Münch­ner ADFC-Rad­stern­fahrt über die Autobahn

Auch 2024 setzt der ADFC Mün­chen ein Zei­chen für den Rad­ver­kehr! Am Sonn­tag, den 21. April, fin­det die gro­ße Rad­stern­fahrt statt. Höhe­punkt der Radl­de­mo, die bes­se­ren Rad­ver­kehr in Stadt und Land for­dert, ist die Fahrt über die für den Kfz-Ver­kehr gesperr­te Auto­bahn A95 zwi­schen Lui­se-Kiessel­bach-Platz und der Aus­fahrt Mün­chen Kreuz­hof stadt­ein- und stadt­aus­wärts..

ADFC Sternfahrt 2024
Pho­to: Radent­scheid Bayern

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Stern­fahrt zum Königsplatz

Von zahl­rei­chen Start­punk­ten aus der gan­zen Metro­pol­re­gi­on und vier Start­punk­ten in der Lan­des­haupt­stadt erobern baye­ri­sche Radl­fans mit ins­ge­samt 15 poli­zei­be­glei­te­ten Demo­zü­gen die Stadt. Sie rufen auf zur „RAD­vo­lu­ti­on”, damit in der Lan­des­haupt­stadt und in der gesam­ten Metro­pol­re­gi­on die Rad­fah­ren­den end­lich sicher und zügig unter­wegs sein kön­nen. Die Infra­struk­tur dafür muss jetzt end­lich gebaut werden! 

Von ver­schie­de­nen Start­punk­ten in der Stadt Mün­chen und der gesam­ten Regi­on geht es los. Unter­wegs ver­ei­ni­gen sich die ein­zel­nen Demo­zü­ge und rol­len gemein­sam und mit immer mehr Teil­neh­men­den wei­ter. Höhe­punk­te sind die gemein­sa­me Fahrt auf dem für den Kfz-Ver­kehr gesperr­ten Mitt­le­ren Ring und auf der Auto­bahn A95 zwi­schen Lui­se-Kiessel­bach-Platz und der Aus­fahrt Mün­chen Kreuz­hof, die stadt­ein- und stadt­aus­wärts befah­ren wird. Alle Stre­cken füh­ren zum Königs­platz. Dort gibt es ab ca. 15.30 Uhr ein abwechs­lungs­rei­ches Büh­nen­pro­gramm. Mit vie­len Stän­den, gro­ßer Büh­ne und DJs wird der ADFC auf dem Königs­platz gemein­sam mit den Bünd­nis­part­nern die For­de­run­gen des Radent­scheid Mün­chen bekräf­ti­gen mit Musik und mehr.

For­de­rung: Gute Rad­we­ge end­lich priorisieren

Andre­as Schön, 1. Vor­sit­zen­der des ADFC Mün­chen, sagt: „Auto­bah­nen sind das Rück­grat der deut­schen Ver­kehrs­po­li­tik mit höchs­ten Sicher­heits- und Qua­li­täts­stan­dards: breit, eben, sicher und durch­gän­gig. So müs­sen auch Rad­we­ge sein! Über die Auto­bah­nen wer­den täg­lich Hun­dert­tau­sen­de Pend­ler mit ihren Autos in die Stadt gepresst. Die­ser kli­ma­schäd­li­che Kfz-Ver­kehr blo­ckiert den Platz für brei­te und siche­re Rad­we­ge. Wir brau­chen weni­ger Autos in der Stadt. Die ewi­ge Dis­kus­si­on um die Leis­tungs­fä­hig­keit des Auto­ver­kehrs und weg­fal­len­de Park­plät­ze bremst lei­der über­all den schnel­len Aus­bau des Rad­we­ge­net­zes.”

Die Stern­fahrt im Überblick

Eine Über­sicht über alle Rou­ten mit Start­punk­ten und Zwi­schen­hal­ten gibt es als Kar­te mit PDFs und GPX-Daten zum Run­ter­la­den auf
https://muenchen.adfc.de/sternfahrt

Fahr­rad­mit­nah­me: Pro­ble­me mit dem Ein-Euro-Ticket

Im Baye­ri­schen Rad­ge­setz wur­de in Arti­kel 7 die Ein­füh­rung eines Ein-Euro-Tickets fest­ge­legt. Die­ses ist Ende 2023 dann ein­ge­führt wor­den. Aller­dings mit einer Viel­zahl von zeit­li­chen und räum­li­chen Aus­nah­men. In einem Bei­trag der BR-Sen­dung quer vom 21. März 2024, „Klappt nicht
BaS­ti® – das wohl unbe­kann­tes­te Rad-Ticket der Repu­blik
” wer­den die vie­len Fall­stri­cke bei der Nut­zung anschau­lich und dras­tisch vorgeführt.

Fahrradmitnahme in der Bahn Copyright_ADFC, Carsten Schabacher und Norgand Schwarzlose
Copyright_ADFC, Cars­ten Scha­ba­cher und Nor­gand Schwarzlose

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Rad­mit­nah­me bleibt kom­pli­ziert
Eilig hat­te die Staats­re­gie­rung es auch, das Ver­spre­chen ein­zu­lö­sen, ein Ticket für die Rad­mit­nah­me in Zügen für einen Euro je Fahrt anzu­bie­ten. Die Staats­re­gie­rung hat damit bewie­sen, dass sie schnell sein kann. Doch die Qua­li­tät blieb bei dem „Schnell­schuss” lei­der etwas auf der Stre­cke. Das eigent­li­che Ziel, die Rad­mit­nah­me güns­ti­ger und ein­fa­cher zu machen wur­de zunächst ver­fehlt: Das Ticket mit dem selt­sa­men Namen Bas­tiR gilt nicht anstel­le, son­dern zusätz­lich zu den vie­len bereits bestehen­den Fahr­rad­ta­ges­kar­ten und kann bis dato nur am Auto­ma­ten gekauft wer­den, wofür man Zeit ein­pla­nen sollte. 

  • Zudem gilt es nicht inner­halb von Ver­kehrs­ver­bün­den (ins­be­son­de­re also nicht für Fahr­ten im MVV- und VGN-Gebiet). 
  • Auch man­che Stre­cken, wie Mün­chen-Rosen­heim, Mün­chen-Nürn­berg oder Mün­chen-Schwan­dorf sind ausgenommen. 
  • Dar­über hin­aus gibt es vie­le Sperr­zei­ten: Bas­tiR gilt z. B. von Mit­te März bis Mit­te Okto­ber nicht von Frei­tag­mit­tag bis Sonntagnacht. 

