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Das Volks­be­geh­ren für bes­se­ren Rad­ver­kehr in Bayern!

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Der Radent­scheid Bay­ern dreht eine Extra­run­de – vor dem Baye­ri­schen Ver­fas­sungs­ge­richts­hof!
Am 7. Juni ent­schei­det der Ver­fas­sungs­ge­richts­hof, ob unser Volks­be­geh­ren zuge­las­sen wird.

Am Frei­tag, den 10. März 2023, dem letzt­mög­li­chen Tag der Prü­fungs­frist, hat das Baye­ri­sche Innen­mi­nis­te­ri­um ent­schie­den unse­ren Antrag auf Zulas­sung eines Volks­be­geh­rens dem baye­ri­schen Ver­fas­sungs­ge­richt­hof zur wei­te­ren Prü­fung vor­zu­le­gen. Das Minis­te­ri­um begrün­de­te das damit, dass die Schaf­fung von Rad­in­fra­struk­tur letzt­lich Kos­ten aus­lö­sen und damit in den Staats­haus­halt ein­grei­fen wür­de und damit, dass ein­zel­ne Arti­kel in unse­rem Gesetz­ent­wurf nicht in der Gesetz­ge­bungs­kom­pe­tenz des Frei­staats lägen.

Wir ver­mu­ten, dass es vor allem dar­um ging Zeit zu gewin­nen, denn Minis­ter­prä­si­dent Mar­kus Söder hat­te im Janu­ar ange­kün­digt, ein eige­nes Rad­ge­setz zu erlas­sen, obwohl die CSU ein Rad­ge­setz zuvor jah­re­lang vehe­ment abge­lehnt hatte.

Am 22. Mai – also noch wäh­rend des lau­fen­den Gerichts­ver­fah­rens – wur­de der Rad­ge­setz­ent­wurf der Staats­re­gie­rung vor­ge­stellt und am Tag dar­auf in den Land­tag ein­ge­bracht. Im Juli soll es beschlos­sen wer­den. Der Radent­scheid Bay­ern wur­de nicht betei­ligt und fin­det das Rad­ge­setz der Staat­re­gie­rung nicht aus­rei­chend. In NRW und Ber­lin, wo es bereits Rad­ge­set­ze gibt, wur­den die Radent­schei­de in die Erar­bei­tung einbezogen.

Am 10. Mai waren wir ein­ge­la­den, am Baye­ri­schen Ver­fas­sungs­ge­richts­hof unse­re Sicht der Din­ge darzulegen.

Wir sind opti­mis­tisch, dass sich die Richter:innen für die Zulas­sung unse­res Volks­be­geh­rens ent­schei­den, weil sich unser Gesetz­ent­wurf sehr genau an den stren­gen Vor­ga­ben für ein Volks­be­geh­ren ori­en­tiert und wir gute Gegen­ar­gu­men­te zur Dar­stel­lung des Innen­mi­nis­te­ri­ums haben. Das Urteil wird am 7. Juni gespro­chen und bis spä­tes­tens 12. Juni schrift­lich vorliegen.

In jedem Fall machen wir wei­ter, bis Bay­ern ein wirk­lich gutes Rad­ge­setz hat!

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Die 3 Pha­sen eines Volks­be­geh­rens in Bayern:

Wenn der Baye­ri­sche Ver­fas­sungs­ge­richts­hof die Zulas­sung am 7. Juni bestä­tigt, kommt es noch vor der Baye­ri­schen Land­tags­wahl zum eigent­li­chen Volks­be­geh­ren mit dem vier­zehn­tä­gi­gen Eintragungszeitraum.

Wenn dann 10 Pro­zent der in Bay­ern Land­tags­wahl­be­rech­tig­ten (also rund eine Mil­li­on wahl­be­rech­tig­te Men­schen!) in ihrem Rat­haus für den Radent­scheid Bay­ern unter­schrei­ben, kommt es schließ­lich zum Volks­ent­scheid – oder dazu, dass er Land­tag unse­ren Rad­ge­setz­ent­wurf übernimmt.

Ach­tung: Auch wer schon für die Zulas­sung unter­schrie­ben hat, muss dann ein zwei­tes Mal unter­schrei­ben. Wir zäh­len auf Euch!

