Sicher Radeln. Jetzt! Sicher Radeln. Jetzt!
Radentscheid Bayern
Wir haben ein Radgesetz(chen)! #Söderstyle
Teilnehmende an der Radsternfahrt 2023 auf der gesperrten Autobahn

Wie viele von euch sicher mitbekommen haben, hat Bayern, mit Beschluss vom 19.07., ein Radgesetz(chen) bekommen, das am 01.08. in Kraft getreten ist. Nach 6 Jahren der Arbeit und des Anschiebens - anfangs durch die Radgesetz Kampagne des ADFC Bayern - haben wir die Schnecke CSU trotz jahrelanger vehementer Ablehnung zu einem Radgesetz geschoben. Das ist zwar weniger als das, was wir erhofften und wofür wir gearbeitet haben, aber ohne unsere Volksbegehrensinititative wären wir noch nicht einmal an diesem Punkt. Klar ist: Wie müssen auch die nächsten Monate und Jahre noch weiteranschieben, damit das noch nicht ausreichende wirksame Gesetz mit Änderungen und Ergänzungen nachgebessert wird - ob durch die Regierung, den Landtag oder eben ggf. durch ein erneutes Volksbegehren.

 

Wir haben die Historie noch einmal für Euch so kurz wie möglich zusammengefasst:

  • Seit Jahrzehnten lobbyieren die Verbände ADFC und VCD für mehr umweltfreundliche Mobilität und die Stärkung des Radverkehrs
  • Anfang 2017 beschließt die bayerische Staatsregierung das “Radverkehrsprogramm Bayern 2025” mit dem Ziel, den Radverkehrsanteil bis 2025 auf 20% zu erhöhen
  • 2018 startet die Kampagne “Ein Rad-Gesetz für Bayern” des ADFC Bayern (https://www.radgesetz-bayern.de/forderungen/)
  • Grüne, SPD, FW und auch ÖDP und LINKE unterstützen 2018 die Forderung nach einem Radgesetz in den Wahlprüfsteinen des ADFC (https://www.radgesetz-bayern.de/forderungen/wahlpruefsteine-fazit/wahl/)
  • 2019: Die CSU beschließt auf ihrem Parteitag: “Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag wird aufgefordert, ein Bayerisches Radwege- oder Radverkehrsgesetz auf den Weg zu bringen, um die Zuständigkeiten für Planung sowie den Bau und Unterhalt von überörtlich relevanten Radwegen sowie Radschnellwegen festzulegen und darin auch die notwendigen Planungs- und Finanzierungsinstrumente festzuschreiben.”
  • Am 02.02.2021 findet auf Antrag der Opposition die 3. Radverkehrsanhörung im Bayerischen Landtag statt. Die eingeladenen Expert:innen von ADFC, AGFK und aus der Wissenschaft weisen auf Defizite und auf die Relevanz eines Radgesetzes hin.
  • November 2021: SPD und Grüne bringen jeweils einen Radgesetzentwurf in den bayerischen Landtag ein; Martin Wagle (CSU) sagt dazu “Was wir [...] ganz sicher nicht brauchen, ist ein Gesetz.”
  • März 2022: Die Radgesetzentwürfe von SPD und Grünen im Landtag werden von CSU, FW, FDP und AfD abgelehnt
  • Wir haben daraufhin ein breites Bündnis gegründet und das Volksbegehren Radentscheid Bayern initiiert, mit dem wir am 03.06.2022 an die Öffentlichkeit gegangen sind.
  • In den kommenden 4 Monaten sind über 100.000 Unterschriften für die Zulassung des Volksbegehrens zusammen gekommen, über 40 Organisationen und über 450 Kommunalpolitiker:innen unterstützen die Forderungen nach einem Radgesetz und des Radentscheids Bayern.
  • Im Januar 2023, einen Tag nachdem wir einen Termin für die Übergabe der Unterschriften und des Zulassungsantrags ausgemacht hatten, erklärt Markus Söder bei der CSU-Klausurtagung plötzlich, die CSU wolle ein eigenes Radgesetz schreiben - eine 180° Wende, denn die CSU hatte ein Radgesetz stets als “unnötig”, “Bürokratie” und “Bevormundung der Kommunen” abgelehnt. Wir geben unseren Zulassungsantrag trotzdem ab.
  • Am allerletzten Tag der Prüfungsfrist legt das Innenministerium unseren Zulassungsantrag dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vor. Damit gewinnt die CSU Zeit selbst ein Radgesetz zu schreiben. Eine Beteiligung des Radentscheids - wie in Berlin und NRW - wird mit Verweis auf das “laufende Gerichtsverfahren” und den Landtagswahlkampf abgelehnt. Beides hindert die CSU allerdings nicht noch vor der Urteilsverkündung ihr eigenes Radgesetz auf einer PK vorzustellen und dort auch schon zu verkünden, dass das Volksbegehren nächste Woche vom Gericht abgelehnt werde.
  • Am 07.06.2023 lehnt der Bayerische Verfassungsgerichtshof unseren Zulassungsantrag tatsächlich ab. Einzelne wenige Artikel könnten nicht vom Land geregelt werden, weil die Regelungen im Bundesrecht bereits abschließend wären, dabei hatten wir lediglich gefordert, dass bestehende Verkehrsregeln zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmende öfter angewendet werden sollen. Unser Soll sei allerdings als ein Muss zu lesen, so das Gericht. Uns hat das nicht überzeugt aber das Gericht lehnte auch eine Teilzulassung ab und eine revision ist nicht möglich. 
  • 19.07.2023: Das CSU-Radgesetzchen #söderstyle wird im Landtag ohne unsere Beteiligung verabschiedet. Auch die versprochene Verbändeanhörung (Aufforderung an Fachverbände, Stellungnahmen abzugeben) wurde umgangen, indem die Fraktionen und nicht die Regierung das Gesetz in den Landtag eingebracht haben. Am vorletzten Sitzungstag dieser Amtsperiode wurde dann auf den letzten Drücker ein Radgesetz erlassen.

