Wie war der Ver­lauf des Radent­scheid Bayern?

Der Radent­scheid Bay­ern hat nur die Pha­se 1, das sog. Zulas­sungs­ver­fah­ren durch lau­fen.
In die­ser muss­ten min­des­tens 25.000 in Bay­ern Wahl­be­rech­tig­te den
Antrag auf Zulas­sung des Volks­be­geh­rens „Radent­scheid Bay­ern”
mit ihrer Unter­schrift unterstützen.

Zwi­schen dem Start der Unter­schrif­ten­samm­lung am 15. Juni bis zum 31. Okto­ber 2023 hat­ten über 100.000 Men­schen in Bay­ern den Zulas­sungs­an­trag mit ihrer Unter­schrift unter­stützt – vier­mal mehr als für die Zulas­sung erforderlich.

Die Samm­lung von Unterstützer:innenunterschriften für den Antrag auf Zulas­sung eines Volks­be­geh­rens ist zum 31. Okto­ber 2022 abge­schlos­sen worden.

Die Unter­schrif­ten sind am 16. Novem­ber 2022 bei aus­ge­wähl­ten Kom­mu­nen zur Über­prü­fung der Gül­tig­keit vor­ge­legt worden.

Nach der Über­prü­fung der Unter­schrif­ten wur­de der Zulas­sungs­an­trag mit den Unter­stüt­zer­un­ter­schrif­ten im Janu­ar 2023 beim Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­um des Inne­ren, für Sport und Inte­gra­ti­on ein­ge­reicht. Das Minis­te­ri­um hat den Antrag dar­auf­hin geprüft, ob der ein­ge­reich­te Begeh­ren­stext (Baye­ri­sches Rad­ge­setz) juris­tisch zuläs­sig ist und ob die not­wen­di­ge Zahl an gül­ti­gen Unter­schrif­ten erreicht wurde.

Das Minis­te­ri­um hat­te bis zum 10. März 2023 Zeit zur Prü­fung und hat die­se Frist voll aus­ge­schöpft: Am 10. März teil­te das Innen­mi­nis­te­ri­um mit, dass das Volks­be­geh­ren nicht zuge­las­sen, son­dern dem Baye­ri­schen Ver­fas­sungs­ge­richts­hof vor­ge­legt wird. 

Am 10. Mai fand die Anhö­rung vor dem Baye­ri­schen Ver­fas­sungs­ge­richts­hof statt.

Am 7. Juni 2023 hat der Baye­ri­sche Ver­fas­sungs­ge­richts­hof lei­der bekannt gege­ben, dass er das Volks­be­geh­ren nicht zulässt. Für Volks­be­geh­ren in Bay­ern gibt es lei­der kei­ne Revi­si­ons­mög­lich­keit, des­halb war mit dem Urteil unser Radent­scheid beendet.

3 Pha­sen eines Volks­be­geh­rens in Bayern

Par­al­lel zur Initia­ti­ve unse­res Volks­be­geh­rens für ein Baye­ri­sches Rad­ge­setz hat nach Ein­rei­chung unse­rer Unter­schrif­ten beim Baye­ri­schen Innen­mi­nis­te­ri­um die Staats­re­gie­rung erklärt, dass die Regie­rungs­par­tei­en einen eige­nen Ent­wurf für ein Rad­ge­setz vor­le­gen werden.

Die­ser Geset­zes­ent­wurf wur­de im Juli 2023 dann in Rekord­zeit – kurz vor Beginn des Land­tags­wahl­kamp­fes –vom Baye­ri­schen Land­tag mit den Stim­men der Regie­rungs­mehr­heit ver­ab­schie­det. Die Debat­te des Land­tags­ple­nums zum Rad­ge­setz­ent­wurf von CSU und Frei­en Wäh­lern kann online ange­se­hen werden.

Nach Ber­lin und NRW hat nun, auch Bay­ern ein Rad­ge­setz! Ohne unser Volks­be­geh­ren und die jah­re­lan­ge Vor­ar­beit, ins­be­son­de­re des ADFC Bay­ern, wäre es sicher noch lan­ge nicht dazu gekom­men, denn von 2017 bis Anfang 2023 hat die CSU ein Rad­ge­setz vehe­ment abge­lehnt. Ein Rad­ge­setz sei unnö­ti­ge Büro­kra­tie und ein Ein­griff ins Selbst­ver­wal­tungs­recht der Kom­mu­nen hieß es immer.
Erst die rie­si­ge Unter­stüt­zung und das gro­ße Inter­es­se für den Radent­scheid Bay­ern, haben die Mei­nung der CSU um 180 Grad gedreht. Das ist der Erfolg von allen, die uns unter­stützt haben!

Das jetzt ver­ab­schie­de­te Rad­ge­setz der Regie­rungs­mehr­heit ist aller­dings jetzt vor­läu­fig noch eher ein Rad­ge­setz­chen. Gera­de die Rege­lun­gen für mehr Sicher­heit von Fuß- und Rad­ver­kehr, die wir vor­ge­schla­gen hat­ten, feh­len uns im Baye­ri­schen Rad­ge­setz, dass CSU und Freie Wäh­ler im Som­mer 2023 kurz vor der Land­tags­wahl noch eilig beschlos­sen haben. Auch sind Zustän­dig­kei­ten und Ver­fah­ren noch immer nicht so klar gere­gelt, dass Pla­nung und Bau von Rad­in­fra­struk­tur schnel­ler vor­an kom­men. Doch wir set­zen uns wei­ter dafür ein, dass Bay­ern ein wirk­sa­mes Rad­ge­setz und dadurch so rasch wie mög­lich bes­se­ren und siche­ren Rad­ver­kehr bekommt. 

Für uns gilt wei­ter­hin: Sicher radeln. Jetzt!

SICHER
RADELN.
JETZT!

Wo fin­de ich den Geset­zes­text des Radent­scheid Bay­ern für ein Baye­ri­sches Radgesetz

Der voll­stän­di­ge Geset­zes­text für das Volks­be­geh­ren Radent­scheid Bay­ern ist hier auf unse­rer Inter­net­sei­te zum Lesen und Her­un­ter­la­den verfügbar.