Ziel 3: Vision Zero im Straßenverkehr
(= keine Verkehrstoten mehr)
Das Ziel der „Vision Zero“ soll endlich Realität werden.
Der Freistaat soll konsequent das Ziel verfolgen, dass sich in Bayern keine Verkehrsunfälle mit schweren Personenschäden oder Todesfolgen mehr ereignen (Vision Zero). Hierfür ist eine fehlerverzeihende Infrastruktur sowie mehr geschützter Raum für den Fuß- und Radverkehr unerlässlich.
Der Schutz von schwächeren Verkehrsteilnehmer:innen, insbesondere auch von Kindern und Senior:innen, muss oberste Priorität haben – z. B. durch Tempobeschränkungen und eine klar vom Kfz-Verkehr getrennte Fuß- und Radwegführung.
§ 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) fordert, dass der Verkehr durch ständige Vorsicht, gegenseitige Rücksichtnahme und Respekt aller Verkehrsteilnehmenden geprägt sein soll. Wir wollen, dass ein gutes Miteinander im Straßenverkehr in Bayern auch Realität wird.
Hierfür müssen die zuständigen Behörden zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer:innen verstärkt kontrollieren und Ordnungswidrigkeiten, wie z. B. gefährdendes Parken auf Geh- und Radwegen oder absichtliche Nötigung auch sanktionieren.