Worum ging und geht es beim Radentscheid Bayern?
Der folgende Clip fasst zusammen, warum wir das ehrenamtliche Radentscheid-Bündnis gegründet und ein Volksbegehren initiiert haben und warum Bayern jetzt endlich ein Radgesetz hat – wenn auch leider nicht das Radgesetz, das wir erarbeitet und vorgeschlagen hatten.
Quellen:
- 0:06: Radverkehrsprogramm Bayern 2025 (von 2017) https://www.radverkehr.bayern.de/asse…
- 0:13: Radverkehrsprogramm Bayern 2025 – Halbzeitbilanz Juni 2021 https://www.radverkehr.bayern.de/asse…
- 0:13: Radwegebau https://www.radverkehr.bayern.de/radw…
- 0:40: Link zu unserem Kampagnenvideo https://www.youtube.com/watch?v=Qpx8y…
- 0:42: Pressemitteilung „Herrmann zur Verkehrsunfallstatistik 2022“ https://www.bayern.de/herrmann-zur-ve…
- 1:14: Bayerischer Landtag – 23.11.2021 TOP 6, 1. Lesung Gesetzentwurf der Bündnis 90 / Die Grünen – zur Stärkung der Fahrradmobilität in Bayern für mehr Klimaschutz und Verkehrssicherheit (Bayerisches Radgesetz – BayRadG) https://www.bayern.landtag.de/webange…
- 2:09: Pressekonferenz mit CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer & Ministerpräsident Dr. Markus Söder https://www.youtube.com/live/ie9OeOa3…
- 3:22: Bayerischer Landtag – 19.07.2023 – TOP 29, 2. Lesung Gesetzentwurf der CSU/FW – zur Stärkung des Radverkehrs in Bayern (Bayerisches Radgesetz – BayRadG) https://www.bayern.landtag.de/webange…
- 3:56: ADFC Bayern – Ein Rad-Gesetz für Bayern! https://bayern.adfc.de/artikel/adfc‑b…
- 4:14: Radentscheid Bayern – Unsere Fans! https://radentscheid-bayern.de/fans
- 4:20: Radentscheid Bayern – Kommunalpolitik https://radentscheid-bayern.de/kommun…
- 4:47: https://radentscheid-bayern.de/
Warum haben wir ein Volksbegehren initiiert?
Die Staatsregierung hatte 2017 versprochen den bayernweiten Radverkehrsanteil bis 2025 von 10 auf 20 % zu verdoppeln. Bis 2022 ist der Radverkehrsanteil aber nur um ca. ein Prozentpunkt auf 11 % gestiegen! Das ist auch kein Wunder: Radwege, Abstellanlagen und Radmitnahmemöglichkeiten fehlen oder sind häufig so dürftig und unsicher, dass sie nicht zum Radfahren einladen. Auf dem Land fehlt ein Alltagsradwegenetz zwischen den Ortschaften. Oft hat man nur die Wahl zwischen holprigen Feldwegen oder gefährlichem Radeln auf der Landstraße, wo man mit sehr hohen Geschwindigkeiten und wenig Abstand von schweren Kfz überholt wird. Radmitnahme in Bus und Bahn ist teuer, nicht garantiert oder meist gar nicht erst möglich.
In 11 bayerischen Städten gab es deshalb Bürgerbegehren für eine bessere und sichere Radinfrastruktur, deren Forderungen fast alle übernommen wurden. Die Umsetzung der kommunalen Radentscheide geht aber nur sehr langsam voran – weil Ressourcen fehlen und weil die längst nicht mehr zeitgemäßen Richtlinien und Straßenverkehrsgesetze eine bessere Radinfrastruktur verhindern und weil Verfahren, Zuständigkeiten und Standards unklar sind. Folglich wird oft jahrelang diskutiert statt geplant und gebaut. Mit einem Volksbegehren und einem Radgesetz, das ermöglicht, dass nicht nur von umweltfreundlicher Mobilität geredet, sondern diese auch rasch ermöglicht wird, wollten wir das ändern.
