Gründungssitzung der Radallianz Bayern als neuem Runden Tisch zu Radverkehrsthemen
Mit dem von der Initiative „Radentscheid Bayern“ vorgelegten Gesetzesentwurf haben wir die Einrichtung eines Runden Tisches zu Radverkehrsthemen gefordert, der die Fortschritte evaluieren und einen Austausch aller relevanten Radakteur mit dem Freistaat ermöglichen soll. Im von der Regierungsmehrheit im Bayerischen Landtag im Sommer 2023 verabschiedeten Bayerischen Radgesetz wurde diese die Idee unter dem Namen „Radallianz Bayern“ übernommen. Nun hat die Radallianz zum ersten Mal getagt und die Träger des Radentscheids Bayern ADFC und VCD sind in die Radallianz berufen worden.
Auch wenn durch dieses Gremium keine konkrete Evaluierung der Umsetzung des aktuellen Radgesetzes vorgesehen ist, begrüßen wir die Einrichtung des Gremiums als Austauschplattform der relevanten Akteure.
Primäre Zielgruppe sind sicherlich die bayerischen kommunalen Spitzenverbände (Bayerischer Gemeindetag Bayerischer Landkreistag Bayerischer Städtetag) sowie die in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen (AGFK) Bayern zusammen geschlossenen Städte und Gemeinden von denen erhofft wird, dass sie das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) bei der Erreichung des Ziels von 1.500 km neuen Radwegen bis 2030 durch Schaffung von Fahrradinfrastruktur in ihrem jeweiligen kommunalen Wirkungsbereich mit unterstützen. Gleiches gilt für die in der Radallianz vertretenen Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) und für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF), in deren Wirkungsbereich ebenfalls fahrradrelevante Infrastruktur geschaffen wird.
Auch wenn wir uns sicherlich etwas konkretere Aufgaben und Befugnisse für dieses Begleitgremium wünschen, empfanden wir die erste Sitzung der Radallianz als produktiv.
Ein Ergebnis war, dass insbesondere bei der Förderung von Radinfrastruktur ein flexiblerer und pragmatischerer Umgang mit den Standards erforderlich wäre. Ein neuer Radweg sollte nicht komplett daran scheitern, dass noch nicht gleich durchgängig der „Goldstandard“ erreicht wird.
Wir haben vorgeschlagen nicht bis zur nächsten Sitzung in einem Jahr zu warten, sondern AGs zu Themen zu gründen, die den Radfahrenden in Bayern unter den Nägeln brennen, wie z. B. die Verbesserung der Kombination von Rad und ÖV oder das Abstellen von Fahrrädern auf Tiefgaragenstellplätzen und in Garagen, das in Bayern im Gegensatz zu anderen Bundesländern in Bayern noch immer nicht offiziell erlaubt ist.
Auch 2024 setzt der ADFC München ein Zeichen für den Radverkehr! Am Sonntag, den 21. April, findet die große Radsternfahrt statt. Höhepunkt der Radldemo, die besseren Radverkehr in Stadt und Land fordert, ist die Fahrt über die für den Kfz-Verkehr gesperrte Autobahn A95 zwischen Luise-Kiesselbach-Platz und der Ausfahrt München Kreuzhof stadtein- und stadtauswärts..
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Sternfahrt zum Königsplatz
Von zahlreichen Startpunkten aus der ganzen Metropolregion und vier Startpunkten in der Landeshauptstadt erobern bayerische Radlfans mit insgesamt 15 polizeibegleiteten Demozügen die Stadt. Sie rufen auf zur „RADvolution”, damit in der Landeshauptstadt und in der gesamten Metropolregion die Radfahrenden endlich sicher und zügig unterwegs sein können. Die Infrastruktur dafür muss jetzt endlich gebaut werden!
Von verschiedenen Startpunkten in der Stadt München und der gesamten Region geht es los. Unterwegs vereinigen sich die einzelnen Demozüge und rollen gemeinsam und mit immer mehr Teilnehmenden weiter. Höhepunkte sind die gemeinsame Fahrt auf dem für den Kfz-Verkehr gesperrten Mittleren Ring und auf der Autobahn A95 zwischen Luise-Kiesselbach-Platz und der Ausfahrt München Kreuzhof, die stadtein- und stadtauswärts befahren wird. Alle Strecken führen zum Königsplatz. Dort gibt es ab ca. 15.30 Uhr ein abwechslungsreiches Bühnenprogramm. Mit vielen Ständen, großer Bühne und DJs wird der ADFC auf dem Königsplatz gemeinsam mit den Bündnispartnern die Forderungen des Radentscheid München bekräftigen mit Musik und mehr.
