SICHER
RADELN.
JETZT!

Das Volks­be­geh­ren für bes­se­ren Rad­ver­kehr in Bayern!

Zum Kam­pa­gnen­film

Podi­ums­dis­kus­si­on zur Land­tags­wahl
20.09. 19 Uhr

Anläss­lich der baye­ri­schen Land­tags­wahl 2023 und der Euro­päi­schen Mobi­li­täts­wo­che laden die bei­den Trä­ger des Volks­be­geh­rens Radent­scheid Bay­ern, also ADFC Bay­ern und VCD Bay­ern, ver­kehrs­po­li­ti­sche Expert:innen der Par­tei­en zur Podi­ums­dis­kus­si­on ein und dis­ku­tie­ren die Fra­ge „Wann kommt die Ver­kehrs­wen­de🚲 🚶‍♀️🚋 in Bayern?”

Meh­re­re Aspek­te der Mobi­li­tät wer­den dis­ku­tiert, z.B. Kli­ma­schutz, Gleich­wer­tig­keit der Lebens­be­din­gun­gen, Sicher­heit, Sozia­le Gerech­tig­keit und Teilhabe.

Datum: 20. Sep­tem­ber 2023 um 19:00 Uhr

Ort: Gemein­de­saal der Uni­ver­si­täts­kir­che St. Lud­wig (Lud­wigstr. 22, 80539 München).

Anmel­dung unter: kurzelinks.de/verkehrswende-bayern Die Dis­kus­si­on wird auf­ge­zeich­net und gestreamt. Der Link zur Online-Teil­nah­me wird eini­ge Tage vor der Ver­an­stal­tung per Mail zugesendet.

Es dis­ku­tie­ren unter Mode­ra­ti­on von Eva Lell (BR):

  • N.N. (CSU)
  • Mar­kus Büch­ler (GRÜ­NE)
  • Man­fred Eibl (FREIE WÄHLER)
  • Dr. Nas­ser Ahmed (SPD)
  • Tobi­as Weis­kopf (FDP)
  • Dr. Theo Glauch (DIE LINKE)
  • Tobi­as Ruff (ÖDP)
  • Tim Scharf (Volt)

Am Mitt­woch, den 19. Juli 2023, wur­de ein Radgesetz(chen) für Bay­ern beschlossen

Bay­ern bekommt nun – nach Ber­lin und NRW, auch ein Rad­ge­setz! Ohne unser Volks­be­geh­ren und die jah­re­lan­ge Vor­ar­beit, ins­be­son­de­re des ADFC Bay­ern, wäre es sicher noch lan­ge nicht dazu gekom­men. Schließ­lich hat die CSU ein Rad­ge­setz seit 2017 vehe­ment abge­lehnt. Erst die rie­si­ge Unter­stüt­zung und das gro­ße Inter­es­se für den Radent­scheid Bay­ern, haben die Mei­nung der CSU um 180 Grad gedreht. Das ist der Erfolg von allen, die uns unter­stützt haben!
Aller­dings ist das Ergeb­nis vor­läu­fig noch eher ein Radgesetz(chen). Wir ver­spre­chen Euch: Wir set­zen uns wei­ter dafür ein, dass Bay­ern ein wirk­sa­mes Rad­ge­setz und dadurch bes­se­ren und siche­ren Rad­ver­kehr bekommt. Denn für uns gilt wei­ter­hin: Sicher radeln. Jetzt!

Unse­re Stel­lung­nah­me und Ein­ord­nung fin­det ihr im Pres­se­be­reich.

Die Debat­te des Land­tags­ple­nums zum Rad­ge­setz­ent­wurf von CSU und Frei­en Wäh­lern kann vor­über­ge­hend online nach­ge­schaut werden.

Hin­ter uns lie­gen auf­re­gen­de und arbeits­rei­che ein­ein­halb Jah­re. Wir sind natür­lich ent­täuscht, dass unse­re Volks­be­geh­ren „abge­räumt“ und wir nicht – wie die Radent­scheid in NRW und Ber­lin – an der Erar­bei­tung des Gesetz­ent­wur­fes betei­ligt wur­den. Und das trotz akri­bi­scher Vor­ar­beit mit einer Kanz­lei, so gro­ßer Unter­stüt­zung und so viel Ein­satz von Ressourcen!

Am 7. Juni 2023 hat der Baye­ri­sche Ver­fas­sungs­ge­richts­hof das
Volks­be­geh­ren „Radent­scheid Bay­ern”
für nicht zuläs­sig erklärt

Am Mitt­woch, den 7. Juni 2023 das Baye­ri­sche Ver­fas­sungs­ge­richt unse­ren Antrag auf Zulas­sung eines Volks­be­geh­rens für nicht zuläs­sig erklärt. 

