War­um ein Radent­scheid für (ganz) Bayern?

Die Staats­re­gie­rung hat­te 2017 ver­spro­chen den bay­ern­wei­ten Rad­ver­kehrs­an­teil bis 2025 von 10 auf 20% zu ver­dop­peln. Bis 2022 war der Rad­ver­kehrs­an­teil aber nur um ca. 1 Pro­zent­punkt auf 11 % gestie­gen. Das ist auch kein Wun­der: Rad­we­ge, Abstell­an­la­gen und Rad­mit­nah­me­mög­lich­kei­ten feh­len, oder sind häu­fig so dürf­tig und unsi­cher, dass sie nicht zum Rad­fah­ren einladen.

Der Rad­ver­kehr ist für den Kli­ma­schutz und das Gelin­gen der Ver­kehrs­wen­de von enor­mer Bedeu­tung. Aller­dings über­lässt der Frei­staat Bay­ern den Städ­ten und Gemein­den selbst, ob und wie sie den Rad­ver­kehr för­dern. Fort­schrit­te schei­tern oft an Geld und Per­so­nal.
Auf dem Land fehlt ein All­tags­rad­we­ge­netz zwi­schen den Ort­schaf­ten. Oft hat man nur die Wahl zwi­schen holp­ri­gen Feld­we­gen oder gefähr­li­chem Radeln auf der Land­stra­ße, wo man mit sehr hohen Geschwin­dig­kei­ten und wenig Abstand von schwe­ren KFZ über­holt wird. Rad­mit­nah­me in Bus und Bahn ist meist nicht mög­lich, teu­er und nicht garan­tiert.
In 11 baye­ri­schen Städ­ten hat die Radent­scheid­be­we­gung des­halb bereits über 240.000 Unter­schrif­ten für eine bes­se­re und siche­re Rad­in­fra­struk­tur gesam­melt. Die Umset­zung vor Ort geht aber kaum vor­an – weil Res­sour­cen feh­len und weil die längst über­hol­ten Richt­li­ni­en und Stra­ßen­ver­kehrs­ge­set­ze eine bes­se­re Rad­in­fra­struk­tur ver­hin­dern. Das wol­len wir ändern – mit einem Rad­ge­setz, das die Staats­re­gie­rung und Kom­mu­nen ver­pflich­tet, nicht nur von umwelt­freund­li­cher Mobi­li­tät zu reden, son­dern die­se auch rasch zu ermög­li­chen. Bay­ern braucht, wie Ber­lin und NRW, ein Rad­ge­setz, das Zustän­dig­kei­ten, Res­sour­cen und Stan­dards regelt, damit rasch geplant und gebaut wer­den kann!

Hier geht es zum voll­stän­di­gen Text für den Ent­wurf eines Rad­ge­setz Bayern