Presse
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Wenn Sie in den Presseverteiler des Radentscheids Bayern aufgenommen werden möchten, schicken Sie bitte eine E‑Mail mit dem Stichwort „Presseverteiler” an presse@radentscheid-bayern.de
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Pressestelle des ADFC Bayern: Laura Ganswindt, 089–9090025-19 und 0160–8544366
Unsere Beauftragten können wie folgt erreicht werden (E‑Mail-Adresse immer vorname.nachname@radentscheid-bayern.de):
Bernadette Felsch, Beauftragte: 0162–7926462 (München)
Andreas Kagermeier, Stellvertreter: 0172–9600865 (Freising)
Paulus Guter, 1. weiterer Stellvertreter und Leiter AG PR&Social Media: 0170–5821704 (Erlangen)
Eva Mahling, 2. weitere Stellvertreterin und Koordinatorin der Sammelaktionen: 0160–99840801 (München)
Ingolf Radcke, 3. weiterer Stellvertreter: 0170–4582866 (Regensburg)
Pressemitteilungen
Bilanz zum Jahrestag: Über 100.000 Unterschriften für ein Radgesetz
Vor einem Jahr wurde der Zulassungsantrag für das Volksbegehren Radentscheid Bayern an das Bayerische Innenministerium übergeben – zusammen mit einem Radgesetz-Entwurf und über 100.000 Unterschriften, die in nur vier Monaten…
Bayern bekommt ein „Radgesetz #söderstyle“
Die Staatsregierung beschließt am Mittwochabend ein Radgesetzchen, das Radentscheid-Bündnis kritisiert den Umgang mit dem Radl-Volksbegehren.
Der Radentscheid Bayern ist nicht vorbei
Bayerischer Verfassungsgerichtshof erklärt „Radentscheid Bayern“ für unzulässig
Das Bündnis „Radentscheid Bayern“ respektiert die Entscheidung des Gerichts, kritisiert jedoch, dass die Maßstäbe für die Gesetzentwürfe zu Volksbegehren in Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr hoch angesetzt werden.
Ein Radgesetz ohne den Radentscheid?
Am Montag stellen CSU und Freie Wähler in einer Pressekonferenz ihren Radgesetzentwurf vor. Am Dienstag geht dieser im Landtag in die erste Lesung. Das Bündnis Radentscheid Bayern kritisiert, dass die…
Bayerischer Verfassungsgerichtshof macht sich Bild zum Radentscheid Bayern
Am heutigen Mittwoch hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Bayern und das bayerische Innenministerium zur Zulässigkeit des Volksbegehrens „Radentscheid Bayern“ angehört.