Forderung: Gute Radwege endlich priorisieren
Andreas Schön, 1. Vorsitzender des ADFC München, sagt: „Autobahnen sind das Rückgrat der deutschen Verkehrspolitik mit höchsten Sicherheits- und Qualitätsstandards: breit, eben, sicher und durchgängig. So müssen auch Radwege sein! Über die Autobahnen werden täglich Hunderttausende Pendler mit ihren Autos in die Stadt gepresst. Dieser klimaschädliche Kfz-Verkehr blockiert den Platz für breite und sichere Radwege. Wir brauchen weniger Autos in der Stadt. Die ewige Diskussion um die Leistungsfähigkeit des Autoverkehrs und wegfallende Parkplätze bremst leider überall den schnellen Ausbau des Radwegenetzes.”
Die Sternfahrt im Überblick
Eine Übersicht über alle Routen mit Startpunkten und Zwischenhalten gibt es als Karte mit PDFs und GPX-Daten zum Runterladen auf https://muenchen.adfc.de/sternfahrt
Fahrradmitnahme: Probleme mit dem Ein-Euro-Ticket
Radmitnahme bleibt kompliziert Eilig hatte die Staatsregierung es auch, das Versprechen einzulösen, ein Ticket für die Radmitnahme in Zügen für einen Euro je Fahrt anzubieten. Die Staatsregierung hat damit bewiesen, dass sie schnell sein kann. Doch die Qualität blieb bei dem „Schnellschuss” leider etwas auf der Strecke. Das eigentliche Ziel, die Radmitnahme günstiger und einfacher zu machen wurde zunächst verfehlt: Das Ticket mit dem seltsamen Namen BastiR gilt nicht anstelle, sondern zusätzlich zu den vielen bereits bestehenden Fahrradtageskarten und kann bis dato nur am Automaten gekauft werden, wofür man Zeit einplanen sollte.
Zudem gilt es nicht innerhalb von Verkehrsverbünden (insbesondere also nicht für Fahrten im MVV- und VGN-Gebiet).
Auch manche Strecken, wie München-Rosenheim, München-Nürnberg oder München-Schwandorf sind ausgenommen.
Darüber hinaus gibt es viele Sperrzeiten: BastiR gilt z. B. von Mitte März bis Mitte Oktober nicht von Freitagmittag bis Sonntagnacht.
Die schnelle Einführung des BaStiR erfolgte eben ohne, dass vorher die Mitnahmekapazitäten für Fahrräder entsprechend aufgestockt und erweitert worden wären.
Im Regelfall wird man in Bayern also vorerst weiterhin auf das 6 Euro teure Fahrradtagesticket zurückgreifen müssen. Es würde uns nicht wundern, wenn am Ende der Fahrradsaison, dann reklamiert wird, das Ein-Euro-Ticket würde nicht entsprechend nachgefragt und sei deswegen gar nicht so notwendig gewesen. Die vielen Einschränkungen und Hürden für die Nutzung sind für die Nachfrage nicht förderlich.
Ob man einen der wenigen Fahrradplätze ergattern kann, bleibt ebenfalls weiterhin Glücksache.
Bilanz zum Jahrestag: Über 100.000 Unterschriften für ein Radgesetz
Vor einem Jahr wurde der Zulassungsantrag für das Volksbegehren Radentscheid Bayern an das Bayerische Innenministerium übergeben – zusammen mit einem Radgesetz-Entwurf und über 100.000 Unterschriften, die in nur vier Monaten für einen besseren Radverkehr in Bayern zusammengekommen waren. Zeit Bilanz zu ziehen!
Radentscheid-Aktive mit Unterschriften vor dem Innenministerium (Photo: Radentscheid Bayern)
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München, 25. Januar 2024 – Obwohl die Staatsregierung vor dem Radentscheid ein Radgesetz stets als „überflüssige Bürokratie und Bevormundung der Kommunen“ abgelehnt hatte, wurde bereits ein knappes halbes Jahr nach Übergabe der 100.000 Unterschriften ein Bayerisches Radgesetz beschlossen. Leider nicht das Gesetz, welches der Radentscheid vorgeschlagen hatte, sondern ein von CSU und Freien Wählern eilig geschriebenes eigenes Radgesetz. Bayern ist nun ‑nach Berlin und NRW ‑das dritte Bundesland mit einem solchen Landesgesetz. Positiv daran: Das Radverkehrsbudget wird verdoppelt und eine Zentralstelle für den Radverkehr geschaffen. Konkrete Ziele gibt es jedoch nur zwei: Den Bau von 1.500 Kilometern neuer Radwege bis 2030 und das 1‑Euro-Fahrradticket. Nach Ansicht des Bündnisses Radentscheid Bayern reichen umgerechnet 91 Meter neuer Radweg pro Jahr und Kommune nicht aus, um den Anteil des Radverkehrs zu erhöhen und das Radfahren in Bayern sicherer zu machen – schließlich gibt es an gut 70 % der Kilometer von Staats-und an gut 50 % der Kilometer von Bundesstraßen noch keinen Radweg.