Und wir haben einen Teilerfolg erreicht:
Nach Berlin und NRW hat nun, auch Bayern ein Radgesetz! Ohne unser Volksbegehren und die jahrelange Vorarbeit, insbesondere des ADFC Bayern, wäre es sicher noch lange nicht dazu gekommen, denn von 2017 bis Anfang 2023 hat die CSU ein Radgesetz vehement abgelehnt. Ein Radgesetz sei unnötige Bürokratie und ein Eingriff ins Selbstverwaltungsrecht der Kommunen hieß es immer.
Erst die riesige Unterstützung und das große Interesse für den Radentscheid Bayern, haben die Meinung der CSU um 180 Grad gedreht. Das ist der Erfolg von allen, die uns unterstützt haben!
Allerdings ist das Ergebnis vorläufig noch eher ein Radgesetzchen. Gerade die Regelungen für mehr Sicherheit von Fuß- und Radverkehr, die wir vorgeschlagen hatten, fehlen uns im Bayerischen Radgesetz, dass CSU und Freie Wähler im Sommer 2023 kurz vor der Landtagswahl noch eilig beschlossen haben. Auch sind Zuständigkeiten und Verfahren noch immer nicht so klar geregelt, dass Planung und Bau von Radinfrastruktur schneller voran kommen. Doch wir setzen uns weiter dafür ein, dass Bayern ein wirksames Radgesetz und dadurch so rasch wie möglich besseren und sicheren Radverkehr bekommt.
Für uns gilt weiterhin: Sicher radeln. Jetzt!
Im Pressebereich lässt sich nachlesen, welche Hürden unsere Volksbegehrensinitiative gemeistert hat und wieso es nicht (mehr) zum eigentlichen Volksentscheid kam.
Die Debatte des Landtagsplenums zum Radgesetzentwurf von CSU und Freien Wählern kann online angesehen werden.
Wir sind natürlich enttäuscht, dass unsere Volksbegehren „abgeräumt“ und wir nicht – wie die Radentscheid in NRW und Berlin – an der Erarbeitung des Gesetzentwurfes beteiligt wurden. Und das trotz akribischer Vorarbeit mit unserer Kanzlei, riesiger Unterstützung von über 1.000 ehrenamtlich Aktiven in ganz Bayern und einem enormen Einsatz von Ressourcen!
Am Mittwoch, den 7. Juni 2023 hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof unseren Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens für nicht zulässig erklärt.
Die Ablehnung des Zulassungsantrages für das Volksbegehren wird vor allem damit begründet, dass im Straßenverkehrsgesetz des Bundes so viel abschließend geregelt sei, dass Bayern hier nichts weiter regeln dürfe, z.B. die Anordnungen von Tempo 30 oder von sog. Schulstraßen die wir in einzelnen Artikeln vorgeschlagen hatten. Das Gericht selbst bezeichnete sein Urteil als „sehr kleinteilig“. Wir und unsere Juristen sind nach wie vor der Meinung, dass man das auch anders sehen könnte – nicht zuletzt, weil manche der so abgelehnten Artikel so im Rad- bzw. Mobilitätsgesetz von NRW und Berlin stehen, für die ja dasselbe Straßenverkehrsrecht gilt. Zudem ist unstrittig, dass das Straßenverkehrsgesetz dringend reformiert werden muss.
Für Volksbegehren gibt es in Bayern leider keine Revisionsmöglichkeit, deshalb war mit dem Urteil unser Radentscheid beendet.
Vielleicht hat die Staatsregierung das Gerichtsverfahren vor allem deshalb angestrengt, damit sie schnell ihr eigenes Radgesetz schreiben und es eiligst durch das Gesetzgebungsverfahren bringen konnte?
