Beach­flag pro­vi­so­ri­sche Option

Wir arbei­ten dar­an, Beach­flags im Radent­scheid Bay­ern Design wohl über eine Sam­mel­be­stel­lung für euch güns­ti­ger zur Ver­fü­gung stel­len zu kön­nen.
Par­al­lel dazu sol­len auch die Druck­vor­la­gen für unter­schied­li­che Grö­ßen zum sel­ber bestel­len dann ein­ge­stellt wer­den, sobald es eine fina­le Gestal­tungs­fas­sung gibt und die Fest­le­gung auf eine Lie­fer­fir­ma erfolgt ist.

Für die­je­ni­gen von euch, die nicht so lan­ge war­ten wollen/können oder ein­fach schon unge­dul­dig sind, gibt es über­gangs­wei­se eine pro­vi­so­ri­sche Lösung.

Pro­vi­so­ri­sche Druck­vor­la­ge für Beach­flag S der Fir­ma Digi­tal­druck-Fabrik (Wörth a. d. Donau) zum Herunterladen.

Die Beach­flag Typ: Drop-Flag, Grö­ße S kos­tet dort bei Ein­zel­be­stel­lung gut 140 €.

https://www.digitaldruck-fabrik.de/werbefahnen/beachflags.aspx

Vie­le von euch ver­fü­gen ja auch schon über Beach­flags, so dass das Gestän­ge für die Radent­scheid-Kam­pa­gne genutzt wer­den kann und eigent­lich nur die Flag selbst benö­tigt wird.

Bei der Digi­tal­druck-Fabrik wer­den sog. Ersatz-Dru­cke (also nur die Fah­ne ohne Stan­ge und Fuß) ange­bo­ten.
Die Kos­ten lie­gen dann bei einer Flag (inkl. Ver­sand bei ca. 50 €).

Ein­fach im Bestell­me­nü statt „Kom­plett­sys­tem” Ersatz­druck ange­ben und die Druck­vor­la­ge dann nach Bestell­ab­schluss hochladen.

Beachflag_Drop-Flag_Groesse-S_digitaldruck-fabrik_web-20

Die Druck­vor­la­ge der Grö­ße S ist für Beach­flag­stan­gen ab einer Län­ge von 2,80 m geeig­net (passt z. B. für klei­ne Beach­flags des VCD-Bun­des­ver­bands oder klei­ne Flags der GRÜNEN)

Ful­mi­nan­ter Sam­mel­start auf dem Toll­wood in München

Radentscheid Bayern goes Tollwood

Mün­chen, 16. Juni 2022

Ers­ter Tag der Unter­schrif­ten­samm­lung auf dem Toll­wood erfolg­reich.
Meh­re­re Hun­dert Unter­schrif­ten gesammelt

Bereits am ers­ten Tag des Toll­wood-Fes­ti­vals war die Reso­nanz am Stand des Radent­scheid Bay­ern so gut, dass inner­halb weni­ger Stun­den meh­re­re Hun­dert Unter­schrif­ten gesam­melt wer­den konnten.

Ange­sichts des Ein­zugs­be­reichs des Toll­woods haben nicht nur Besucher:innen aus der Regi­on Mün­chen und Süd­bay­ern unter­schrie­ben, son­dern z. B. auch aus Zirn­dorf oder Zwiesel.

In den meis­ten Fäl­len war die spon­ta­ne Reak­ti­on auf die Anspra­che: JA, die baye­ri­sche Staats­re­gie­rung soll­te mehr dafür tun, dass die Ver­kehrs­si­cher­heit für Radfahrer:innen ver­bes­sert wird (= Visi­on Zero) und über­ört­li­che Ver­bin­dun­gen durch­gän­gig auf glei­chem Qua­li­täts­ni­veau aus­ge­baut werden.

Die Sam­mel­kam­pa­gne wird bis Mit­te Juli auf dem Toll­wood-Fes­ti­val wei­ter gehen.

