Was war das Ziel von unse­rem Volks­be­geh­ren, dem Radent­scheid Bayern?

Mit einem Volks­be­geh­ren kön­nen die Wahl­be­rech­tig­ten in Bay­ern die Poli­tik beein­flus­sen. Dafür müs­sen sie einen Ent­wurf für ein Lan­des­ge­setz vor­le­gen, der nicht in den Staats­haus­halt ein­greift (sog. Finanz­ta­bu) und der nur ein Rechts­ge­biet behan­deln darf (sog. Kop­pe­lungs­ver­bot, weil z. B. nicht Stra­ßen­ver­kehrs­recht und Bau­recht in einem Volks­be­geh­ren „gekop­pelt“ wer­den dür­fen).
Unser Ent­wurf für ein baye­ri­sches Rad­ge­setz wur­de gemäß die­sen Vor­ga­ben erstellt und ent­hält u. a. fol­gen­de Ziele:

  • Der Rad­ver­kehrs­an­teil am Gesamt­ver­kehr soll bis 2030 bay­ern­weit 25 Pro­zent betragen.
  • Der gro­ße Sanie­rungs­stau bei der Rad- und Fuß­ver­kehrs­in­fra­struk­tur wird beho­ben und bei allen Bau­maß­nah­men und Sanie­run­gen wird eine bedarfs­ge­rech­te, siche­re und mög­lichst kreu­zungs­freie Rad­ver­kehrs­füh­rung geplant, die auch die Bedürf­nis­se z. B. von Las­ten- und Spe­zi­al­rad­fah­ren­den berücksichtigt.
  • Das pro­kla­mier­te Ziel der „Visi­on Zero“ (= kei­ne Ver­kehrs­to­ten mehr) wird end­lich Rea­li­tät. Obers­te Prio­ri­tät müs­sen die Schwä­che­ren im Ver­kehr haben – z. B. durch Tem­po­be­schrän­kun­gen und klar vom Kfz-Ver­kehr getrenn­te Fuß- und Rad­weg­füh­rung.
  • Der umwelt­freund­li­chen Ver­kehr wird vor­ran­gig aus­ge­baut und lässt sich gut kom­bi­nie­ren – auch auf dem Land (Ver­bes­se­rung der Abstell­an­la­gen, Rad­in­fra­struk­tur und Radmitnahme).
  • Die seit vie­len Jah­ren ver­spro­che­nen kreu­zungs­frei­en Über­land-Rad­we­ge  (sog. Rad­schnell­ver­bin­dun­gen) müs­sen end­lich Rea­li­tät wer­den – nicht nur auf dem Papier.
  • Flä­chen­ver­sie­ge­lung für den Ver­kehr wird sorg­fäl­tig abgewogen.

Hier geht es zum voll­stän­di­gen Text für den Ent­wurf eines Rad­ge­setz Bayern