Der aktu­el­le Zeitplan

Was pas­siert, wenn die Staats­re­gie­rung unse­rem Volks­be­geh­ren mit einem eige­nen Rad­ge­setz­ent­wurf zuvor kommt?

Wenn die Staats­re­gie­rung ihre Ankün­di­gung  tat­säch­lich wahr macht, ihr eige­nes Rad­ge­setz im Juli zu beschlie­ßen, for­dern wir Nach­bes­se­run­gen, denn Bay­ern braucht kei­ne wei­te­re Absichts­er­klä­rung son­dern ein wirk­lich gutes Rad­ge­setz, das Ver­fah­ren, Zustän­dig­kei­ten und Stan­dards so regelt, dass gute und siche­re Rad­in­fra­struk­tur end­lich ohne jah­re­lan­ge Dis­kus­sio­nen und Vor­ver­fah­ren geplant und gebaut wer­den kann.

Denn für uns gilt: Sicher radeln. Jetzt!

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und unter­stützt uns mit einer Spen­de zur Finan­zie­rung der Anwalts­kos­ten und der zwei­ten Phase.

War­um ein Radent­scheid für ganz Bayern?

Die Staats­re­gie­rung hat 2017 ver­spro­chen den bay­ern­wei­ten Rad­ver­kehrs­an­teil bis 2025 von 10 auf 20 % zu ver­dop­peln. Bis jetzt ist der Rad­ver­kehrs­an­teil aber nur um ca. ein Pro­zent­punkt auf 11 % gestie­gen! Das ist auch kein Wun­der: Rad­we­ge, Abstell­an­la­gen und Rad­mit­nah­me­mög­lich­kei­ten feh­len oder sind häu­fig so dürf­tig und unsi­cher, dass sie nicht zum Rad­fah­ren ein­la­den. Auf dem Land fehlt ein All­tags­rad­we­ge­netz zwi­schen den Ort­schaf­ten. Oft hat man nur die Wahl zwi­schen holp­ri­gen Feld­we­gen oder gefähr­li­chem Radeln auf der Land­stra­ße, wo man mit sehr hohen Geschwin­dig­kei­ten und wenig Abstand von schwe­ren Kfz über­holt wird. Rad­mit­nah­me in Bus und Bahn ist teu­er, nicht garan­tiert oder meist gar nicht erst möglich.

In 11 baye­ri­schen Städ­ten gab es des­halb Bür­ger­be­geh­ren für eine bes­se­re und siche­re Rad­in­fra­struk­tur, die fast alle über­nom­men wur­den. Die Umset­zung der kom­mu­na­len Radent­schei­de geht aber kaum vor­an – weil Res­sour­cen feh­len und weil die längst nicht mehr zeit­ge­mä­ßen Richt­li­ni­en und Stra­ßen­ver­kehrs­ge­set­ze eine bes­se­re Rad­in­fra­struk­tur ver­hin­dern und weil Ver­fah­ren, Zustän­dig­kei­ten und Stan­dars unklar sind. Folg­lich wird oft jah­re­lang dis­ku­tiert statt geplant und gebaut Das wol­len wir ändern: Mit einem Rad­ge­setz, das die baye­ri­sche Staats­re­gie­rung ver­pflich­tet, nicht nur von umwelt­freund­li­cher Mobi­li­tät zu reden, son­dern die­se auch rasch zu ermöglichen.

Damit der Radent­scheid Bay­ern ein Erfolg wird, braucht es Vie­le (zur Ein­tra­gungs­frist z. B. zum Pla­ka­tie­ren oder als Rathauslots:innen). Wenn Ihr aktiv beim Radent­scheid Bay­ern mit­ma­chen wollt, mel­det Euch bit­te bei den loka­len Koordinator:innen oder bei dem bay­ern­wei­ten Koor­di­na­ti­ons­team.

Aktu­el­les

21. Mai 2023

Ein Rad­ge­setz ohne den Radentscheid?