… aber auch in vie­len ande­ren Städ­ten und Gemein­den star­ten in den nächs­ten Wochen Sammelkampagnen.

Falls kei­ne kei­ne Kam­pa­gne vor Ort statt­fin­det, kann auch bei Sam­mel­stel­len unter­schrie­ben werden.

Sam­mel­start beim Radent­scheid Bayern







Pres­se­mit­tei­lung

Sammelstart Radentscheid Bayern

Sam­mel­start beim Radent­scheid Bayern

Am 16. Juni fällt der Start­schuss für die Unter­schrif­ten­samm­lung beim „Radent­scheid Bay­ern“. Mit die­sem Volks­be­geh­ren, hin­ter dem ein star­kes Bünd­nis an Ver­bän­den und Par­tei­en steht, soll im Frei­staat end­lich der feh­len­de Rah­men für eine ech­te Rad­ver­kehrs­för­de­rung geschaf­fen wer­den. Inner­halb der nächs­ten Woche star­ten bay­ern­weit in über 20 kreis­frei­en Städ­ten und Land­krei­sen Sam­mel­ak­tio­nen, dar­un­ter auch am Münch­ner Tollwood-Festival.

Mün­chen, 14. Juni 2022 – Nach­dem die For­de­run­gen des „Radent­scheid Bay­ern“ Anfang Juni erfolg­reich der Öffent­lich­keit vor­ge­stellt wur­den, ist nun alles bereit für den Start der Sammelaktion.

Beginn der Unter­schrif­ten­samm­lung ist am 16. Juni am Münch­ner Toll­wood-Fes­ti­val, wo wir bis 17. Juli sam­meln. Dar­über hin­aus star­ten inner­halb der kom­men­den Woche in vie­len wei­te­ren Städ­ten und Gemein­den bay­ern­weit Sam­mel­ak­tio­nen. Es grün­den sich flä­chen­de­ckend loka­le Bünd­nis­se, die das Netz­werk an Sam­mel­stel­len (https://radentscheid-bayern.de/mitmachen/sammelstellen) zeit­nah ergän­zen wer­den. Die Auf­bruch­stim­mung ist in ganz Bay­ern zu spü­ren. Geplant ist der Abschluss der Unter­schrif­ten­samm­lung im Spätherbst.

Zie­le für den Radverkeh

Der für ein Volks­be­geh­ren erfor­der­li­che Gesetz­ent­wurf des Bünd­nis­ses ver­folgt kurz gefasst fol­gen­de Zie­le für eine bes­se­re und siche­re Rad­in­fra­struk­tur:
· 25% Rad­ver­kehrs­an­teil bis 2030
· Bedarfs­ge­rech­te, siche­re Rad­we­ge
· Visi­on Zero im Stra­ßen­ver­kehr
· Vor­rang für den Umwelt­ver­bund
· Mehr Rad­schnell­ver­bin­dun­gen
· Flä­chen­ver­sie­ge­lung sorg­fäl­tig abwä­gen
Im Detail nach­zu­le­sen hier: https://radentscheid-bayern.de/ziele

Hin­weis für Redak­tio­nen
Bild­ma­te­ri­al fin­den Sie hier.

Über das Bünd­nis
Das Bünd­nis „Radent­scheid Bay­ern“ wur­de vom All­ge­mei­nen Deut­schen Fahr­rad-Club (ADFC) Bay­ern, vom baye­ri­schen Lan­des­ver­band des Ver­kehrs­Club­Deutsch­land (VCD) und den 11 kom­mu­na­len baye­ri­schen Radent­schei­den (Augs­burg, Bam­berg, Bay­reuth, Erlan­gen, Frei­sing, Mün­chen, Nürn­berg, Neu-Ulm, Regens­burg, Rosen­heim, Würz­burg) gegrün­det. Unter­stützt wird der Radent­scheid Bay­ern vom BUND Natur­schutz (BN) und fünf baye­ri­schen Lan­des­ver­bän­den poli­ti­scher Par­tei­en (Bünd­nis 90/Die Grü­nen, SPD, ÖDP, DIE LIN­KE, Volt)
Ziel ist ein Rad­ge­setz für Bay­ern, das die Staats­re­gie­rung und Kom­mu­nen ver­pflich­tet, umwelt­freund­li­che Mobi­li­tät prak­tisch umzusetzen.

