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RADELN.
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Das Volks­be­geh­ren für bes­se­ren Rad­ver­kehr in Bayern!

Zum Kam­pa­gnen­film

    Am Mitt­woch, den 19. Juli 2023, wur­de ein Radgesetz(chen) für Bay­ern beschlossen

    Bay­ern bekommt nun – nach Ber­lin und NRW, auch ein Rad­ge­setz! Ohne unser Volks­be­geh­ren und die jah­re­lan­ge Vor­ar­beit, ins­be­son­de­re des ADFC Bay­ern, wäre es sicher noch lan­ge nicht dazu gekom­men. Schließ­lich hat die CSU ein Rad­ge­setz seit 2017 vehe­ment abge­lehnt. Erst die rie­si­ge Unter­stüt­zung und das gro­ße Inter­es­se für den Radent­scheid Bay­ern, haben die Mei­nung der CSU um 180 Grad gedreht. Das ist der Erfolg von allen, die uns unter­stützt haben!
    Aller­dings ist das Ergeb­nis vor­läu­fig noch eher ein Radgesetz(chen). Wir ver­spre­chen Euch: Wir set­zen uns wei­ter dafür ein, dass Bay­ern ein wirk­sa­mes Rad­ge­setz und dadurch bes­se­ren und siche­ren Rad­ver­kehr bekommt. Denn für uns gilt wei­ter­hin: Sicher radeln. Jetzt!

    Unse­re Stel­lung­nah­me und Ein­ord­nung fin­det ihr im Pres­se­be­reich.

    Die Debat­te des Land­tags­ple­nums zum Rad­ge­setz­ent­wurf von CSU und Frei­en Wäh­lern kann vor­über­ge­hend online nach­ge­schaut werden.

    Hin­ter uns lie­gen auf­re­gen­de und arbeits­rei­che ein­ein­halb Jah­re. Wir sind natür­lich ent­täuscht, dass unse­re Volks­be­geh­ren „abge­räumt“ und wir nicht – wie die Radent­scheid in NRW und Ber­lin – an der Erar­bei­tung des Gesetz­ent­wur­fes betei­ligt wur­den. Und das trotz akri­bi­scher Vor­ar­beit mit einer Kanz­lei, so gro­ßer Unter­stüt­zung und so viel Ein­satz von Ressourcen!

    Am 7. Juni 2023 hat der Baye­ri­sche Ver­fas­sungs­ge­richts­hof das
    Volks­be­geh­ren „Radent­scheid Bay­ern”
    für nicht zuläs­sig erklärt

    Am Mitt­woch, den 7. Juni 2023 das Baye­ri­sche Ver­fas­sungs­ge­richt unse­ren Antrag auf Zulas­sung eines Volks­be­geh­rens für nicht zuläs­sig erklärt. 

    Zur Pres­se­mit­tei­lung des Radent­scheid Bay­ern anläss­lich der Urteilsverkündung

    Voll­stän­di­ges Urteil des Bay­Ver­GH vom 7. Juni 2023

    Die Ableh­nung des Zulas­sungs­an­tra­ges für das Volks­be­geh­ren wird vor allem damit begrün­det, dass im Stra­ßen­ver­kehrs­ge­setz des Bun­des so viel abschlie­ßend gere­gelt sei, dass Bay­ern hier nichts wei­ter regeln dür­fe, z.B. die Anord­nun­gen von Tem­po 30 oder von sog. Schul­stra­ßen die wir in ein­zel­nen Arti­keln vor­ge­schla­gen hat­ten. Das Gericht selbst bezeich­ne­te sein Urteil als „sehr klein­tei­lig“. Wir sind nach wie vor der Mei­nung, dass man das auch mit juris­ti­scher Exper­ti­se anders sehen könn­te – nicht zuletzt, weil man­che der so abge­lehn­ten Arti­kel so im Rad- bzw. Mobi­li­täts­ge­setz von NRW und Ber­lin ste­hen, für die ja das­sel­be Stra­ßen­ver­kehrs­recht gilt. Zudem ist unstrit­tig, dass das Stra­ßen­ver­kehrs­ge­setz drin­gend refor­miert wer­den muss und der Reform­pro­zes­se ist auch bereits im Gan­ge. Es gibt jedoch für unser Volks­be­geh­ren jedoch lei­der kei­ne Revi­si­ons­mög­lich­keit.
    Letzt­lich dien­te das Gerichts­ver­fah­ren wohl v.a. dazu, dass die CSU – wäh­rend des lau­fen­den Ver­fah­rens – schnell noch ein eige­nes Rad­ge­setz schrei­ben und es eiligst durch das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren brin­gen konnte.