Vorgestellt wurde der Entwurf des Bayerischen Radgesetzes von CSU und Freien Wählern bereits eine Woche bevor das Urteil verkündet wurde. Das gesamte Urteil kann man hier nachlesen.
Der mit heißer Nadel gestrickte Radgesetzentwurf von CSU und Freien Wählern wird die von uns forcierte Erhöhung der Sicherheit des Rad- und Fußverkehrs wohl leider nicht ermöglichen. Dafür reichen die versprochenen 1.500 Kilometer neue Radwege bis 2030 nicht aus, denn 1.500 Kilometer bis 2030 entsprechen lediglich 91 Meter pro Jahr und Kommune.
Und das im Radgesetz festgeschriebene Ein-Euro-Fahrradmitnahmeticket für den ÖV erweist sich bereits als Schnellschuss, der die Radmitnahme in Bayern leider nur noch mehr verkompliziert und wegen unendlich vieler Ausnahmen und Einschränkungen kaum irgendwo gilt.
Das kann so nicht bleiben und zeigt abermals: Bayern braucht ein wirklich gutes Radgesetz, das gute und pragmatische Lösungen ermöglicht sowie Verfahren, Zuständigkeiten und Standards so regelt, dass gute und sichere Radinfrastruktur endlich ohne jahrelange Diskussionen und Vorverfahren geplant und gebaut werden kann.
Wir bieten weiter unsere konstruktive Mitarbeit an und möchten, dass die versprochene Radallianz bald ihre Arbeit aufnimmt und die Radentscheid-Bündnispartner endlich beteiligt werden, um die nötigen Nachbesserungen per Gesetzesänderungen zu erzielen. Das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs verstehen wir zudem als Auftrag uns auf Bundesebene für eine Modernisierung des Straßenverkehrsrechts und der Straßenverkehrsordnung einzusetzen. Denn es ist nicht mehr zeitgemäß die „Flüssigkeit und Leichtigkeit des Autoverkehrs“ über Klimaschutz und die Sicherheit der Menschen im Verkehr zu stellen.
Besucht uns auf unseren Social Media Kanälen bei:
Facebook, Instagram, LinkedIn, Twitter
Meldungen
Münchner ADFC-Radsternfahrt über die Autobahn
Auch 2024 setzt der ADFC München ein Zeichen für den Radverkehr! Am Sonntag, den 21. April, fin…
Fahrradmitnahme: Probleme mit dem Ein-Euro-Ticket
Im Bayerischen Radgesetz wurde in Artikel 7 die Einführung eines Ein-Euro-Tickets festgele…
Bilanz zum Jahrestag: Über 100.000 Unterschriften für ein Radgesetz
Vor einem Jahr wurde der Zulassungsantrag für das Volksbegehren Radentscheid Bayern an das …
Häufige Fragen
Mit einem Volksbegehren können die Wahlberechtigten in Bayern die Politik beeinflussen. Dafür müssen sie einen Entwurf für ein Landesgesetz vorlegen, der nicht in den Staatshaushalt eingreift und der nur ein Rechtsgebiet behandeln darf
weiterlesen
Das Bündnis „Radentscheid Bayern” wurde getragen von ADFC und VCD Landesverband Bayern sowie den elf bayerischen kommunalen Radentscheiden. Als Bündnispartner hatten sich der Bund Naturschutz (BN, bayerischer Landesverband des BUND) und die bayerischen Landesverbände fünf politischer Parteien angeschlossen.
weiterlesen
Der Radentscheid Bayern hat nur die Phase 1, das sog. Zulassungsverfahren durch laufen.
In dieser mussten mindestens 25.000 in Bayern Wahlberechtigte den
Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens „Radentscheid Bayern”
mit ihrer Unterschrift unterstützen.
Vom 15. Juni bis zum 31. Oktober 2023 hatten über 100.000 Menschen in Bayern den Zulassungsantrag mit ihrer Unterschrift unterstützt – viermal mehr als für die Zulassung erforderlich.