Der voll­stän­di­ge Text des Rad­ge­set­zes ist verfügbar

Vollständiger Text des Entwurf für das Radgesetz Bayern

Für die­je­ni­gen, die es ganz genau wis­sen wol­len: der voll­stän­di­ge Text für den Ent­wurf eines Rad­ge­set­zes Bay­ern kann hier auf der Home­page des Radent­scheids Bay­ern abge­ru­fen werden.

Aller­dings ist es aus for­ma­len Grün­den (der gesam­te Unter­schrif­ten­bo­gen mit dem Geset­zes­text muss ent­we­der auf einem Bogen gedruckt oder fest gebun­den sein) nicht mög­lich, dass der Unter­schrif­ten­bo­gen selbst zum selbst aus­dru­cken her­un­ter gela­den wer­den kann.

Wer Unter­schrif­ten­bö­gen zum indi­vi­du­el­len Sam­meln erhal­ten möch­te, kann sich entweder

Ziel 6: Flä­chen­ver­sie­ge­lung wird sorg­fäl­tig abgewogen

Ziel 6: Flaechenversiegelung abwaegen,

Bei Neu­bau, Umbau, Aus­bau und Sanie­rung von Stra­ßen und Rad­we­gen ist dar­auf zu ach­ten, dass mög­lichst wenig Flä­che in Anspruch genom­men wird und die­se mög­lichst wenig ver­sie­gelt wird.

Zugleich müs­sen Haupt­rad­rou­ten aller­dings ganz­jäh­rig auch bei Näs­se und Schnee sicher und kom­for­ta­bel befahr­bar sein. Wege­de­cken, die bei Näs­se eine gro­ße Ver­schmut­zung mit sich brin­gen oder das Rad­fah­ren erheb­lich erschwe­ren (z.B. Auf­kie­sun­gen) sol­len ledig­lich der Aus­nah­me­fall auf Neben­rou­ten sein. Die Asphal­tie­rung von Rad­we­gen kann ggf. durch Ent­sie­ge­lung von ande­ren ver­kehr­li­chen Flä­chen kom­pen­siert oder durch Umwand­lung von Auto- in Fahr­rad­stra­ßen ver­mie­den werden.

Ziel 5: Mehr Radschnellverbindungen

Ziel 5: Radschnellwege Bsp. Frankfurt_Photo Bernadette Felsch ADFC Bayern

Nach dem Vor­bild der Nie­der­lan­de und von Bun­des­län­dern wie Nord­rhein-West­fa­len sol­len auch in Bay­ern end­lich kreu­zungs­freie und direk­te Über­land-Rad­we­ge (sog. Rad­schnell­ver­bin­dun­gen) geschaf­fen werden.

Wäh­rend ande­re Bun­des­län­der – ins­be­son­de­re in Metro­pol­re­gio­nen für Berufs­pend­ler längst Rad­schnell­we­ge gebaut haben –, hinkt Bay­ern bei der Umset­zung klar hin­ter­her und ist bis­lang kaum über Mach­bar­keits­stu­di­en hin­aus gekom­men. Die Kom­mu­nen sind hier oft über­for­dert. Mit dem Radent­scheid Bay­ern soll sich das ändern. Der Frei­staat soll die über­re­gio­na­le Pla­nung von Rad­schnell­ver­bin­dun­gen in die Hand neh­men und die­se pla­nen, bau­en und unter­hal­ten.