Radmitnahme bleibt kompliziert Eilig hatte die Staatsregierung es auch, das Versprechen einzulösen, ein Ticket für die Radmitnahme in Zügen für einen Euro je Fahrt anzubieten. Die Staatsregierung hat damit bewiesen, dass sie schnell sein kann. Doch die Qualität blieb dabei auf der Strecke. Das eigentliche Ziel, die Radmitnahme günstiger und einfacher zu machen wurde zunächst verfehlt: Das Ticket mit dem seltsamen Namen BastiR gilt nicht anstelle, sondern zusätzlich zu den vielen bereits bestehenden Fahrradtageskarten und kann bis dato nur am Automaten gekauft werden, wofür man viel Zeit einplanen sollte. Zudem gilt es vorerst nicht innerhalb von Verkehrsverbünden und es gibt sehr viele Ausnahmen und Sperrzeiten: BastiR gilt z.B. von Mitte März bis Mitte Oktober nicht von Freitagmittag bis Sonntagnacht. Im Regelfall wird man in Bayern also vorerst weiterhin auf das 6 Euro teure Fahrradtagesticket zurückgreifen müssen. Ob man einen der wenigen Fahrradplätze ergattern kann, bleibt weiterhin Glücksache.
Sicherheit kommt zu kurz Die Regelungen für mehr Sicherheit im Fuß-und Radverkehr, die der Radentscheid Bayern gefordert hatte, vermisst der Radentscheid Bayern im aktuellen Radgesetz besonders schmerzlich. Auch seien Zuständigkeiten und Verfahren noch immer nicht klar genug geregelt, um Planung und Bau von Radinfrastruktur zu beschleunigen.
Wann startet die Radallianz? Ein Versprechen im Radgesetz ist die sog. Radallianz Bayern, bestehend aus Vertreter:innen „der maßgeblichen Akteure und Interessengruppen“, die das Staatsministerium bezüglich Radverkehr beraten soll. Die Radallianz ist auch rund sechs Monate nach Inkrafttreten des Radgesetzes noch nicht eingerichtet. „Als Initiator und Träger des Radentscheids erwarten wir, dass die vor der Wahl nicht erfolgte Beteiligung nun zumindest im Nachgang über die Radallianz erfolgt. Schließlich vertreten wir über 100.000 Menschen, die für ein bayerisches Radgesetz unterschrieben haben.“ so Bernadette Felsch, Vorsitzende des ADFC Bayern und Beauftragte des Radentscheids Bayern.
Radentscheid Bayern ist nicht vorbei Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte das Volksbegehren im Juni gestoppt, weil seiner Meinung nach Bundesgesetze bereits zu viele „abschließende“ Regelungen enthielten. Das von CSU und Freien Wählern eingebrachte Radgesetz wurde kurz darauf vom Landtag beschlossen, so dass es nicht mehr zu einer Volksabstimmung kam. „Über 1.000 ehrenamtlich Aktive und über 100.000 Unterstützende haben erreicht, dass wir einen großen Schritt weitergekommen sind. Aber mit dem jetzt erlassenen Radgesetz ist die Arbeit für uns noch lange nicht vorbei!“ betont Bernadette Felsch und ergänzt: „Wir setzen uns so lange für Nachbesserungen auf Bundes-und Landesebene ein, bis alle sicher radeln können!“
Über das Bündnis Das Bündnis „Radentscheid Bayern“ wurde vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Bayern, vom Verkehrsclub Deutschland, Landesverband Bayern e.V. (VCD Bayern) und den 11 kommunalen bayerischen Radentscheiden (Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Erlangen, Freising, München, Nürnberg, Neu-Ulm, Regensburg, Rosenheim, Würzburg) gegründet. Unterstützt wird der Radentscheid Bayern vom BUND Naturschutz (BN) und sechs bayerischen Landesverbänden politischer Parteien (Bündnis 90/Die Grünen, SPD, ÖDP, DIE LINKE, Volt, Piratenpartei). Mit einem Volksbegehren wollte das Bündnis Radentscheid Bayern, dass die Staatsregierung endlich Zuständigkeiten, Verfahren und Standards so regelt, dass wirklich rasch geplant und gebaut anstatt nur diskutiert wird. Weitere Informationen zum Radentscheid Bayern finden Sie unter https://radentscheidbayern.de.