Die schnel­le Ein­füh­rung des BaS­tiR erfolg­te eben ohne, dass vor­her die Mit­nah­me­ka­pa­zi­tä­ten für Fahr­rä­der ent­spre­chend auf­ge­stockt und erwei­tert wor­den wären.

Im Regel­fall wird man in Bay­ern also vor­erst wei­ter­hin auf das 6 Euro teu­re Fahr­rad­ta­ges­ti­cket zurück­grei­fen müs­sen. Es wür­de uns nicht wun­dern, wenn am Ende der Fahr­rad­sai­son, dann rekla­miert wird, das Ein-Euro-Ticket wür­de nicht ent­spre­chend nach­ge­fragt und sei des­we­gen gar nicht so not­wen­dig gewe­sen. Die vie­len Ein­schrän­kun­gen und Hür­den für die Nut­zung sind für die Nach­fra­ge nicht förderlich.

Ob man einen der weni­gen Fahr­rad­plät­ze ergat­tern kann, bleibt eben­falls wei­ter­hin Glücksache.

Bilanz zum Jah­res­tag: Über 100.000 Unter­schrif­ten für ein Radgesetz

Vor einem Jahr wur­de der Zulas­sungs­an­trag für das Volks­be­geh­ren Radent­scheid Bay­ern an das Baye­ri­sche Innen­mi­nis­te­ri­um über­ge­ben – zusam­men mit einem Rad­ge­setz-Ent­wurf und über 100.000 Unter­schrif­ten, die in nur vier Mona­ten für einen bes­se­ren Rad­ver­kehr in Bay­ern zusam­men­ge­kom­men waren. Zeit Bilanz zu ziehen!

Radentscheid-Aktive mit Unterschriften vor dem Innenministerium_Radentscheid Bayern

Radent­scheid-Akti­ve mit Unter­schrif­ten vor dem Innen­mi­nis­te­ri­um (Pho­to: Radent­scheid Bayern)

Mün­chen, 25. Janu­ar 2024 – Obwohl die Staats­re­gie­rung vor dem Radent­scheid ein Rad­ge­setz stets als „über­flüs­si­ge Büro­kra­tie und Bevor­mun­dung der Kom­mu­nen“ abge­lehnt hat­te, wur­de bereits ein knap­pes hal­bes Jahr nach Über­ga­be der 100.000 Unter­schrif­ten ein Baye­ri­sches Rad­ge­setz beschlos­sen. Lei­der nicht das Gesetz, wel­ches der Radent­scheid vor­ge­schla­gen hat­te, son­dern ein von CSU und Frei­en Wäh­lern eilig geschrie­be­nes eige­nes Rad­ge­setz. Bay­ern ist nun ‑nach Ber­lin und NRW ‑das drit­te Bun­des­land mit einem sol­chen Lan­des­ge­setz.
Posi­tiv dar­an: Das Rad­ver­kehrs­bud­get wird ver­dop­pelt und eine Zen­tral­stel­le für den Rad­ver­kehr geschaf­fen. Kon­kre­te Zie­le gibt es jedoch nur zwei: Den Bau von 1.500 Kilo­me­tern neu­er Rad­we­ge bis 2030 und das 1‑Eu­ro-Fahr­rad­ti­cket. Nach Ansicht des Bünd­nis­ses Radent­scheid Bay­ern rei­chen umge­rech­net 91 Meter neu­er Rad­weg pro Jahr und Kom­mu­ne nicht aus, um den Anteil des Rad­ver­kehrs zu erhö­hen und das Rad­fah­ren in Bay­ern siche­rer zu machen – schließ­lich gibt es an gut 70 % der Kilo­me­ter von Staats-und an gut 50 % der Kilo­me­ter von Bun­des­stra­ßen noch kei­nen Radweg.

Rad­mit­nah­me bleibt kom­pli­ziert
Eilig hat­te die Staats­re­gie­rung es auch, das Ver­spre­chen ein­zu­lö­sen, ein Ticket für die Rad­mit­nah­me in Zügen für einen Euro je Fahrt anzu­bie­ten. Die Staats­re­gie­rung hat damit bewie­sen, dass sie schnell sein kann. Doch die Qua­li­tät blieb dabei auf der Stre­cke. Das eigent­li­che Ziel, die Rad­mit­nah­me güns­ti­ger und ein­fa­cher zu machen wur­de zunächst ver­fehlt: Das Ticket mit dem selt­sa­men Namen Bas­tiR gilt nicht anstel­le, son­dern zusätz­lich zu den vie­len bereits bestehen­den Fahr­rad­ta­ges­kar­ten und kann bis dato nur am Auto­ma­ten gekauft wer­den, wofür man viel Zeit ein­pla­nen soll­te. Zudem gilt es vor­erst nicht inner­halb von Ver­kehrs­ver­bün­den und es gibt sehr vie­le Aus­nah­men und Sperr­zei­ten: Bas­tiR gilt z.B. von Mit­te März bis Mit­te Okto­ber nicht von Frei­tag­mit­tag bis Sonn­tag­nacht. Im Regel­fall wird man in Bay­ern also vor­erst wei­ter­hin auf das 6 Euro teu­re Fahr­rad­ta­ges­ti­cket zurück­grei­fen müs­sen. Ob man einen der weni­gen Fahr­rad­plät­ze ergat­tern kann, bleibt wei­ter­hin Glücksache.

Sicher­heit kommt zu kurz
Die Rege­lun­gen für mehr Sicher­heit im Fuß-und Rad­ver­kehr, die der Radent­scheid Bay­ern gefor­dert hat­te, ver­misst der Radent­scheid Bay­ern im aktu­el­len Rad­ge­setz beson­ders schmerz­lich. Auch sei­en Zustän­dig­kei­ten und Ver­fah­ren noch immer nicht klar genug gere­gelt, um Pla­nung und Bau von Rad­in­fra­struk­tur zu beschleunigen.