    Der Radent­scheid Bay­ern macht aber wei­ter, bis Bay­ern ein wirk­lich gutes Rad­ge­setz hat!

    Der mit hei­ßer Nadel gestrick­te Rad­ge­setz­ent­wurf von CSU und Frei­en Wäh­lern wird die von uns for­cier­te Erhö­hung der Sicher­heit des Rad- und Fuß­ver­kehrs wohl lei­der nicht ermög­li­chen. Dafür rei­chen die ver­spro­che­nen 1500 Kilo­me­ter neue Rad­we­ge bis 2030 nicht aus: 1500 Kilo­me­ter bis 2030 ent­spre­chen 91 Meter pro Jahr und Kom­mu­ne.
    Bay­ern braucht kei­ne wei­te­re Absichts­er­klä­rung son­dern ein wirk­lich gutes Rad­ge­setz, das Ver­fah­ren, Zustän­dig­kei­ten und Stan­dards so regelt, dass gute und siche­re Rad­in­fra­struk­tur end­lich ohne jah­re­lan­ge Dis­kus­sio­nen und Vor­ver­fah­ren geplant und gebaut wer­den kann.

    Wir las­sen des­halb nicht nach und bie­ten wei­ter unse­re kon­struk­ti­ve Mit­ar­beit an einem wirk­lich guten Rad­ge­setz an. Dafür stre­ben wir Geset­zes­än­de­run­gen an. Das Urteil ver­ste­hen wir zudem als Auf­trag uns auf Bun­des­ebe­ne für eine Moder­ni­sie­rung des Stra­ßen­ver­kehrs­rechts und der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung ein­zu­set­zen. Denn es ist nicht mehr zeit­ge­mäß die „Flüs­sig­keit und Leich­tig­keit des Auto­ver­kehrs“ über Kli­ma­schutz und die Sicher­heit der Men­schen im Ver­kehr zu stellen.

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    War­um haben wir einen Radent­scheid für ganz Bay­ern initiiert?

    Die Staats­re­gie­rung hat 2017 ver­spro­chen den bay­ern­wei­ten Rad­ver­kehrs­an­teil bis 2025 von 10 auf 20 % zu ver­dop­peln. Bis jetzt ist der Rad­ver­kehrs­an­teil aber nur um ca. ein Pro­zent­punkt auf 11 % gestie­gen! Das ist auch kein Wun­der: Rad­we­ge, Abstell­an­la­gen und Rad­mit­nah­me­mög­lich­kei­ten feh­len oder sind häu­fig so dürf­tig und unsi­cher, dass sie nicht zum Rad­fah­ren ein­la­den. Auf dem Land fehlt ein All­tags­rad­we­ge­netz zwi­schen den Ort­schaf­ten. Oft hat man nur die Wahl zwi­schen holp­ri­gen Feld­we­gen oder gefähr­li­chem Radeln auf der Land­stra­ße, wo man mit sehr hohen Geschwin­dig­kei­ten und wenig Abstand von schwe­ren Kfz über­holt wird. Rad­mit­nah­me in Bus und Bahn ist teu­er, nicht garan­tiert oder meist gar nicht erst möglich.

    In 11 baye­ri­schen Städ­ten gab es des­halb Bür­ger­be­geh­ren für eine bes­se­re und siche­re Rad­in­fra­struk­tur, die fast alle über­nom­men wur­den. Die Umset­zung der kom­mu­na­len Radent­schei­de geht aber kaum vor­an – weil Res­sour­cen feh­len und weil die längst nicht mehr zeit­ge­mä­ßen Richt­li­ni­en und Stra­ßen­ver­kehrs­ge­set­ze eine bes­se­re Rad­in­fra­struk­tur ver­hin­dern und weil Ver­fah­ren, Zustän­dig­kei­ten und Stan­dars unklar sind. Folg­lich wird oft jah­re­lang dis­ku­tiert statt geplant und gebaut Das wol­len wir ändern: Mit einem Rad­ge­setz, das die baye­ri­sche Staats­re­gie­rung ver­pflich­tet, nicht nur von umwelt­freund­li­cher Mobi­li­tät zu reden, son­dern die­se auch rasch zu ermöglichen.

