SICHER
RADELN.
JETZT!
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Das Volksbegehren für besseren Radverkehr in Bayern!
Der Radentscheid Bayern dreht eine Extrarunde – vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof!
Am 7. Juni entscheidet der Verfassungsgerichtshof, ob unser Volksbegehren zugelassen wird.
Am Freitag, den 10. März 2023, dem letztmöglichen Tag der Prüfungsfrist, hat das Bayerische Innenministerium entschieden unseren Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens dem bayerischen Verfassungsgerichthof zur weiteren Prüfung vorzulegen. Das Ministerium begründete das damit, dass die Schaffung von Radinfrastruktur letztlich Kosten auslösen und damit in den Staatshaushalt eingreifen würde und damit, dass einzelne Artikel in unserem Gesetzentwurf nicht in der Gesetzgebungskompetenz des Freistaats lägen.
Wir vermuten, dass es vor allem darum ging Zeit zu gewinnen, denn Ministerpräsident Markus Söder hatte im Januar angekündigt, ein eigenes Radgesetz zu erlassen, obwohl die CSU ein Radgesetz zuvor jahrelang vehement abgelehnt hatte.
Am 22. Mai – also noch während des laufenden Gerichtsverfahrens – wurde der Radgesetzentwurf der Staatsregierung vorgestellt und am Tag darauf in den Landtag eingebracht. Im Juli soll es beschlossen werden. Der Radentscheid Bayern wurde nicht beteiligt und findet das Radgesetz der Staatregierung nicht ausreichend. In NRW und Berlin, wo es bereits Radgesetze gibt, wurden die Radentscheide in die Erarbeitung einbezogen.
Wir sind optimistisch, dass sich die Richter:innen für die Zulassung unseres Volksbegehrens entscheiden, weil sich unser Gesetzentwurf sehr genau an den strengen Vorgaben für ein Volksbegehren orientiert und wir gute Gegenargumente zur Darstellung des Innenministeriums haben. Das Urteil wird am 7. Juni gesprochen und bis spätestens 12. Juni schriftlich vorliegen.
In jedem Fall machen wir weiter, bis Bayern ein wirklich gutes Radgesetz hat!
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Die 3 Phasen eines Volksbegehrens in Bayern:

Wenn der Bayerische Verfassungsgerichtshof die Zulassung am 7. Juni bestätigt, kommt es noch vor der Bayerischen Landtagswahl zum eigentlichen Volksbegehren mit dem vierzehntägigen Eintragungszeitraum.
Wenn dann 10 Prozent der in Bayern Landtagswahlberechtigten (also rund eine Million wahlberechtigte Menschen!) in ihrem Rathaus für den Radentscheid Bayern unterschreiben, kommt es schließlich zum Volksentscheid – oder dazu, dass er Landtag unseren Radgesetzentwurf übernimmt.
Achtung: Auch wer schon für die Zulassung unterschrieben hat, muss dann ein zweites Mal unterschreiben. Wir zählen auf Euch!
Der aktuelle Zeitplan

Was passiert, wenn die Staatsregierung unserem Volksbegehren mit einem eigenen Radgesetzentwurf zuvor kommt?
Wenn die Staatsregierung ihre Ankündigung tatsächlich wahr macht, ihr eigenes Radgesetz im Juli zu beschließen, fordern wir Nachbesserungen, denn Bayern braucht keine weitere Absichtserklärung sondern ein wirklich gutes Radgesetz, das Verfahren, Zuständigkeiten und Standards so regelt, dass gute und sichere Radinfrastruktur endlich ohne jahrelange Diskussionen und Vorverfahren geplant und gebaut werden kann.
Denn für uns gilt: Sicher radeln. Jetzt!
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Warum ein Radentscheid für ganz Bayern?
Die Staatsregierung hat 2017 versprochen den bayernweiten Radverkehrsanteil bis 2025 von 10 auf 20 % zu verdoppeln. Bis jetzt ist der Radverkehrsanteil aber nur um ca. ein Prozentpunkt auf 11 % gestiegen! Das ist auch kein Wunder: Radwege, Abstellanlagen und Radmitnahmemöglichkeiten fehlen oder sind häufig so dürftig und unsicher, dass sie nicht zum Radfahren einladen. Auf dem Land fehlt ein Alltagsradwegenetz zwischen den Ortschaften. Oft hat man nur die Wahl zwischen holprigen Feldwegen oder gefährlichem Radeln auf der Landstraße, wo man mit sehr hohen Geschwindigkeiten und wenig Abstand von schweren Kfz überholt wird. Radmitnahme in Bus und Bahn ist teuer, nicht garantiert oder meist gar nicht erst möglich.
In 11 bayerischen Städten gab es deshalb Bürgerbegehren für eine bessere und sichere Radinfrastruktur, die fast alle übernommen wurden. Die Umsetzung der kommunalen Radentscheide geht aber kaum voran – weil Ressourcen fehlen und weil die längst nicht mehr zeitgemäßen Richtlinien und Straßenverkehrsgesetze eine bessere Radinfrastruktur verhindern und weil Verfahren, Zuständigkeiten und Standars unklar sind. Folglich wird oft jahrelang diskutiert statt geplant und gebaut Das wollen wir ändern: Mit einem Radgesetz, das die bayerische Staatsregierung verpflichtet, nicht nur von umweltfreundlicher Mobilität zu reden, sondern diese auch rasch zu ermöglichen.