Wann star­tet die Rad­al­li­anz?
Ein Ver­spre­chen im Rad­ge­setz ist die sog. Rad­al­li­anz Bay­ern, bestehend aus Vertreter:innen „der maß­geb­li­chen Akteu­re und Inter­es­sen­grup­pen“, die das Staats­mi­nis­te­ri­um bezüg­lich Rad­ver­kehr bera­ten soll. Die Rad­al­li­anz ist auch rund sechs Mona­te nach Inkraft­tre­ten des Rad­ge­set­zes noch nicht ein­ge­rich­tet. „Als Initia­tor und Trä­ger des Radent­scheids erwar­ten wir, dass die vor der Wahl nicht erfolg­te Betei­li­gung nun zumin­dest im Nach­gang über die Rad­al­li­anz erfolgt. Schließ­lich ver­tre­ten wir über 100.000 Men­schen, die für ein baye­ri­sches Rad­ge­setz unter­schrie­ben haben.“ so Ber­na­dette Felsch, Vor­sit­zen­de des ADFC Bay­ern und Beauf­trag­te des Radent­scheids Bayern.

Radent­scheid Bay­ern ist nicht vor­bei
Der Baye­ri­sche Ver­fas­sungs­ge­richts­hof hat­te das Volks­be­geh­ren im Juni gestoppt, weil sei­ner Mei­nung nach Bun­des­ge­set­ze bereits zu vie­le „abschlie­ßen­de“ Rege­lun­gen ent­hiel­ten. Das von CSU und Frei­en Wäh­lern ein­ge­brach­te Rad­ge­setz wur­de kurz dar­auf vom Land­tag beschlos­sen, so dass es nicht mehr zu einer Volks­ab­stim­mung kam. „Über 1.000 ehren­amt­lich Akti­ve und über 100.000 Unter­stüt­zen­de haben erreicht, dass wir einen gro­ßen Schritt wei­ter­ge­kom­men sind. Aber mit dem jetzt erlas­se­nen Rad­ge­setz ist die Arbeit für uns noch lan­ge nicht vor­bei!“ betont Ber­na­dette Felsch und ergänzt: „Wir set­zen uns so lan­ge für Nach­bes­se­run­gen auf Bun­des-und Lan­des­ebe­ne ein, bis alle sicher radeln kön­nen!

Foto: Radent­scheid-Akti­ve mit Unter­schrif­ten vor dem Innenministerium

Hin­weis für Redak­tio­nen
Die­se Pres­se­mel­dung und wei­te­re Infor­ma­tio­nen gibt es online in unse­rem Pres­se­be­reich und unter https://radentscheid-bayern.de.

Kon­takt
Lau­ra Gans­windt, Pres­se­spre­che­rin ADFC Bay­ern e. V.: 0160 – 8544366

Über das Bünd­nis
Das Bünd­nis „Radent­scheid Bay­ern“ wur­de vom All­ge­mei­nen Deut­schen Fahr­rad-Club (ADFC) Bay­ern, vom Ver­kehrs­club Deutsch­land, Lan­des­ver­band Bay­ern e.V. (VCD Bay­ern) und den 11 kom­mu­na­len baye­ri­schen Radent­schei­den (Augs­burg, Bam­berg, Bay­reuth, Erlan­gen, Frei­sing, Mün­chen, Nürn­berg, Neu-Ulm, Regens­burg, Rosen­heim, Würz­burg) gegrün­det. Unter­stützt wird der Radent­scheid Bay­ern vom BUND Natur­schutz (BN) und sechs baye­ri­schen Lan­des­ver­bän­den poli­ti­scher Par­tei­en (Bünd­nis 90/Die Grü­nen, SPD, ÖDP, DIE LIN­KE, Volt, Pira­ten­par­tei).
Mit einem Volks­be­geh­ren woll­te das Bünd­nis Radent­scheid Bay­ern, dass die Staats­re­gie­rung end­lich Zustän­dig­kei­ten, Ver­fah­ren und Stan­dards so regelt, dass wirk­lich rasch geplant und gebaut anstatt nur dis­ku­tiert wird.
Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Radent­scheid Bay­ern fin­den Sie unter https://radentscheid­bayern.de.

Ver­kehrs­wen­de in Bay­ern: Podi­ums­dis­kus­si­on zur Landtagswahl

am Mitt­woch, den 20. Sep­tem­ber um 19 Uhr

Anläss­lich der baye­ri­schen Land­tags­wahl 2023 und der Euro­päi­schen Mobi­li­täts­wo­che laden die bei­den Trä­ger des Volks­be­geh­rens Radent­scheid Bay­ern, also ADFC Bay­ern und VCD Bay­ern, ver­kehrs­po­li­ti­sche Expert:innen der Par­tei­en zur Podi­ums­dis­kus­si­on ein und dis­ku­tie­ren die Fra­ge „Wann kommt die Ver­kehrs­wen­de🚲 🚶‍♀️🚋 in Bayern?”

Meh­re­re Aspek­te der Mobi­li­tät wer­den dis­ku­tiert, z.B. Kli­ma­schutz, Gleich­wer­tig­keit der Lebens­be­din­gun­gen, Sicher­heit, Sozia­le Gerech­tig­keit und Teilhabe.

Datum: 20. Sep­tem­ber 2023 um 19:00 Uhr

Ort: Gemein­de­saal der Uni­ver­si­täts­kir­che St. Lud­wig (Lud­wigstr. 22, 80539 München).


Anmel­dung unter: kurzelinks.de/verkehrswende-bayern Die Dis­kus­si­on wird auf­ge­zeich­net und gestreamt. Der Link zur Online-Teil­nah­me wird eini­ge Tage vor der Ver­an­stal­tung per Mail zugesendet.

Es dis­ku­tie­ren unter Mode­ra­ti­on von Eva Lell (BR):

  • N.N. (CSU)
  • Mar­kus Büch­ler (GRÜ­NE)
  • Man­fred Eibl (FREIE WÄHLER)
  • Dr. Nas­ser Ahmed (SPD)
  • Tobi­as Weis­kopf (FDP)
  • Dr. Theo Glauch (DIE LINKE)
  • Tobi­as Ruff (ÖDP)
  • Tim Scharf (Volt)

Bay­ern bekommt ein „Rad­ge­setz #söder­style“

Die Staats­re­gie­rung beschließt am Mitt­woch­abend ein Rad­ge­setz­chen, das Radent­scheid-Bünd­nis kri­ti­siert den Umgang mit dem Radl-Volksbegehren.

Bayern bekommt ein „Radgesetz #söderstyle“
Radent­scheid-Bünd­nis schiebt die Schne­cke CSU an (Pho­to Radent­scheid Bayern)

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Mün­chen, 18. Juli 2023 –Die CSU wird mor­gen zusam­men mit den Frei­en Wäh­lern (FW) ein Rad­ge­setz beschlie­ßen. Nicht nur der Radent­scheid Bay­ern, auch die kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­de und die Arbeits­ge­mein­schaft fahr­rad­freund­li­che Kom­mu­nen in Bay­ern kri­ti­sie­ren, dass der Gesetz­ent­wurf ohne Betei­li­gung der Ver­bän­de eiligst geschrie­ben wur­de und nicht aus­reicht, um den Rad­ver­kehr in Bay­ern siche­rer zu machen.