Ziel 2: Ein siche­res und kom­for­ta­bles Radwegenetz

Schluss mit den Hol­per­pis­ten, die jah­re­lang nicht erneu­ert wer­den. Kon­ti­nu­ier­li­cher Unter­halt und Sanie­rung der Rad­we­ge. Schluss mit der Pseu­do-Rad­in­fra­struk­tur wie schma­le Schutz­strei­fen oder für den Rad­ver­kehr frei­ge­ge­be­ne Gehwege!

Der Radent­scheid Bay­ern for­dert, dass der Sanie­rungs­stau beim Bau und Unter­halt des bestehen­den Rad­we­ge­net­zes beho­ben wird. Bei allen Bau­maß­nah­men und Sanie­run­gen muss eine bedarfs­ge­rech­te, siche­re und mög­lichst kreu­zungs­freie Rad­ver­kehrs­füh­rung geplant wer­den, die auch die Bedürf­nis­se jen­seits des „nor­ma­len“ Zwei­rads berück­sich­tigt, wie z. B. von Fami­li­en mit Las­ten­rä­dern oder Kin­der­an­hän­gern oder von Men­schen mit Spe­zi­al­rä­dern für kör­per­li­che Ein­schrän­kun­gen.

Bei allen Stra­ßen­bau­maß­nah­men ist bereits im Rah­men der ers­ten Pla­nun­gen zu prü­fen, wie eine geeig­ne­te, bedarfs­ge­rech­te und siche­re Rad­ver­kehrs­füh­rung geschaf­fen wer­den oder die­se ver­bes­sert wer­den kann.

Ziel 4: För­de­rung des Umweltverbunds

Ziel 4: Umweltverbund verknüpfen; Haltestelle Fahrrad Photo: Thiemann Linden
Foto: Jörg Thiemann-Linden

Die Ver­kehrs­mit­tel des Umwelt­ver­bun­des (Fuß‑, Rad‑, und Öffent­li­cher Per­so­nen­ver­kehr) sol­len aus­ge­baut wer­den und gut kom­bi­nier­bar sein (z. B. durch den ver­mehr­ten Bau von Fahrradstationen).

Der Radent­scheid Bay­ern hat das Ziel, die inter­mo­da­le Nut­zung von umwelt­freund­li­chen Ver­kehrs­mit­teln zu erleich­tern. Hier­für muss die Fahr­rad­mit­nah­me in Öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln künf­tig güns­tig und über­all mög­lich sein. Der Aus­bau von Fahr­rad­ab­stell­mög­lich­kei­ten muss for­ciert wer­den – an Bahn­hö­fen idea­ler­wei­se als Fahr­rad­sta­tio­nen für wit­te­rungs­ge­schütz­tes, kom­for­ta­bles und siche­res Abstellen. 

Ins­be­son­de­re in länd­li­chen Regio­nen kön­nen siche­re Abstell­mög­lich­kei­ten für Fahr­rä­der dazu bei­tra­gen, dass mehr Men­schen Bus und Bahn nutzen.

Ziel 1: 25 Pro­zent Rad­ver­kehrs­an­teil bis 2030

Ziel 2: 25 Prozent Radverkehrsanteil bis 2020

Der Rad­ver­kehrs­an­teil am Gesamt­ver­kehrs­auf­kom­men soll bis 2030 bay­ern­weit 25 Pro­zent betra­gen.*)

Die Staats­re­gie­rung hat zwar bereits 2017 ver­spro­chen, den bay­ern­wei­ten Rad­ver­kehrs­an­teil bis 2025 von 10 % auf 20 % zu ver­dop­peln, hat die­ses Ziel aber weder mit Maß­nah­men noch mir Res­sour­cen hin­ter­legt. Der Aus­bau der Rad­in­fra­struk­tur geht nur schlep­pend vor­an. Noch immer feh­len an weit über der Hälf­te der Staats- und Bun­des­stra­ßen Rad­we­ge. Folg­lich ist es kein Wun­der, dass der Rad­ver­kehrs­an­teil seit­her nur um ein Pro­zent­punkt auf 11 % gestie­gen ist: Rad­we­ge, Abstell­an­la­gen und Rad­mit­nah­me­mög­lich­kei­ten feh­len in vie­len Städ­ten und Gemein­den oder sind häu­fig so dürf­tig und unsi­cher, dass sie nicht zum Rad­fah­ren einladen.

