Was war das Ziel von unserem Volksbegehren, dem Radentscheid Bayern?
Mit einem Volksbegehren können die Wahlberechtigten in Bayern die Politik beeinflussen. Dafür müssen sie einen Entwurf für ein Landesgesetz vorlegen, der nicht in den Staatshaushalt eingreift (sog. Finanztabu) und der nur ein Rechtsgebiet behandeln darf (sog. Koppelungsverbot, weil z. B. nicht Straßenverkehrsrecht und Baurecht in einem Volksbegehren „gekoppelt“ werden dürfen).
Unser Entwurf für ein bayerisches Radgesetz wurde gemäß diesen Vorgaben erstellt und enthält u. a. folgende Ziele:
- Der Radverkehrsanteil am Gesamtverkehr soll bis 2030 bayernweit 25 Prozent betragen.
- Der große Sanierungsstau bei der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur wird behoben und bei allen Baumaßnahmen und Sanierungen wird eine bedarfsgerechte, sichere und möglichst kreuzungsfreie Radverkehrsführung geplant, die auch die Bedürfnisse z. B. von Lasten- und Spezialradfahrenden berücksichtigt.
- Das proklamierte Ziel der „Vision Zero“ (= keine Verkehrstoten mehr) wird endlich Realität. Oberste Priorität müssen die Schwächeren im Verkehr haben – z. B. durch Tempobeschränkungen und klar vom Kfz-Verkehr getrennte Fuß- und Radwegführung.
- Der umweltfreundlichen Verkehr wird vorrangig ausgebaut und lässt sich gut kombinieren – auch auf dem Land (Verbesserung der Abstellanlagen, Radinfrastruktur und Radmitnahme).
- Die seit vielen Jahren versprochenen kreuzungsfreien Überland-Radwege (sog. Radschnellverbindungen) müssen endlich Realität werden – nicht nur auf dem Papier.
- Flächenversiegelung für den Verkehr wird sorgfältig abgewogen.