Para­dig­men­wech­sel bei der CSU
Das Radent­scheid-Bünd­nis zeigt sich zudem ent­täuscht vom Umgang der CSU und FW mit ihrem Volks­be­geh­ren: „Just am Tag nach­dem ich im Innen­mi­nis­te­ri­um ange­ru­fen und gesagt hat­te, dass wir in nur 4 Mona­ten 100.000 Unter­schrif­ten für die Zulas­sung unse­res Volks­be­geh­rens gesam­melt haben, hat Mar­kus Söder nach 5 Jah­ren strik­ter Ableh­nung eines Rad­ge­set­zes plötz­lich ver­kün­det, er wer­de ein eige­nes Rad­ge­setz schrei­ben las­sen“, erklärt Ber­na­dette Felsch, ADFC Bay­ern-Vor­sit­zen­de und Beauf­trag­te des Volksbegehrens.

Rad­ge­setz der Staats­re­gie­rung mit hei­ßer Nadel gestrickt
Der Rad­ge­setz­ent­wurf des Radent­scheids wur­de dar­auf­hin dem Baye­ri­schen Ver­fas­sungs­ge­richts­hof vor­ge­legt und noch ehe das Urteil gespro­chen war, haben CSU und FW ihren eige­nen Rad­ge­setz­ent­wurf vorgestellt.

Wäh­rend der Baye­ri­sche Ver­fas­sungs­ge­richts­hof ver­kün­det hat, dass unser Volks­be­geh­ren nicht zuge­las­sen wird, haben unser Minis­ter­prä­si­dent, Ver­kehrs- und Innen­mi­nis­ter einen sym­bo­li­schen Rad­weg-Spa­ten­stich arran­giert. Doch am bit­ters­ten war für uns, ange­sichts 84 beim Rad­fah­ren getö­te­ten und über 18.000 ver­letz­ten Men­schen in Bay­ern allein im Jahr 2022, dass das Gericht fand, dass sicher­heits­re­le­van­te Din­ge, die z. B. in NRW und Ber­lin bereits in Rad­ge­set­zen ste­hen, von einem Bun­des­land gar nicht gere­gelt wer­den dürf­ten, weil sie schon im Stra­ßen­ver­kehrs­ge­setz des Bun­des „abschlie­ßend gere­gelt“ sei­en. Aller­dings wird genau die­ses Stra­ßen­ver­kehrs­ge­setz aktu­ell über­ar­bei­tet, weil es sich fast aus­schließ­lich um das unge­hin­der­te Flie­ßen des KFZ-Ver­kehrs, aber nicht um Kli­ma- und Umwelt­schutz, nicht um men­schen­freund­li­che Orte und auch nicht um die Sicher­heit von Rad- und Fuß­ver­kehr küm­mert,“ erläu­tert Ber­na­dette Felsch.

Rad­ge­setz­ent­wurf ohne Exper­ten­be­tei­li­gung und Ver­bän­de­an­hö­rung
Die Initiatior:innen des Volks­be­geh­rens wur­den im Gegen­satz zu den Radent­schei­den in NRW und Ber­lin am jetzt vor­ge­leg­ten Rad­ge­setz­ent­wurf nicht betei­ligt. Eine Ver­bän­de­an­hö­rung wur­de ver­spro­chen, dann aber nicht durch­ge­führt. Kei­ne ein­zi­ger Punkt aus den den­noch dem Ver­kehrs­aus­schuss vor­ge­leg­ten Stel­lung­nah­men wur­de noch in den Gesetz­ent­wurf ein­ge­ar­bei­tet. Damit macht die Söder-Regie­rung genau das, was Mar­kus Söder selbst kürz­lich am Hei­zungs­ge­setz kri­ti­siert hat: Einen Gesetz­ent­wurf „schnell und unter Miss­ach­tung der Gepflo­gen­hei­ten durchs Par­la­ment peit­schen“.

Im Schne­cken­tem­po zum baye­ri­schen Rad­ver­kehrs­netz
Stim­mun­gen aus der Bevöl­ke­rung auf­neh­men, um schnell und ohne Betei­li­gung Sach­ver­stän­di­ger ein abge­speck­tes eige­nes Gesetz zu stri­cken, selbst wenn man damit die eige­ne Mei­nung um 180 Grad ändert, das ist #söder­style. So haben sich die Väter und Müt­ter der Baye­ri­schen Ver­fas­sung das mit der Direkt­de­mo­kra­tie bestimmt nicht vor­ge­stellt! Nicht nur bei allen, die sich mona­te­lang für ein Volks­be­geh­ren enga­giert haben, erzeugt das Poli­tik­ver­dros­sen­heit! Zwar hat der Druck, mit dem wir die Schne­cke CSU ange­scho­ben haben, dazu geführt, dass nun end­lich auch Bay­ern ein Rad­ge­setz bekommt. Doch glück­lich sind wir nicht, weil das ein­zig kon­kre­te Ziel für die Rad­in­fra­stru­kur lau­tet: 1500 Kilo­me­ter neue Rad­we­ge bis 2030. Das ent­spricht im Schnitt 91 Metern pro Jahr und Gemein­de. In die­sem Schne­cken­tem­po hät­te Bay­ern erst 2160 ein Rad­ver­kehrs­netz. Damit blei­ben wir sogar hin­ter den Zie­len des Rad­ver­kehrs­pro­gramms Bay­ern 2025 zurück!“, so Ber­na­dette Felsch. Die Radent­scheid­be­we­gung blei­be den­noch offen für einen kon­struk­ti­ven Aus­tausch und wer­de sich wei­ter für Ver­bes­se­run­gen beim Rad­ge­setz und bei den rea­len Rad­ver­kehrs­be­din­gun­gen einsetzen.

Hin­wei­se für Redak­tio­nen
Das Rad­ge­setz soll laut Tages­ord­nung am Mitt­woch, 19.07.2023 um 18:30 Uhr debat­tiert wer­den. Hier geht es zum Live­stream:  https://www.bayern.landtag.de/aktuelles/plenum-online/

Die­se Pres­se­mel­dung und wei­te­re Infor­ma­tio­nen gibt es online in unse­rem Pres­se­be­reich und unter https://radentscheid-bayern.de.