Zur Pres­se­mit­tei­lung des Radent­scheid Bay­ern anläss­lich der Urteilsverkündung

Voll­stän­di­ges Urteil des Bay­Ver­GH vom 7. Juni 2023

Die Ableh­nung des Zulas­sungs­an­tra­ges für das Volks­be­geh­ren wird vor allem damit begrün­det, dass im Stra­ßen­ver­kehrs­ge­setz des Bun­des so viel abschlie­ßend gere­gelt sei, dass Bay­ern hier nichts wei­ter regeln dür­fe, z.B. die Anord­nun­gen von Tem­po 30 oder von sog. Schul­stra­ßen die wir in ein­zel­nen Arti­keln vor­ge­schla­gen hat­ten. Das Gericht selbst bezeich­ne­te sein Urteil als „sehr klein­tei­lig“. Wir sind nach wie vor der Mei­nung, dass man das auch mit juris­ti­scher Exper­ti­se anders sehen könn­te – nicht zuletzt, weil man­che der so abge­lehn­ten Arti­kel so im Rad- bzw. Mobi­li­täts­ge­setz von NRW und Ber­lin ste­hen, für die ja das­sel­be Stra­ßen­ver­kehrs­recht gilt. Zudem ist unstrit­tig, dass das Stra­ßen­ver­kehrs­ge­setz drin­gend refor­miert wer­den muss und der Reform­pro­zes­se ist auch bereits im Gan­ge. Es gibt jedoch für unser Volks­be­geh­ren jedoch lei­der kei­ne Revi­si­ons­mög­lich­keit.
Letzt­lich dien­te das Gerichts­ver­fah­ren wohl v.a. dazu, dass die CSU – wäh­rend des lau­fen­den Ver­fah­rens – schnell noch ein eige­nes Rad­ge­setz schrei­ben und es eiligst durch das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren brin­gen konnte.

Der Radent­scheid Bay­ern macht aber wei­ter, bis Bay­ern ein wirk­lich gutes Rad­ge­setz hat!

Der mit hei­ßer Nadel gestrick­te Rad­ge­setz­ent­wurf von CSU und Frei­en Wäh­lern wird die von uns for­cier­te Erhö­hung der Sicher­heit des Rad- und Fuß­ver­kehrs wohl lei­der nicht ermög­li­chen. Dafür rei­chen die ver­spro­che­nen 1500 Kilo­me­ter neue Rad­we­ge bis 2030 nicht aus: 1500 Kilo­me­ter bis 2030 ent­spre­chen 91 Meter pro Jahr und Kom­mu­ne.
Bay­ern braucht kei­ne wei­te­re Absichts­er­klä­rung son­dern ein wirk­lich gutes Rad­ge­setz, das Ver­fah­ren, Zustän­dig­kei­ten und Stan­dards so regelt, dass gute und siche­re Rad­in­fra­struk­tur end­lich ohne jah­re­lan­ge Dis­kus­sio­nen und Vor­ver­fah­ren geplant und gebaut wer­den kann.

Wir las­sen des­halb nicht nach und bie­ten wei­ter unse­re kon­struk­ti­ve Mit­ar­beit an einem wirk­lich guten Rad­ge­setz an. Dafür stre­ben wir Geset­zes­än­de­run­gen an. Das Urteil ver­ste­hen wir zudem als Auf­trag uns auf Bun­des­ebe­ne für eine Moder­ni­sie­rung des Stra­ßen­ver­kehrs­rechts und der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung ein­zu­set­zen. Denn es ist nicht mehr zeit­ge­mäß die „Flüs­sig­keit und Leich­tig­keit des Auto­ver­kehrs“ über Kli­ma­schutz und die Sicher­heit der Men­schen im Ver­kehr zu stellen.

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War­um haben wir einen Radent­scheid für ganz Bay­ern initiiert?

Die Staats­re­gie­rung hat 2017 ver­spro­chen den bay­ern­wei­ten Rad­ver­kehrs­an­teil bis 2025 von 10 auf 20 % zu ver­dop­peln. Bis jetzt ist der Rad­ver­kehrs­an­teil aber nur um ca. ein Pro­zent­punkt auf 11 % gestie­gen! Das ist auch kein Wun­der: Rad­we­ge, Abstell­an­la­gen und Rad­mit­nah­me­mög­lich­kei­ten feh­len oder sind häu­fig so dürf­tig und unsi­cher, dass sie nicht zum Rad­fah­ren ein­la­den. Auf dem Land fehlt ein All­tags­rad­we­ge­netz zwi­schen den Ort­schaf­ten. Oft hat man nur die Wahl zwi­schen holp­ri­gen Feld­we­gen oder gefähr­li­chem Radeln auf der Land­stra­ße, wo man mit sehr hohen Geschwin­dig­kei­ten und wenig Abstand von schwe­ren Kfz über­holt wird. Rad­mit­nah­me in Bus und Bahn ist teu­er, nicht garan­tiert oder meist gar nicht erst möglich.