Verkehrswende in Bayern: Podiumsdiskussion zur Landtagswahl
am Mittwoch, den 20. September um 19 Uhr
Anlässlich der bayerischen Landtagswahl 2023 und der Europäischen Mobilitätswoche laden die beiden Träger des Volksbegehrens Radentscheid Bayern, also ADFC Bayern und VCD Bayern, verkehrspolitische Expert:innen der Parteien zur Podiumsdiskussion ein und diskutieren die Frage „Wann kommt die Verkehrswende🚲 🚶♀️🚋 in Bayern?”
Mehrere Aspekte der Mobilität werden diskutiert, z.B. Klimaschutz, Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen, Sicherheit, Soziale Gerechtigkeit und Teilhabe.
Datum: 20. September 2023 um 19:00 Uhr
Ort: Gemeindesaal der Universitätskirche St. Ludwig (Ludwigstr. 22, 80539 München).
Anmeldung unter: kurzelinks.de/verkehrswende-bayern Die Diskussion wird aufgezeichnet und gestreamt. Der Link zur Online-Teilnahme wird einige Tage vor der Veranstaltung per Mail zugesendet.
Es diskutieren unter Moderation von Eva Lell (BR):
N.N. (CSU)
Markus Büchler (GRÜNE)
Manfred Eibl (FREIE WÄHLER)
Dr. Nasser Ahmed (SPD)
Tobias Weiskopf (FDP)
Dr. Theo Glauch (DIE LINKE)
Tobias Ruff (ÖDP)
Tim Scharf (Volt)
Bayern bekommt ein „Radgesetz #söderstyle“
Die Staatsregierung beschließt am Mittwochabend ein Radgesetzchen, das Radentscheid-Bündnis kritisiert den Umgang mit dem Radl-Volksbegehren.
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München, 18. Juli 2023 –Die CSU wird morgen zusammen mit den Freien Wählern (FW) ein Radgesetz beschließen. Nicht nur der Radentscheid Bayern, auch die kommunalen Spitzenverbände und die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern kritisieren, dass der Gesetzentwurf ohne Beteiligung der Verbände eiligst geschrieben wurde und nicht ausreicht, um den Radverkehr in Bayern sicherer zu machen.
Paradigmenwechsel bei der CSU Das Radentscheid-Bündnis zeigt sich zudem enttäuscht vom Umgang der CSU und FW mit ihrem Volksbegehren: „Just am Tag nachdem ich im Innenministerium angerufen und gesagt hatte, dass wir in nur 4 Monaten 100.000 Unterschriften für die Zulassung unseres Volksbegehrens gesammelt haben, hat Markus Söder nach 5 Jahren strikter Ablehnung eines Radgesetzes plötzlich verkündet, er werde ein eigenes Radgesetz schreiben lassen“, erklärt Bernadette Felsch, ADFC Bayern-Vorsitzende und Beauftragte des Volksbegehrens.
Radgesetz der Staatsregierung mit heißer Nadel gestrickt Der Radgesetzentwurf des Radentscheids wurde daraufhin dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorgelegt und noch ehe das Urteil gesprochen war, haben CSU und FW ihren eigenen Radgesetzentwurf vorgestellt.
„Während der Bayerische Verfassungsgerichtshof verkündet hat, dass unser Volksbegehren nicht zugelassen wird, haben unser Ministerpräsident, Verkehrs- und Innenminister einen symbolischen Radweg-Spatenstich arrangiert. Doch am bittersten war für uns, angesichts 84 beim Radfahren getöteten und über 18.000 verletzten Menschen in Bayern allein im Jahr 2022, dass das Gericht fand, dass sicherheitsrelevante Dinge, die z. B. in NRW und Berlin bereits in Radgesetzen stehen, von einem Bundesland gar nicht geregelt werden dürften, weil sie schon im Straßenverkehrsgesetz des Bundes „abschließend geregelt“ seien. Allerdings wird genau dieses Straßenverkehrsgesetz aktuell überarbeitet, weil es sich fast ausschließlich um das ungehinderte Fließen des KFZ-Verkehrs, aber nicht um Klima- und Umweltschutz, nicht um menschenfreundliche Orte und auch nicht um die Sicherheit von Rad- und Fußverkehr kümmert,“ erläutert Bernadette Felsch.