Kon­takt
Lau­ra Gans­windt, Pres­se­spre­che­rin ADFC Bay­ern e.V.: 0160 – 8544366

Über das Bünd­nis
Das Bünd­nis „Radent­scheid Bay­ern“ wur­de vom All­ge­mei­nen Deut­schen Fahr­rad-Club (ADFC) Bay­ern, vom Ver­kehrs­club Deutsch­land, Lan­des­ver­band Bay­ern e.V. (VCD Bay­ern) und den 11 kom­mu­na­len baye­ri­schen Radent­schei­den (Augs­burg, Bam­berg, Bay­reuth, Erlan­gen, Frei­sing, Mün­chen, Nürn­berg, Neu-Ulm, Regens­burg, Rosen­heim, Würz­burg) gegrün­det. Unter­stützt wird der Radent­scheid Bay­ern vom BUND Natur­schutz (BN) und sechs baye­ri­schen Lan­des­ver­bän­den poli­ti­scher Par­tei­en (Bünd­nis 90/Die Grü­nen, SPD, ÖDP, DIE LIN­KE, Volt, Piratenpartei).


Der Radent­scheid Bay­ern ist nicht vorbei

ADFC und VCD Bay­ern bezie­hen Stel­lung zum Rad­ge­setz-Ent­wurf von CSU und Frei­en Wählern

Auch wenn es zunächst nicht zum Volks­be­geh­ren über ein Rad­ge­setz kommt, wird der Radent­scheid Bay­ern nicht lei­se, bevor es ein wirk­sa­mes Rad­ge­setz für Bay­ern gibt.

Ausgebremst, aber nicht gestoppt
Aus­ge­bremst, aber nicht gestoppt (Pho­to Ralf Niepel)

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Mor­gen, am Diens­tag, den 20 Juni, wird der, auf Druck des Raden­scheids rasch for­mu­lier­te, eige­ne Rad­ge­setz-Ent­wurf von CSU und Frei­en Wäh­lern erst­mals im Ver­kehrs­aus­schuss diskutiert.

Ange­hört wur­den ledig­lich der baye­ri­sche Gemeinde‑, Land­kreis- und Städ­te­tag. Eine Betei­li­gung des Radent­scheids – wie in NRW und Ber­lin – ist in Bay­ern nicht erfolgt und auch die Arbeits­ge­mein­schaft der fahr­rad­freund­li­chen Kom­mu­nen in Bay­ern (AGFK) durf­te ihre Exper­ti­se bis dato nicht einbringen.

Die Trä­ger des baye­ri­schen Radent­scheids, ADFC und VCD Bay­ern, haben des­halb an die Aus­schuss­mit­glie­der jeweils eine Stel­lung­nah­me über­sen­det, die wir hier­mit veröffentlichen.

Nicht nur das Radent­scheid-Bünd­nis, son­dern auch die Kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­de und die AGFK Bay­ern kri­ti­sie­ren die zu knap­pe bzw. sogar gänz­lich feh­len­de Anhö­rung der Ver­bän­de und dass der Rad­ge­setz-Ent­wurf zu vage und zu wenig wirk­sam sei. Sie for­dern des­halb deut­li­che Nach­bes­se­run­gen am Rad-Gesetz­ent­wurf von CSU und FW.

Zur Pres­se­mit­tei­lung und zur Stel­lung­nah­me des ADFC Bay­ern.

Zur Pres­se­mit­tei­lung und zur Stel­lung­nah­me des VCD Bayern

Baye­ri­scher Ver­fas­sungs­ge­richts­hof erklärt „Radent­scheid Bay­ern“ für unzulässig

Das Bünd­nis „Radent­scheid Bay­ern“ respek­tiert die Ent­schei­dung des Gerichts, kri­ti­siert jedoch, dass die Maß­stä­be für die Gesetz­ent­wür­fe zu Volks­be­geh­ren in Bay­ern im Ver­gleich zu ande­ren Bun­des­län­dern sehr hoch ange­setzt werden.

Ablehnung Bay VewrfGH

Ent­täusch­te Gesich­ter bei den Akti­ven des Radent­scheid Bay­ern nach der Bekannt­ga­be der Ablehnung

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Mün­chen, 07. Juni 2023 – Am 10. Mai hat­ten die für die Ent­schei­dung über die Zuläs­sig­keit des Radl-Volks­be­geh­rens beru­fe­nen Rich­te­rin­nen und Rich­ter die Beauf­trag­te des Radent­scheids Bay­ern, sowie die Ver­tre­ter der Staats­re­gie­rung und des Land­ta­ges ange­hört und für den 7. Juni ihr Urteil ange­kün­digt. Heu­te wur­de mit­ge­teilt, dass der Radent­scheid Bay­ern, so wie fast alle vor­he­ri­gen Volks­be­geh­ren, die dem Baye­ri­schen Ver­fas­sungs­ge­richts­hof vor­ge­legt wur­den, nicht zuge­las­sen wird. Die Begrün­dung: Der Gesetz­ent­wurf des Bünd­nis­ses Radent­scheid sei in Tei­len kom­pe­tenz­wid­rig und eine teil­wei­se Zulas­sung kom­me nicht in Betracht. Die Land­tags­wahl­be­rech­tig­ten in Bay­ern wer­den folg­lich nicht für das Volks­be­geh­ren unter­schrei­ben und auch nicht in einem Volks­ent­scheid abstim­men können.

Ber­na­dette Felsch, Beauf­trag­te des Volks­be­geh­rens und Vor­sit­zen­de des ADFC Bay­ern, kom­men­tiert: „Lei­der ver­tre­ten die Rich­te­rin­nen und Rich­ter die Auf­fas­sung, dass gera­de die für die Ver­kehrs­si­cher­heit enorm rele­van­ten Punk­te, wie Tem­po 30, Visi­on Zero, Schul­stra­ßen und Vor­rang für den Rad- und Fuß­ver­kehr nicht mit dem Stra­ßen­ver­kehrs­recht des Bun­des voll­stän­dig ver­ein­bar wären. Wir ver­ste­hen das als Auf­trag, auf Bun­des­ebe­ne Ver­bes­se­run­gen im Ver­kehrs­recht zu erwir­ken und das Gespräch mit der Staats­re­gie­rung zu deren Rad­ge­setz­ent­wurf zu suchen, denn die­ser ist noch unzu­rei­chend für die Sicher­heit der Rad­fah­ren­den in Bayern.“