Damit der Radentscheid Bayern ein Erfolg wird, braucht es Viele (zur Eintragungsfrist z. B. zum Plakatieren oder als Rathauslots:innen). Wenn Ihr aktiv beim Radentscheid Bayern mitmachen wollt, meldet Euch bitte bei den lokalen Koordinator:innen oder bei dem bayernweiten Koordinationsteam.
Aktuelles
21. Mai 2023
Ein Radgesetz ohne den Radentscheid?
Am Montag stellen CSU und Freie Wähler in einer Pressekonferenz ihren Radgesetzentwurf vor. Am Dienstag geht dieser im Landtag in die erste Lesung. Das Bündnis Radentscheid Bayern kritisiert, dass die Staatsregierung damit dem Radgesetzentwurf des Radl-Volksbegehrens offenkundig zuvorkommen will und den Radentscheid nicht beteiligt hat. München, 21. Mai 2023 – Obwohl die CSU die Forderung des […]
10. Mai 2023
Bayerischer Verfassungsgerichtshof macht sich Bild zum Radentscheid Bayern
Am heutigen Mittwoch hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Bayern und das bayerische Innenministerium zur Zulässigkeit des Volksbegehrens „Radentscheid Bayern“ angehört.
1. Mai 2023
Mündl. Verhandlung vor Bayer. Verfassungsgericht
am Mittwoch, den 10. Mai 2023 um 10.30 Uhr Nachdem das Innenministerium am 10. März den Zulassungsantrag für unser Volksbegehren dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorgelegt hat, muss dieser bis spätestens 12. Juni entscheiden, ob unser Volksbegehren zugelassen wird. Am 10. Mai um 10:30 Uhr sind wir eingeladen, vor Gericht unsere Sicht der Dinge darzulegen. Die Sitzung ist öffentlich, […]
Häufige Fragen
Mit einem Volksbegehren können die Wahlberechtigten in Bayern die Politik beeinflussen. Dafür müssen sie einen Entwurf für ein Landesgesetz vorlegen, der nicht in den Staatshaushalt eingreift und der nur ein Rechtsgebiet behandeln darf
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Das Bündnis Volksbegehren „Radentscheid Bayern” wird getragen von ADFC und VCD Landesverband Bayern sowie den elf bayerischen kommunalen Radentscheide. Als Bündnispartner haben sich uns der BUND Naturschutz in Bayern (BN) und fünf Landesverbände politischer Parteien angeschlossen.
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Wir sind eine ehrenamtliche Initiative. Damit unser Volksbegehren erfolgreich ist, müssen wir mindestens 25.000 gültige Unterschriften sammeln. Je mehr Menschen das Volksbegehren unterstützen und je mehr sich unserem Bündnis anschließen, desto schneller können wir eine umfassende und konsistente Fahrradfreundlichkeit in Bayern voranbringen.
Ein Volksbegehren ist der unmittelbare Weg durch das Volk ein Gesetzesvorhaben zur Abstimmung zu bringen.
Das Verfahren besteht aus drei Phasen, die auf den Seiten des bayerischen Innenministerium erläutert sind.
In der
Phase 1: Zulassungsverfahren
müssen zunächst mindestens 25.000 in Bayern Wahlberechtigte den
Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens „Radentscheid Bayern”
mit ihrer Unterschrift unterstützen.
Zum Sammelende am 31. Oktober haben 100.000 Menschen in Bayern den Zulassungsantrag mit ihrer Unterschrift unterstützt.
Träger
Bündnispartner
Unterstützende Organisationen





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