Radgesetzentwurf ohne Expertenbeteiligung und Verbändeanhörung Die Initiatior:innen des Volksbegehrens wurden im Gegensatz zu den Radentscheiden in NRW und Berlin am jetzt vorgelegten Radgesetzentwurf nicht beteiligt. Eine Verbändeanhörung wurde versprochen, dann aber nicht durchgeführt. Keine einziger Punkt aus den dennoch dem Verkehrsausschuss vorgelegten Stellungnahmen wurde noch in den Gesetzentwurf eingearbeitet. Damit macht die Söder-Regierung genau das, was Markus Söder selbst kürzlich am Heizungsgesetz kritisiert hat: Einen Gesetzentwurf „schnell und unter Missachtung der Gepflogenheiten durchs Parlament peitschen“.
Im Schneckentempo zum bayerischen Radverkehrsnetz „Stimmungen aus der Bevölkerung aufnehmen, um schnell und ohne Beteiligung Sachverständiger ein abgespecktes eigenes Gesetz zu stricken, selbst wenn man damit die eigene Meinung um 180 Grad ändert, das ist #söderstyle. So haben sich die Väter und Mütter der Bayerischen Verfassung das mit der Direktdemokratie bestimmt nicht vorgestellt! Nicht nur bei allen, die sich monatelang für ein Volksbegehren engagiert haben, erzeugt das Politikverdrossenheit! Zwar hat der Druck, mit dem wir die Schnecke CSU angeschoben haben, dazu geführt, dass nun endlich auch Bayern ein Radgesetz bekommt. Doch glücklich sind wir nicht, weil das einzig konkrete Ziel für die Radinfrastrukur lautet: 1500 Kilometer neue Radwege bis 2030. Das entspricht im Schnitt 91 Metern pro Jahr und Gemeinde. In diesem Schneckentempo hätte Bayern erst 2160 ein Radverkehrsnetz. Damit bleiben wir sogar hinter den Zielen des Radverkehrsprogramms Bayern 2025 zurück!“, so Bernadette Felsch. Die Radentscheidbewegung bleibe dennoch offen für einen konstruktiven Austausch und werde sich weiter für Verbesserungen beim Radgesetz und bei den realen Radverkehrsbedingungen einsetzen.
Über das Bündnis Das Bündnis „Radentscheid Bayern“ wurde vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Bayern, vom Verkehrsclub Deutschland, Landesverband Bayern e.V. (VCD Bayern) und den 11 kommunalen bayerischen Radentscheiden (Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Erlangen, Freising, München, Nürnberg, Neu-Ulm, Regensburg, Rosenheim, Würzburg) gegründet. Unterstützt wird der Radentscheid Bayern vom BUND Naturschutz (BN) und sechs bayerischen Landesverbänden politischer Parteien (Bündnis 90/Die Grünen, SPD, ÖDP, DIE LINKE, Volt, Piratenpartei).
Der Radentscheid Bayern ist nicht vorbei
ADFC und VCD Bayern beziehen Stellung zum Radgesetz-Entwurf von CSU und Freien Wählern
Auch wenn es zunächst nicht zum Volksbegehren über ein Radgesetz kommt, wird der Radentscheid Bayern nicht leise, bevor es ein wirksames Radgesetz für Bayern gibt.
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Morgen, am Dienstag, den 20 Juni, wird der, auf Druck des Radenscheids rasch formulierte, eigene Radgesetz-Entwurf von CSU und Freien Wählern erstmals im Verkehrsausschuss diskutiert.
Angehört wurden lediglich der bayerische Gemeinde‑, Landkreis- und Städtetag. Eine Beteiligung des Radentscheids – wie in NRW und Berlin – ist in Bayern nicht erfolgt und auch die Arbeitsgemeinschaft der fahrradfreundlichen Kommunen in Bayern (AGFK) durfte ihre Expertise bis dato nicht einbringen.
Die Träger des bayerischen Radentscheids, ADFC und VCD Bayern, haben deshalb an die Ausschussmitglieder jeweils eine Stellungnahme übersendet, die wir hiermit veröffentlichen.