Andre­as Kager­mei­er, VCD Bay­ern: „Statt den Dia­log mit der Volks­be­geh­rens­in­itia­ti­ve zu suchen und gemein­sam trag­fä­hi­ge Lösun­gen zu ent­wi­ckeln, hat die Staats­re­gie­rung for­ma­lis­ti­sche Win­kel­zü­ge gemacht und im Hin­ter­grund an einem weich­ge­spül­ten eige­nen Ent­wurf für ein Rad­ge­setz gearbeitet.“

Mar­tin Geil­hu­fe, BUND Natur­schutz in Bay­ern: „Es ist ein ech­ter Rück­schritt für die Mobi­li­täts­wen­de. Damit ist momen­tan den Bürger:innen eine Mög­lich­keit genom­men, einen Teil der so wich­ti­gen Mobi­li­täts­wen­de aktiv mit­zu­ge­stal­ten. Nun müs­sen und wer­den wir ver­stärkt mit ande­ren Mit­teln dafür arbei­ten, dass es damit in Bay­ern vor­an­geht – denn das aktu­ell vor­lie­gen­de Rad­ge­setz der Staats­re­gie­rung hilft da nicht weiter.“

Tho­mas von Sar­now­ski, Bünd­nis 90/Die Grü­nen: „Unab­hän­gig der gericht­li­chen Ent­schei­dung blei­ben die berech­tig­ten Sor­gen und Anlie­gen der Men­schen bestehen. 100.000 Men­schen haben unter­schrie­ben und wol­len ein Rad­ge­setz für Bay­ern, das die­sen Namen auch ver­dient. Die Men­schen in Bay­ern kön­nen jetzt die Land­tags­wahl am 8. Okto­ber zum Volks­ent­scheid für siche­re Rad­we­ge machen.

Andre­as Schus­ter, Bay­ern­SPD: „Das heu­ti­ge Urteil des Ver­fas­sungs­ge­richts­ho­fes mag juris­tisch nach­voll­zieh­bar sein. Für uns als Bay­ern­SPD stellt es inhalt­lich aber einen Schlag ins Gesicht der über 100.000 Men­schen im Frei­staat dar, die mit ihrer Unter­schrift im letz­ten Jahr ein gutes Rad­ge­setzt für Bay­ern wäh­len woll­ten. Der Schnell­schuss­ent­wurf der Staats­re­gie­rung erfüllt die­se Erwar­tun­gen noch nicht und muss nun schnells­tens mit den Initiator:innen des Radent­scheids an einem run­den Tisch nach­ge­bes­sert werden.”

Emi­lia Kir­ner, ÖDP: „Dass das Begeh­ren für unzu­läs­sig erklärt wur­de, hin­ter­lässt bei der ÖDP vie­le Fra­ge­zei­chen. Es zeigt auf, wie stark das in der Baye­ri­schen Ver­fas­sung ver­an­ker­te Recht auf ein Volks­be­geh­ren aus­ge­höhlt wer­den kann und als Prä­ze­denz­fall zukünf­ti­ge Begeh­ren erschwert oder fast unmög­lich macht.“

Adel­heid Rupp, DIE LIN­KE: „Auf­grund des Urteils des Baye­ri­schen Ver­fas­sungs­ge­richts­hofs ist es nun an dem Bünd­nis Radent­scheid, den not­wen­di­gen Gesetz­ge­bungs­pro­zess auf Bun­des­ebe­ne vor­an­zu­trei­ben. Wir als Die Lin­ke Bay­ern wer­den auf unse­re Bun­des­tags­frak­ti­on zuge­hen und eine Ent­spre­chen­de Initia­ti­ve einfordern.”

Dani­el Burandt, Volt: „Wir sind zutiefst ent­täuscht von der Ent­schei­dung der baye­ri­schen Staats­re­gie­rung. Das Volks­be­geh­ren bot uns die Chan­ce, in Bay­ern den Weg einer fahr­rad­freund­li­chen Ent­wick­lung ein­zu­schla­gen, wie sie bereits erfolg­reich in ande­ren euro­päi­schen Län­dern statt­fin­det. Das der­zeit vor­lie­gen­de Rad­ge­setz der Staats­re­gie­rung ist unzu­rei­chend und zeigt auch man­geln­de Bereit­schaft zur Zusam­men­ar­beit und Dia­log mit den Bünd­nis­part­nern. Durch das Volks­be­geh­ren hät­ten wir eine direk­te demo­kra­ti­sche Ent­schei­dung erreicht, bei der die Bürger:innen aktiv in den Ent­schei­dungs­pro­zess ein­ge­bun­den wor­den wären.“

Der „Radent­scheid Bay­ern“ ver­folgt wei­ter­hin das Ziel, Bay­ern fahr­rad­freund­li­cher zu machen

Auch wenn das Volks­be­geh­ren nicht kommt, wird sich das Bünd­nis „Radent­scheid Bay­ern“ wei­ter dafür ein­set­zen, dass Bay­ern ein wirk­sa­mes Rad­ge­setz bekommt. Der Rad­ge­setz­ent­wurf von CSU und Frei­en Wäh­lern muss dafür in eini­gen Punk­ten nach­ge­bes­sert wer­den, weil wich­ti­ge Aspek­te feh­len. Aus Sicht des Bünd­nis­ses müss­ten bei jeder Stra­ßen­bau- und Sanie­rungs-Maß­nah­me Ver­bes­se­run­gen für den Rad­ver­kehr geprüft wer­den. Durch Rege­lung von Zustän­dig­kei­ten, Ver­fah­ren und Stan­dards sol­len Pla­nung und Bau von Rad­in­fra­struk­tur schnel­ler wer­den. Das Bünd­nis bie­tet eine kon­struk­ti­ve Mit­ar­beit und sei­ne Exper­ti­se an und ver­weist dar­auf, dass die Radent­schei­de in Ber­lin und NRW an der Erar­bei­tung der dor­ti­gen Rad­ge­set­ze betei­ligt wurden.

Hin­weis für Redak­tio­nen
Die­se Pres­se­mel­dung und wei­te­re Infor­ma­tio­nen gibt es online in unse­rem Pres­se­be­reich und unter https://radentscheid-bayern.de.