    Aktu­el­les

    1. Sep­tem­ber 2023

    Ver­kehrs­wen­de in Bay­ern: Podi­ums­dis­kus­si­on zur Landtagswahl

    am Mitt­woch, den 20. Sep­tem­ber um 19 Uhr Anläss­lich der baye­ri­schen Land­tags­wahl 2023 und der Euro­päi­schen Mobi­li­täts­wo­che laden die bei­den Trä­ger des Volks­be­geh­rens Radent­scheid Bay­ern, also ADFC Bay­ern und VCD Bay­ern, ver­kehrs­po­li­ti­sche Expert:innen der Par­tei­en zur Podi­ums­dis­kus­si­on ein und dis­ku­tie­ren die Fra­ge „Wann kommt die Ver­kehrs­wen­de🚲 🚶‍♀️🚋 in Bay­ern?” Meh­re­re Aspek­te der Mobi­li­tät wer­den dis­ku­tiert, z.B. Kli­ma­schutz, Gleich­wer­tig­keit der […]

    wei­ter­le­sen

    19. Juni 2023

    Der Radent­scheid Bay­ern ist nicht vorbei

    ADFC und VCD Bay­ern bezie­hen Stel­lung zum Rad­­ge­­setz-Ent­­wurf von CSU und Frei­en Wählern

    Auch wenn es zunächst nicht zum Volks­be­geh­ren über ein Rad­ge­setz kommt, wird der Radent­scheid Bay­ern nicht lei­se, bevor es ein wirk­sa­mes Rad­ge­setz für Bay­ern gibt.

    wei­ter­le­sen

    Häu­fi­ge Fragen

    Was will das Volks­be­geh­ren Radent­scheid Bayern?

    Mit einem Volks­be­geh­ren kön­nen die Wahl­be­rech­tig­ten in Bay­ern die Poli­tik beein­flus­sen. Dafür müs­sen sie einen Ent­wurf für ein Lan­des­ge­setz vor­le­gen, der nicht in den Staats­haus­halt ein­greift und der nur ein Rechts­ge­biet behan­deln darf
    wei­ter­le­sen

    Wer steht hin­ter dem Volks­be­geh­ren Radent­scheid Bayern?

    Das Bünd­nis Volks­be­geh­ren „Radent­scheid Bay­ern” wird getra­gen von ADFC und VCD Lan­des­ver­band Bay­ern sowie den elf baye­ri­schen kom­mu­na­len Radent­schei­de. Als Bünd­nis­part­ner haben sich uns der BUND Natur­schutz in Bay­ern (BN) und fünf Lan­des­ver­bän­de poli­ti­scher Par­tei­en ange­schlos­sen.
    wei­ter­le­sen

    Wie funk­tio­niert ein Volksbegehren

    Ein Volks­be­geh­ren ist der unmit­tel­ba­re Weg durch das Volk ein Geset­zes­vor­ha­ben zur Abstim­mung zu brin­gen.
    Das Ver­fah­ren besteht aus drei Pha­sen, die auf den Sei­ten des baye­ri­schen Innen­mi­nis­te­ri­um erläu­tert sind.
    In der
    Pha­se 1: Zulas­sungs­ver­fah­ren
    müs­sen zunächst min­des­tens 25.000 in Bay­ern Wahl­be­rech­tig­te den
    Antrag auf Zulas­sung des Volks­be­geh­rens „Radent­scheid Bay­ern”
    mit ihrer Unter­schrift unter­stüt­zen.
    Zum Sam­mel­en­de am 31. Okto­ber haben 100.000 Men­schen in Bay­ern den Zulas­sungs­an­trag mit ihrer Unter­schrift unterstützt.

    Trä­ger

    ADFC Landesverband Bayern Logo
    VCD Landesverband Bayern Logo
    Radentscheid Augsburg Logo
    Radentscheid Bamberg Logo
    Radentscheid Bayreuth Logo
    Radentscheid Erlangen Logo
    Radentscheid Freising Logo
    Radentscheid München Logo
    Radentscheid Neuulm Logo
    Radentscheid Nürnberg Logo
    Radentscheid Regensburg Logo
    Radentscheid Rosenheim Logo
    Radentscheid Würzburg Logo



    Bünd­nis­part­ner

    Bund Naturschutz in Bayern Logo
    GRÜNE Bayern Logo
    SPD Bayern Logo
    ÖDP Bayern Logo
    DIE LINKE. Bayern Logo
    Volt Bayern Logo
    Piratenpartei Bayern Logo



    Unter­stüt­zen­de Organisationen

    Logo LBV
    Logo FUSS e. V.
    FFF Bayern
    Parents for Future Logo
    Logo Klimaherbst
    Tollwood-Logo
    Energiebündel Roth-Schwabach LOGO
    Logo Bahn zum Berg
    Logo MUT Partei
    Junge Ökologen Bayern
    Katholische Landjugendbewegung (KLJB) Bayern
    Jugend des Deutschen Alpenvereins (JDAV) Bayern
    Bayerisches Jugendrotkreuz (BJRK)
    BUND Jugend Bayern
    Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) Logo
    Naturschutzjugend (NAJU) im LBV [Logo]
    EJB Evangelische Jugend Bayern LOGO
    Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg [Logo]
    Naturfreundjugend Logo

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