Den ganzen Akt kommentiert unsere Beauftragte Bernadette Felsch in unserer Pressemitteilung: “Stimmungen aus der Bevölkerung aufnehmen, um schnell und ohne Beteiligung Sachverständiger ein abgespecktes eigenes Gesetz zu stricken, selbst wenn man damit die eigene Meinung um 180 Grad ändert, das ist #söderstyle. So haben sich die Väter und Mütter der Bayerischen Verfassung das mit der Direktdemokratie bestimmt nicht vorgestellt! Nicht nur bei allen, die sich monatelang für ein Volksbegehren engagiert haben, erzeugt das Politikverdrossenheit! Zwar hat der Druck, mit dem wir die Schnecke CSU angeschoben haben, dazu geführt, dass nun endlich auch Bayern ein Radgesetz bekommt. Doch glücklich sind wir nicht, weil das einzig konkrete Ziel für die Radinfrastrukur lautet: 1500 Kilometer neue Radwege bis 2030. Das entspricht im Schnitt 91 Metern pro Jahr und Gemeinde. In diesem Schneckentempo hätte Bayern erst 2160 ein Radverkehrsnetz. Damit bleiben wir sogar hinter den Zielen des Radverkehrsprogramms Bayern 2025 zurück!”

Weitere Aktivitäten:

  • In unseren Social Media Kanälen fassen wir Euch die Landtagsdebatte zum Radgesetz zusammen und zeigen die (fehlenden) Inhalte des neuen Radgesetz(chens) auf
  • Die Verbände ADFC und VCD haben Wahlprüfstein-Fragen an die Fraktionen gestellt. Diese werden demnächst veröffentlicht.
  • Am 20. September veranstalten sie zusammen in München eine Podiumsdiskussion mit verkehrspolitischen Landtagswahlkandidat:innen zur Frage “Wann kommt die Verkehrswende in Bayern?” Anmeldung für vor Ort (München) sowie für den voraussichtlichen Online-Stream findet ihr unter: kurzelinks.de/verkehrswende-bayern
  • Wir unterstützen - jetzt erst Recht - die ADFC-Radvolution Kampagne auf Bundesebene, damit sich das bundesweite das Straßenverkehrsrecht  ändert - schließlich hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof auf die Bundesebene verwiesen
  • Wir informieren euch weiter in diesem Newsletter über Veranstaltungen und Updates zum Radgesetz in Bayern - bleibt also dabei!
Sichert euch ein Andenken!

Wir haben noch einige Materialien übrig und freuen uns wenn Ihr Euch noch Erinnerungsstücke sichert:

Wir bleiben dran - unterstützt uns!

Der Radentscheid Bayern wird maßgeblich gestemmt von den beiden Verkehrsverbünden ADFC und VCD. Damit diese langfristig weiter ihre Arbeit machen können und eine noch stärkere Stimme für umweltfreundliche Mobilität in der politischen Landschaft werden: Werdet Mitglied und/oder unterstützt die Verbände mit einer (Dauer-)Spende! Die Mitgliedschaften in den Verbänden bringen neben der Interessensvertretung noch viele weitere Vorteile im Bereich Service, Beratung und Versicherung mit sich. Wir freuen uns auch, mit euch gemeinsam neue Orts-, Kreis-, oder Regionalverbände zu gründen, um in der Fläche präsent zu sein! Denn eines hat der Radentscheid gezeigt: Gemeinsam könnenwir Klimaschutz und Verkehrssicherheit voranbringen!

Wir danken allen für ihre großartige Mithilfe bei diesem sehr engergieintensiven Projekt! Wir haben gemeinsam die Staatsregierung angeschoben und einiges für den Radverkehr in Bayern erreicht. Wir müssen aber gemeinsam weiter machen, um  in den nächsten Jahren noch näher an gute und sichere Radverkehrsbedingungen in Bayern zu kommen, denn nach der Wahl wird die Staatsregierung bestimmt wieder zur Schnecke. Wir zählen auf euch!

Mit löwenstarken Grüßen

Euer Team vom Radentscheid

Bernadette, Andreas, Paulus, Eva und Ingolf

 

P.S. Unterschreibt auch gerne das Volksbegehren „Vote16“ bis ca. 02.10., damit 16- und 17-jährige in Zukunft auch wählen können. Unser Volksbegehren haben wir auch besonders für Kinder und Jugendliche gemacht, doch diese können nicht mitbestimmen. Außerdem werden politische Themen rund um Kinder, Jugendliche und Zukunft relevanter, wenn sich die Kräfteverhältnisse etwas Richtung Jugend verschieben.

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