Kon­takt
Lau­ra Gans­windt, Pres­se­spre­che­rin ADFC Bay­ern e.V.: 0160 – 8544366

Über das Bünd­nis
Das Bünd­nis „Radent­scheid Bay­ern“ wur­de vom All­ge­mei­nen Deut­schen Fahr­rad-Club (ADFC) Bay­ern, vom Ver­kehrs­club Deutsch­land, Lan­des­ver­band Bay­ern e.V. (VCD Bay­ern) und den 11 kom­mu­na­len baye­ri­schen Radent­schei­den (Augs­burg, Bam­berg, Bay­reuth, Erlan­gen, Frei­sing, Mün­chen, Nürn­berg, Neu-Ulm, Regens­burg, Rosen­heim, Würz­burg) gegrün­det. Unter­stützt wird der Radent­scheid Bay­ern vom BUND Natur­schutz (BN) und sechs baye­ri­schen Lan­des­ver­bän­den poli­ti­scher Par­tei­en (Bünd­nis 90/Die Grü­nen, SPD, ÖDP, DIE LIN­KE, Volt, Piratenpartei).

Baye­ri­scher Ver­fas­sungs­ge­richts­hof macht sich Bild zum Radent­scheid Bayern

Mün­chen, 10. Mai 2023


Medi­en­in­for­ma­ti­on

Radentscheid Bayern Logo

Am heu­ti­gen Mitt­woch hat der Baye­ri­sche Ver­fas­sungs­ge­richts­hof den All­ge­mei­nen Deut­schen Fahr­rad-Club (ADFC) Bay­ern und das baye­ri­sche Innen­mi­nis­te­ri­um zur Zuläs­sig­keit des Volks­be­geh­rens „Radent­scheid Bay­ern“ angehört.

In sei­ner Stel­lung­nah­me vom 10. März hat­te das Innen­mi­nis­te­ri­um die Zuläs­sig­keit des Volks­be­geh­rens ange­zwei­felt: Ers­tens dür­fe allein der Bund bestimm­te Punk­te in der Geset­zes­vor­la­ge des Radent­scheid für ein baye­ri­sches Rad­ge­setz regeln.

Zwei­tens kos­te die vom Bünd­nis Radent­scheid Bay­ern ange­streb­te Ver­bes­se­rung der Rad­in­fra­struk­tur so viel Geld, dass die Haus­halts­ho­heit des Frei­staats beein­träch­tigt wäre.

Ber­na­dette Felsch, die Beauf­trag­te des Volks­be­geh­rens und Vor­sit­zen­de des ADFC Bay­ern sieht das anders: „In zwei ande­ren Bun­des­län­dern, näm­lich in Ber­lin und NRW, gibt es bereits sehr ähn­li­che Rad­ge­set­ze, ohne dass die Gesetz­ge­bungs­kom­pe­tenz bean­stan­det wur­de. In unse­rem Rad­ge­setz­ent­wurf haben wir zudem bewusst auf kon­kre­te finan­zi­el­le For­de­run­gen und Maß­nah­men ver­zich­tet. Dass das Minis­te­ri­um aus dem Ziel, den Rad­ver­kehrs­an­teil zu stei­gern, Kos­ten von angeb­lich 350 Mio. Euro pro Jahr ablei­tet, fin­den wir frag­wür­dig, zumal der Frei­staat eine mas­si­ve Stei­ge­rung des Rad­ver­kehrs­an­teils ja selbst anstrebt. Nach­dem die Inves­ti­ti­ons­sum­me sehr viel nied­ri­ger aus­fällt, wenn man z.B.          die vom Bund bereit gestell­ten För­der­mit­tel und schon beschlos­se­ne Bud­gets abzieht, sehen wir kei­nen rele­van­ten Ein­griff in den Staats­haus­halt. Zudem wur­de der volks­wirt­schaft­li­che Nut­zen des Rad­ver­kehrs nicht berücksichtigt.“

Aus Sicht des baye­ri­schen Radent­scheid-Bünd­nis­ses gehe es bei der Anhö­rung nicht mehr nur um ein sinn­vol­les Rad­ge­setz und den Radent­scheid. Viel­mehr stel­le sich die grund­sätz­li­che Fra­ge, ob die Staats­re­gie­rung „die Lat­te durch eige­ne Aus­le­gung so hoch legen kann, dass die Hür­den bei Volks­be­geh­ren für Bür­ge­rin­nen und Bür­ger gar nicht mehr gemeis­tert wer­den“ kön­nen. „Wir möch­ten eine fai­re Chan­ce für die Direkt­de­mo­kra­tie!“, so Ber­na­dette Felsch weiter.

Der Ver­fas­sungs­ge­richts­hof wird am 7. Juni 2023 sei­ne Ent­schei­dung bekanntgeben.

Kon­takt Lau­ra Gans­windt, Pres­se­spre­che­rin ADFC Bay­ern e.V.: 0160 – 8544366

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Pho­to: Vertreter:innen und Akti­ve des Radent­scheid Bay­ern beim Baye­ri­schen Ver­fas­sungs­ge­richt
(Bild­quel­le: ADFC Bay­ern, Lau­ra Ganswindt)

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Über das Bündnis

Das Bünd­nis „Radent­scheid Bay­ern“ wur­de vom All­ge­mei­nen Deut­schen Fahr­rad-Club (ADFC) Bay­ern, vom Ver­kehrs­club Deutsch­land, Lan­des­ver­band Bay­ern e.V. (VCD Bay­ern) und den 11 kom­mu­na­len baye­ri­schen Radent­schei­den (Augs­burg, Bam­berg, Bay­reuth, Erlan­gen, Frei­sing, Mün­chen, Nürn­berg, Neu-Ulm, Regens­burg, Rosen­heim, Würz­burg) gegrün­det. Unter­stützt wird der Radent­scheid Bay­ern vom BUND Natur­schutz (BN) und sechs baye­ri­schen Lan­des­ver­bän­den poli­ti­scher Par­tei­en (Bünd­nis 90/Die Grü­nen, SPD, ÖDP, DIE LIN­KE, Volt, Pira­ten). Ziel ist ein Rad­ge­setz für Bay­ern, das die Staats­re­gie­rung und Kom­mu­nen ver­pflich­tet, umwelt­freund­li­che Mobi­li­tät prak­tisch umzu­set­zen. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Radent­scheid Bay­ern ste­hen unter https://radentscheid-bayern.de.

Mündl. Ver­hand­lung vor Bay­er. Verfassungsgericht

am Mitt­woch, den 10. Mai 2023 um 10.30 Uhr

Nach­dem das Innen­mi­nis­te­ri­um am 10. März den Zulas­sungs­an­trag für unser Volks­be­geh­ren dem Baye­ri­schen Ver­fas­sungs­ge­richts­hof vor­ge­legt hat, muss die­ser bis spä­tes­tens 12. Juni ent­schei­den, ob unser Volks­be­geh­ren zuge­las­sen wird.

