheide geht aber kaum voran – weil Ressourcen fehlen und weil die längst nicht mehr zeitgemäßen Richtlinien und Straßenverkehrsgesetze eine bessere Radinfrastruktur verhindern und weil Verfahren, Zuständigkeiten und Standars unklar sind. Folglich wird oft jahrelang diskutiert statt geplant und gebaut Das wollen wir ändern: Mit einem Radgesetz, das die bayerische Staatsregierung verpflichtet, nicht nur von umweltfreundlicher Mobilität zu reden, sondern diese auch rasch zu ermöglichen.

Aktuelles
18. Juli 2023
Bayern bekommt ein „Radgesetz #söderstyle“
Die Staatsregierung beschließt am Mittwochabend ein Radgesetzchen, das Radentscheid-Bündnis kritisiert den Umgang mit dem Radl-Volksbegehren.
19. Juni 2023
Der Radentscheid Bayern ist nicht vorbei
ADFC und VCD Bayern beziehen Stellung zum Radgesetz-Entwurf von CSU und Freien Wählern
Auch wenn es zunächst nicht zum Volksbegehren über ein Radgesetz kommt, wird der Radentscheid Bayern nicht leise, bevor es ein wirksames Radgesetz für Bayern gibt.
7. Juni 2023
Bayerischer Verfassungsgerichtshof erklärt „Radentscheid Bayern“ für unzulässig
Das Bündnis „Radentscheid Bayern“ respektiert die Entscheidung des Gerichts, kritisiert jedoch, dass die Maßstäbe für die Gesetzentwürfe zu Volksbegehren in Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr hoch angesetzt werden.
Häufige Fragen
Mit einem Volksbegehren können die Wahlberechtigten in Bayern die Politik beeinflussen. Dafür müssen sie einen Entwurf für ein Landesgesetz vorlegen, der nicht in den Staatshaushalt eingreift und der nur ein Rechtsgebiet behandeln darf
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Das Bündnis Volksbegehren „Radentscheid Bayern” wird getragen von ADFC und VCD Landesverband Bayern sowie den elf bayerischen kommunalen Radentscheide. Als Bündnispartner haben sich uns der BUND Naturschutz in Bayern (BN) und fünf Landesverbände politischer Parteien angeschlossen.
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Ein Volksbegehren ist der unmittelbare Weg durch das Volk ein Gesetzesvorhaben zur Abstimmung zu bringen.
Das Verfahren besteht aus drei Phasen, die auf den Seiten des bayerischen Innenministerium erläutert sind.
In der
Phase 1: Zulassungsverfahren
müssen zunächst mindestens 25.000 in Bayern Wahlberechtigte den
Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens „Radentscheid Bayern”
mit ihrer Unterschrift unterstützen.
Zum Sammelende am 31. Oktober haben 100.000 Menschen in Bayern den Zulassungsantrag mit ihrer Unterschrift unterstützt.
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Einfach kurze E‑Mail an die Beauftragte des Radentscheids Bayern, Bernadette Felsch, schicken.
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