Bayerischer Verfassungsgerichtshof erklärt „Radentscheid Bayern“ für unzulässig
Das Bündnis „Radentscheid Bayern“ respektiert die Entscheidung des Gerichts, kritisiert jedoch, dass die Maßstäbe für die Gesetzentwürfe zu Volksbegehren in Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr hoch angesetzt werden.
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