Am 10. Mai um 10:30 Uhr sind wir ein­ge­la­den, vor Gericht unse­re Sicht der Din­ge darzulegen.

Die Sit­zung ist öffent­lich, Mei­nungs­äu­ße­run­gen und Auf­zeich­nun­gen sind im Gerichts­saal aller­dings nicht zugelassen.

Verhandlung BayVerfGH

Wir haben mit unse­rer Kanz­lei eine aus­führ­li­che Stel­lung­nah­me zur Stel­lung­nah­me des Innen­mi­nis­te­ri­ums aus­ge­ar­bei­tet und dar­in gute Argu­men­te gegen die des Minis­te­ri­ums auf­ge­führt. Wir wer­den die­se im Rah­men der Anhö­rung aus­führ­lich dar­le­gen.
Unse­rer Mei­nung nach wider­spricht es außer­dem der Inten­ti­on der Baye­ri­schen Ver­fas­sung, die Maß­stä­be für die Zulas­sung eines Volks­be­geh­rens der­art eng anzu­le­gen, wie es das Minis­te­ri­um das in unse­rem Fall getan hat.


Wir hof­fen des­halb, dass sich die Richter:innen für die Zulas­sung unse­res Volks­be­geh­rens ent­schei­den. Falls Ja, kommt es noch vor der dies­jäh­ri­gen Land­tags­wahl zum zwei­wö­chi­gen Ein­tra­gungs­zeit­raum, in dem 10 % der land­tags­wahl­be­rech­tig­te Men­schen in auf ihrem Rat­haus für unser Volks­be­geh­ren unter­schrei­ben müssten.

Zur Pres­se­mit­tei­lung des Baye­ri­schen Ver­fas­sungs­ge­richts­hof vom 27. April 2023 mit Ort und Zeit der Verhandlung

Innen­mi­nis­te­ri­um legt Volks­be­geh­ren „Radent­scheid Bay­ern” dem Baye­ri­schen Ver­fas­sungs­ge­richts­hof vor

Am Frei­tag, den 10. März 2023, dem letz­ten Tag des recht­lich mög­li­chen Bear­bei­tungs­zeit­raums von 6 Wochen, hat das Baye­ri­sche Innen­mi­nis­te­ri­um die Ent­schei­dung zu unse­rem am 27. Janu­ar 2023 ein­ge­reich­ten Antrag auf Zulas­sung eines Volks­be­geh­rens bekannt gegeben.

Das Baye­ri­sche Innen­mi­nis­te­ri­um lässt den Antrag nicht direkt zu, son­dern ver­weist die Ent­schei­dung an den Baye­ri­schen Verfassungsgerichtshof.

Was nun passiert

Der Baye­ri­sche Ver­fas­sungs­ge­richts­hof hat nun drei Mona­te Zeit, um über die Zulas­sung zu ent­schei­den. Das baye­ri­sche Radent­scheid-Bünd­nis rech­net mit einem posi­ti­ven Ergeb­nis und damit, dass der Ein­tra­gungs­zeit­raum für das Volks­be­geh­ren noch vor der dies­jäh­ri­gen Land­tags­wahl statt­fin­det. Damit das Volks­be­geh­ren Erfolg hat, müs­sen dann rund eine Mil­li­on land­tags­wahl­be­rech­tig­te Men­schen in ihrem Rat­haus für den Radent­scheid Bay­ern unterschreiben.

Ber­na­dette Felsch, Beauf­trag­te des Volks­be­geh­rens Radent­scheid Bay­ern und Vor­sit­zen­de des ADFC Bay­ern e.V. ist zuver­sicht­lich, dass das Ver­fas­sungs­ge­richt die Zulas­sung dann im Som­mer ertei­len wird: „Ent­ge­gen der Auf­fas­sung des Innen­mi­nis­te­ri­ums sind wir der Mei­nung, dass unser – von einer spe­zia­li­sier­ten Kanz­lei extra defen­siv for­mu­lier­te – Rad­ge­setz-Ent­wurf alle Vor­ga­ben für ein Volks­be­geh­ren ein­hält. Des­halb gehen wir davon aus, dass der Ver­fas­sungs­ge­richts­hof die Zuläs­sig­keit bestä­tigt und es folg­lich noch vor der Land­tags­wahl zum Volks­be­geh­ren kommt.

Schon seit sechs Jah­ren setzt sich der ADFC und auch ande­re Bünd­nis­part­ner uns dafür ein, dass Zustän­dig­kei­ten, Ver­fah­ren und Stan­dards bei Pla­nung und Bau von Rad­in­fra­struk­tur klar gere­gelt wer­den. Ohne ohne ent­spre­chen­de Rege­lun­gen kom­men wir in Bay­ern nur quä­lend lang­sam vor­an mit dem Aus­bau des noch sehr löch­ri­gen Rad­weg­net­zes.
Die Staats­re­gie­rung hat ein Rad­ge­setz immer vehe­ment abge­lehnt und erst auf Druck durch die Initia­ti­ve für ein Volks­be­geh­ren ange­kün­digt, nun kurz­fris­tig doch ein Rad­ge­setz erlas­sen zu wollen. 

Dass auf dem Weg zu einem vom Bünd­nis vor­ge­leg­ten Baye­ri­schen Rad­ge­setz für ein wirk­li­ches „Radl­land Bay­ern” nun noch eine wei­te­re Extra­run­de vor dem Ver­fas­sungs­ge­richts­hof ein­le­gen müs­sen, erweckt den Anschein, als sol­le Zeit für ein eige­nes Rad­ge­setz gewon­nen werden. 

Damit bald Men­schen jeden Alters umwelt­freund­lich und sicher in ganz Bay­ern mobil sein kön­nen, braucht es aber ein wirk­lich gutes Rad­ge­setz. Das Bünd­nis Volks­be­geh­ren Radent­scheid Bay­ern for­dert für den Fall, dass die Staats­re­gie­rung tat­säch­lich einen eige­nen Rad-Gesetz-Ent­wurf plant, an der Erar­bei­tung betei­ligt zu wer­den, wie auch die Radent­schei­de in Ber­lin und Nordrhein-Westfalen!

    Wenn ihr den Radent­scheid aktiv unter­stüt­zen möch­tet, dann wen­det euch an koordination@radentscheid-bayern.de. Vie­len Dank!