Baye­ri­scher Ver­fas­sungs­ge­richts­hof erklärt „Radent­scheid Bay­ern“ für unzulässig

Das Bünd­nis „Radent­scheid Bay­ern“ respek­tiert die Ent­schei­dung des Gerichts, kri­ti­siert jedoch, dass die Maß­stä­be für die Gesetz­ent­wür­fe zu Volks­be­geh­ren in Bay­ern im Ver­gleich zu ande­ren Bun­des­län­dern sehr hoch ange­setzt werden.