Häufige Fragen
Die Staatsregierung hatte 2017 versprochen den bayernweiten Radverkehrsanteil bis 2025 von 10 auf 20% zu verdoppeln. Bis 2022 ist der Radverkehrsanteil aber nur um ca. 1 Prozentpunkt auf 11 % gestiegen. Das ist auch kein Wunder: Radwege, Abstellanlagen und Radmitnahmemöglichkeiten fehlen oder sind häufig so dürftig und unsicher, dass sie nicht zum Radfahren einladen.
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Mit einem Volksbegehren können die Wahlberechtigten in Bayern die Politik beeinflussen. Dafür müssen sie einen Entwurf für ein Landesgesetz vorlegen, der nicht in den Staatshaushalt eingreift und der nur ein Rechtsgebiet behandeln darf
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Das Bündnis „Radentscheid Bayern” wurde getragen von ADFC und VCD Landesverband Bayern sowie den elf bayerischen kommunalen Radentscheiden. Als Bündnispartner hatten sich der Bund Naturschutz (BN, bayerischer Landesverband des BUND) und die bayerischen Landesverbände fünf politischer Parteien angeschlossen.
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Der Radentscheid Bayern hat nur die Phase 1, das sog. Zulassungsverfahren durch laufen.
In dieser mussten mindestens 25.000 in Bayern Wahlberechtigte den
Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens „Radentscheid Bayern”
mit ihrer Unterschrift unterstützen.
Vom 15. Juni bis zum 31. Oktober 2023 hatten über 100.000 Menschen in Bayern den Zulassungsantrag mit ihrer Unterschrift unterstützt – viermal mehr als für die Zulassung erforderlich.
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Hier geht es zur Seite, auf der wir allgemeine Informationen zum Ablauf eines Volksbegehrens zusammen gestellt haben.
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