In 11 baye­ri­schen Städ­ten gab es des­halb Bür­ger­be­geh­ren für eine bes­se­re und siche­re Rad­in­fra­struk­tur, die fast alle über­nom­men wur­den. Die Umset­zung der kom­mu­na­len Radent­schei­de geht aber kaum vor­an – weil Res­sour­cen feh­len und weil die längst nicht mehr zeit­ge­mä­ßen Richt­li­ni­en und Stra­ßen­ver­kehrs­ge­set­ze eine bes­se­re Rad­in­fra­struk­tur ver­hin­dern und weil Ver­fah­ren, Zustän­dig­kei­ten und Stan­dars unklar sind. Folg­lich wird oft jah­re­lang dis­ku­tiert statt geplant und gebaut Das wol­len wir ändern: Mit einem Rad­ge­setz, das die baye­ri­sche Staats­re­gie­rung ver­pflich­tet, nicht nur von umwelt­freund­li­cher Mobi­li­tät zu reden, son­dern die­se auch rasch zu ermöglichen.

Aktu­el­les

19. Juni 2023

Der Radent­scheid Bay­ern ist nicht vorbei

ADFC und VCD Bay­ern bezie­hen Stel­lung zum Rad­­ge­­setz-Ent­­wurf von CSU und Frei­en Wählern

Auch wenn es zunächst nicht zum Volks­be­geh­ren über ein Rad­ge­setz kommt, wird der Radent­scheid Bay­ern nicht lei­se, bevor es ein wirk­sa­mes Rad­ge­setz für Bay­ern gibt.

wei­ter­le­sen

Häu­fi­ge Fragen

Was will das Volks­be­geh­ren Radent­scheid Bayern?

Mit einem Volks­be­geh­ren kön­nen die Wahl­be­rech­tig­ten in Bay­ern die Poli­tik beein­flus­sen. Dafür müs­sen sie einen Ent­wurf für ein Lan­des­ge­setz vor­le­gen, der nicht in den Staats­haus­halt ein­greift und der nur ein Rechts­ge­biet behan­deln darf
wei­ter­le­sen

Wer steht hin­ter dem Volks­be­geh­ren Radent­scheid Bayern?

Das Bünd­nis Volks­be­geh­ren „Radent­scheid Bay­ern” wird getra­gen von ADFC und VCD Lan­des­ver­band Bay­ern sowie den elf baye­ri­schen kom­mu­na­len Radent­schei­de. Als Bünd­nis­part­ner haben sich uns der BUND Natur­schutz in Bay­ern (BN) und fünf Lan­des­ver­bän­de poli­ti­scher Par­tei­en ange­schlos­sen.
wei­ter­le­sen

Wie funk­tio­niert ein Volksbegehren

Ein Volks­be­geh­ren ist der unmit­tel­ba­re Weg durch das Volk ein Geset­zes­vor­ha­ben zur Abstim­mung zu brin­gen.
Das Ver­fah­ren besteht aus drei Pha­sen, die auf den Sei­ten des baye­ri­schen Innen­mi­nis­te­ri­um erläu­tert sind.
In der
Pha­se 1: Zulas­sungs­ver­fah­ren
müs­sen zunächst min­des­tens 25.000 in Bay­ern Wahl­be­rech­tig­te den
Antrag auf Zulas­sung des Volks­be­geh­rens „Radent­scheid Bay­ern”
mit ihrer Unter­schrift unter­stüt­zen.
Zum Sam­mel­en­de am 31. Okto­ber haben 100.000 Men­schen in Bay­ern den Zulas­sungs­an­trag mit ihrer Unter­schrift unterstützt.

Trä­ger

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VCD Landesverband Bayern Logo
Radentscheid Augsburg Logo
Radentscheid Bamberg Logo
Radentscheid Bayreuth Logo
Radentscheid Erlangen Logo
Radentscheid Freising Logo
Radentscheid München Logo
Radentscheid Neuulm Logo
Radentscheid Nürnberg Logo
Radentscheid Regensburg Logo
Radentscheid Rosenheim Logo
Radentscheid Würzburg Logo



Bünd­nis­part­ner

Bund Naturschutz in Bayern Logo
GRÜNE Bayern Logo
SPD Bayern Logo
ÖDP Bayern Logo
DIE LINKE. Bayern Logo
Volt Bayern Logo
Piratenpartei Bayern Logo



Unter­stüt­zen­de Organisationen

Logo LBV
Logo FUSS e. V.
FFF Bayern
Parents for Future Logo
Logo Klimaherbst
Tollwood-Logo
Energiebündel Roth-Schwabach LOGO
Logo Bahn zum Berg
Logo MUT Partei
Junge Ökologen Bayern
Katholische Landjugendbewegung (KLJB) Bayern
Jugend des Deutschen Alpenvereins (JDAV) Bayern
Bayerisches Jugendrotkreuz (BJRK)
BUND Jugend Bayern
Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) Logo
Naturschutzjugend (NAJU) im LBV [Logo]
EJB Evangelische Jugend Bayern LOGO
Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg [Logo]
Naturfreundjugend Logo

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Ein­fach kur­ze E‑Mail an die Beauf­trag­te des Radent­scheids Bay­ern, Ber­na­dette Felsch, schi­cken.


Wir dan­ken für finan­zi­el­le Unter­stüt­zung unse­ren Förderern

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