Auch der Aus­bau von siche­ren Rad­ver­bin­dun­gen zwi­schen den Städ­ten, Gemein­den und Orten ent­lang oder par­al­lel zu Staats­stra­ßen, der Frei­staat zustän­dig ist, hinkt vie­len ande­ren Bun­des­län­dern hinterher.

Damit mehr Men­schen öfter vom Auto aufs Fahr­rad umstei­gen und das Ziel von merk­lich mehr Fahr­rä­dern auf den Stra­ßen und Rad­we­gen erreicht wer­den kann, müs­sen sich Rad­fah­ren­de siche­rer füh­len. Eine ent­spre­chen­de Infra­struk­tur schafft mehr Sicher­heit für Rad­fah­re­rin­nen und Rad­fah­rer – sub­jek­tiv und objektiv.

*) Ein Rad­ver­kehrs­an­teil von 25 Pro­zent am Gesamt­ver­kehrs­auf­kom­men bedeu­tet, dass ein Vier­tel der Wege aller Men­schen in Bay­ern mit dem Fahr­rad zurück gelegt wer­den.
Der Anteil des Rad­ver­kehrs an den zurück­ge­leg­ten Ent­fer­nun­gen ist auf­grund der Tat­sa­che, dass Fahr­ten mit dem Kfz oder der Bahn im Durch­schnitt län­ger sind ent­spre­chend nied­ri­ger.
Dabei gilt aber, dass knapp 60 % aller Wege kür­zer als 5 km sind und fast drei Vier­tel kür­zer als 10 km, d. h. vie­le kur­ze Auto­fahr­ten über gerin­ge Distan­zen könn­ten mit dem Fahr­rad zurück gelegt werden.

Ziel 3: Visi­on Zero im Straßenverkehr

(= kei­ne Ver­kehrs­to­ten mehr)

Ziel 1: Vision Zero Photo: Tobias-Hase-REM

Das Ziel der „Visi­on Zero“ soll end­lich Rea­li­tät wer­den.
Der Frei­staat soll kon­se­quent das Ziel ver­fol­gen, dass sich in Bay­ern kei­ne Ver­kehrs­un­fäl­le mit schwe­ren Per­so­nen­schä­den oder Todes­fol­gen mehr ereig­nen (Visi­on Zero). Hier­für ist eine feh­ler­ver­zei­hen­de Infra­struk­tur sowie mehr geschütz­ter Raum für den Fuß- und Rad­ver­kehr uner­läss­lich.
Der Schutz von schwä­che­ren Verkehrsteilnehmer:innen, ins­be­son­de­re auch von Kin­dern und Senior:innen, muss  obers­te Prio­ri­tät haben – z. B. durch Tem­po­be­schrän­kun­gen und eine klar vom Kfz-Ver­kehr getrenn­te Fuß- und Radwegführung.

§ 1 der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung (StVO) for­dert, dass der Ver­kehr durch stän­di­ge Vor­sicht, gegen­sei­ti­ge Rück­sicht­nah­me und Respekt aller Ver­kehrs­teil­neh­men­den geprägt sein soll. Wir wol­len, dass ein gutes Mit­ein­an­der im Stra­ßen­ver­kehr in Bay­ern auch Rea­li­tät wird.

Hier­für müs­sen die zustän­di­gen Behör­den zum Schutz der schwä­che­ren Verkehrsteilnehmer:innen ver­stärkt kon­trol­lie­ren und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten, wie z. B. gefähr­den­des Par­ken auf Geh- und Rad­we­gen oder absicht­li­che Nöti­gung auch sanktionieren.