Am Mon­tag stel­len CSU und Freie Wäh­ler in einer Pres­se­kon­fe­renz ihren Rad­ge­setz­ent­wurf vor. Am Diens­tag geht die­ser im Land­tag in die ers­te Lesung. Das Bünd­nis Radent­scheid Bay­ern kri­ti­siert, dass die Staats­re­gie­rung damit dem Rad­ge­setz­ent­wurf des Radl-Volks­­­­­be­­­geh­­­rens offen­kun­dig zuvor­kom­men will und den Radent­scheid nicht betei­ligt hat. Mün­chen, 21. Mai 2023 – Obwohl die CSU die For­de­rung des […]

wei­ter­le­sen

1. Mai 2023

Mündl. Ver­hand­lung vor Bay­er. Verfassungsgericht

am Mitt­woch, den 10. Mai 2023 um 10.30 Uhr Nach­dem das Innen­mi­nis­te­ri­um am 10. März den Zulas­sungs­an­trag für unser Volks­be­geh­ren dem Baye­ri­schen Ver­fas­sungs­ge­richts­hof vor­ge­legt hat, muss die­ser bis spä­tes­tens 12. Juni ent­schei­den, ob unser Volks­be­geh­ren zuge­las­sen wird. Am 10. Mai um 10:30 Uhr sind wir ein­ge­la­den, vor Gericht unse­re Sicht der Din­ge dar­zu­le­gen. Die Sit­zung ist öffentlich, […]

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Häu­fi­ge Fragen

Was will das Volks­be­geh­ren Radent­scheid Bayern?

Mit einem Volks­be­geh­ren kön­nen die Wahl­be­rech­tig­ten in Bay­ern die Poli­tik beein­flus­sen. Dafür müs­sen sie einen Ent­wurf für ein Lan­des­ge­setz vor­le­gen, der nicht in den Staats­haus­halt ein­greift und der nur ein Rechts­ge­biet behan­deln darf
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Wer steht hin­ter dem Volks­be­geh­ren Radent­scheid Bayern?

Das Bünd­nis Volks­be­geh­ren „Radent­scheid Bay­ern” wird getra­gen von ADFC und VCD Lan­des­ver­band Bay­ern sowie den elf baye­ri­schen kom­mu­na­len Radent­schei­de. Als Bünd­nis­part­ner haben sich uns der BUND Natur­schutz in Bay­ern (BN) und fünf Lan­des­ver­bän­de poli­ti­scher Par­tei­en ange­schlos­sen.
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Wie kann ich den Radent­scheid unterstützen?

Wir sind eine ehren­amt­li­che Initia­ti­ve. Damit unser Volks­be­geh­ren erfolg­reich ist, müs­sen wir min­des­tens 25.000 gül­ti­ge Unter­schrif­ten sam­meln. Je mehr Men­schen das Volks­be­geh­ren unter­stüt­zen und je mehr sich unse­rem Bünd­nis anschlie­ßen, des­to schnel­ler kön­nen wir eine umfas­sen­de und kon­sis­ten­te Fahr­rad­freund­lich­keit in Bay­ern voranbringen.

Wie funk­tio­niert ein Volksbegehren

Ein Volks­be­geh­ren ist der unmit­tel­ba­re Weg durch das Volk ein Geset­zes­vor­ha­ben zur Abstim­mung zu brin­gen.
Das Ver­fah­ren besteht aus drei Pha­sen, die auf den Sei­ten des baye­ri­schen Innen­mi­nis­te­ri­um erläu­tert sind.
In der
Pha­se 1: Zulas­sungs­ver­fah­ren
müs­sen zunächst min­des­tens 25.000 in Bay­ern Wahl­be­rech­tig­te den
Antrag auf Zulas­sung des Volks­be­geh­rens „Radent­scheid Bay­ern”
mit ihrer Unter­schrift unter­stüt­zen.
Zum Sam­mel­en­de am 31. Okto­ber haben 100.000 Men­schen in Bay­ern den Zulas­sungs­an­trag mit ihrer Unter­schrift unterstützt.

Trä­ger

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Bünd­nis­part­ner

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DIE LINKE. Bayern Logo
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Unter­stüt­zen­de Organisationen

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FFF Bayern
Logo Bahn zum Berg
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Junge Ökologen Bayern
Katholische Landjugendbewegung (KLJB) Bayern
Jugend des Deutschen Alpenvereins (JDAV) Bayern
Bayerisches Jugendrotkreuz (BJRK)
BUND Jugend Bayern
Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) Logo
Naturschutzjugend (NAJU) im LBV [Logo]
EJB Evangelische Jugend Bayern LOGO
Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg [Logo]
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