Argumente für den Radentscheid Bayern
Schluss mit den Mythen rund um den Radentscheid Bayern
Im Zusammenhang mit dem Volksbegehren Radentscheid Bayern werden manchmal Positionen formuliert, die diesen in Frage stellen. Wir entkräften gängige Vorbehalte gegen die Initiative für ein bayerisches Radgesetz.
Die bayerische Staatsregierung tut schon genug für den Radverkehr?
Gegenargumente:
- Das bayerische Verkehrsministerium hat – nach Jahrzehnten der fast ausschließlichen Förderung der Straßen für Kfz – in den letzten Jahren endlich auch den Radverkehr etwas entdeckt.
- Allerdings steht dabei immer noch der Freizeitverkehr im Vordergrund. Die Rolle des Fahrrads als Alltagsverkehrsmittel wird noch nicht ausreichend berücksichtigt.
- Im Vergleich zu den mehreren Milliarden, die in Bayern jährlich für den Straßenbau ausgegeben werden, sind die rund 40 Millionen für den Radwegebau nicht mehr als ein sehr kleiner Tropfen auf den heißen Stein, denn das genügt nicht einmal den Vorgaben des ehemaligen CSU-Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer: Der von ihm 2021 vorgestellte Nationale Radverkehrsplan sieht eine Mindestzielgröße von 30 € pro Jahr und Einwohner:in für den Radverkehr vor. Umgelegt auf Bayern wären damit pro Jahr knapp 400 Millionen in die Radverkehrsinfrastruktur zu investieren, also 10 mal mehr als die Staatsregierung aktuell investiert.
Von einer Förderung des Radverkehrs profitieren doch nur die Bewohner der Städte
Es stimmt, dass das Fahrrad in den Städten einen höheren Anteil am Gesamtverkehr einnimmt und sich auch schon eine ganze Reihe von Städten um eine Verbesserung der Angebote für Radfahrer:innen bemühen.
- Das Radgesetz Bayern zielt aber in starkem Maß auch darauf ab, dass die Verbindungen zwischen den Gemeinden und Gemeindeteilen, die nicht in der Baulastträgerschaft der Kommunen sind, sondern in der Zuständigkeit der staatlichen und der Kreisbauämter sind als durchgängig befahrbare Routen entwickelt werden. Das aktuelle Stückwerk, wo Radwege oft an Ortsschildern aufhören, weil die Zuständigkeit der Gemeinde aufhört soll endlich aufhören.
- Gerade im ländlichen Raum eröffnen die Pedelecs die Möglichkeit, dass auch etwas größere Entfernungen bis 10 km in die Nachbarorte – auch bei Steigungen –bequem mit dem Fahrrad zurückgelegt werden können. Durch die Schaffung von attraktiven Radfahrangeboten gerade auch in kleineren Gemeinden soll das Fahrrad als Mobilitätsalternative zum privaten Kfz auch dort ins Bewusstsein der Bewohner:innen gelangen.
In den Städten – insbesondere in solchen mit kommunalen Radentscheiden – engagieren sich die Kommunen doch schon für die Förderung des Radverkehrs
- Viele Städte (und auch kleinere Gemeinden) haben in den letzten Jahren die Förderung des Radverkehrs intensiviert. Die Stärkung des Umweltverbundes (Öffentlicher Verkehr, Radverkehr & Fußverkehr) zielt dabei auch darauf ab, dass der öffentliche Raum in den Städten für alle Menschen attraktiver wird und damit auch ein Beitrag zur Lebensqualität liefert.
- Allerdings stoßen die Kommunen oft an ihre Zuständigkeitsgrenzen. Verbindungen in Ortsteile laufen oft über Kreis- oder Staatsstraßen.
- Die Kreisbauämter und staatlichen Bauämter verzögern, blockieren oder verhindern aktuell in manchen Fällen Radwegeverbindungen. Stattdessen sollen sie – insbesondere auch kleinere Kommunen ohne ausreichendes technisches Personal – bei der Umsetzung von Radwegeverbindungen unterstützen.
- Neben der personellen und organisatorischen ist aber auch die finanzielle Unterstützung der Städte und Gemeinden entsprechend zu verbessern, damit ein zusammenhängendes bayerisches Radwegenetz nicht erst im 22. Jahrhundert Realität wird.
- Auch die Überwachung des Verkehrsgeschehens liegt zumeist im Aufgabenbereich der Landespolizei. Dass fließender und ruhender Kfz-Verkehr stärker auch mit dem Blickwinkel auf Gefährdung und Behinderung von Radfahrer:innen und Fußgänger:innen kontrolliert wird ist eines der wichtigen Ziele des Radentscheid Bayern. Gleiches gilt dann natürlich auch für Radfahrer:innen, die sich regelwidrig verhalten und Fußgänger:innen beeinträchtigen.
Radfahren ist doch viel zu gefährlich
Es stimmt, dass Radfahrer:innen – genauso wie Fußgänger:innen – bezogen auf die zurückgelegten Entfernungen im Vergleich zu Autofahrer:innen ein mehr als 4mal so hohes Risiko für einen tödlichen Verkehrsunfall haben.
Dieses erhöhte Risiko liegt aber einerseits daran, dass es oftmals an sicheren Radwegen fehlt. Andererseits sind es die oftmals (zu) hohen Geschwindigkeiten und die immer schwereren Karosserien der Kfz, die das Unfallrisiko deutlich erhöhen. Deswegen setzt das Radgesetz Bayern mit der Formulierung des Ideals von Null Verkehrstoten (=Vision Zero) auch darauf, dass die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten reduziert werden, um die Gefährdung der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer:innen zu reduzieren.
Ziel ist letztendlich ein verständnisvolles Miteinander im Verkehr mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtsamkeit … auch wenn dies eben durch ein Gesetz nicht direkt vorgeschrieben werden kann. Ein Gesetz kann nur durch die Setzung von Rahmenbedingungen die Richtung für unser menschliches Handeln etwas beeinflussen.