Nicht nur das Radentscheid-Bündnis, sondern auch die Kommunalen Spitzenverbände und die AGFK Bayern kritisieren die zu knappe bzw. sogar gänzlich fehlende Anhörung der Verbände und dass der Radgesetz-Entwurf zu vage und zu wenig wirksam sei. Sie fordern deshalb deutliche Nachbesserungen am Rad-Gesetzentwurf von CSU und FW.
Bayerischer Verfassungsgerichtshof erklärt „Radentscheid Bayern“ für unzulässig
Das Bündnis „Radentscheid Bayern“ respektiert die Entscheidung des Gerichts, kritisiert jedoch, dass die Maßstäbe für die Gesetzentwürfe zu Volksbegehren in Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr hoch angesetzt werden.
Enttäuschte Gesichter bei den Aktiven des Radentscheid Bayern nach der Bekanntgabe der Ablehnung
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München, 07. Juni 2023 – Am 10. Mai hatten die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Radl-Volksbegehrens berufenen Richterinnen und Richter die Beauftragte des Radentscheids Bayern, sowie die Vertreter der Staatsregierung und des Landtages angehört und für den 7. Juni ihr Urteil angekündigt. Heute wurde mitgeteilt, dass der Radentscheid Bayern, so wie fast alle vorherigen Volksbegehren, die dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorgelegt wurden, nicht zugelassen wird. Die Begründung: Der Gesetzentwurf des Bündnisses Radentscheid sei in Teilen kompetenzwidrig und eine teilweise Zulassung komme nicht in Betracht. Die Landtagswahlberechtigten in Bayern werden folglich nicht für das Volksbegehren unterschreiben und auch nicht in einem Volksentscheid abstimmen können.
Bernadette Felsch, Beauftragte des Volksbegehrens und Vorsitzende des ADFC Bayern, kommentiert: „Leider vertreten die Richterinnen und Richter die Auffassung, dass gerade die für die Verkehrssicherheit enorm relevanten Punkte, wie Tempo 30, Vision Zero, Schulstraßen und Vorrang für den Rad- und Fußverkehr nicht mit dem Straßenverkehrsrecht des Bundes vollständig vereinbar wären. Wir verstehen das als Auftrag, auf Bundesebene Verbesserungen im Verkehrsrecht zu erwirken und das Gespräch mit der Staatsregierung zu deren Radgesetzentwurf zu suchen, denn dieser ist noch unzureichend für die Sicherheit der Radfahrenden in Bayern.“
Andreas Kagermeier, VCD Bayern: „Statt den Dialog mit der Volksbegehrensinitiative zu suchen und gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln, hat die Staatsregierung formalistische Winkelzüge gemacht und im Hintergrund an einem weichgespülten eigenen Entwurf für ein Radgesetz gearbeitet.“
Martin Geilhufe, BUND Naturschutz in Bayern: „Es ist ein echter Rückschritt für die Mobilitätswende. Damit ist momentan den Bürger:innen eine Möglichkeit genommen, einen Teil der so wichtigen Mobilitätswende aktiv mitzugestalten. Nun müssen und werden wir verstärkt mit anderen Mitteln dafür arbeiten, dass es damit in Bayern vorangeht – denn das aktuell vorliegende Radgesetz der Staatsregierung hilft da nicht weiter.“
Thomas von Sarnowski, Bündnis 90/Die Grünen: „Unabhängig der gerichtlichen Entscheidung bleiben die berechtigten Sorgen und Anliegen der Menschen bestehen. 100.000 Menschen haben unterschrieben und wollen ein Radgesetz für Bayern, das diesen Namen auch verdient. Die Menschen in Bayern können jetzt die Landtagswahl am 8. Oktober zum Volksentscheid für sichere Radwege machen.
Andreas Schuster, BayernSPD: „Das heutige Urteil des Verfassungsgerichtshofes mag juristisch nachvollziehbar sein. Für uns als BayernSPD stellt es inhaltlich aber einen Schlag ins Gesicht der über 100.000 Menschen im Freistaat dar, die mit ihrer Unterschrift im letzten Jahr ein gutes Radgesetzt für Bayern wählen wollten. Der Schnellschussentwurf der Staatsregierung erfüllt diese Erwartungen noch nicht und muss nun schnellstens mit den Initiator:innen des Radentscheids an einem runden Tisch nachgebessert werden.”
Emilia Kirner, ÖDP: „Dass das Begehren für unzulässig erklärt wurde, hinterlässt bei der ÖDP viele Fragezeichen. Es zeigt auf, wie stark das in der Bayerischen Verfassung verankerte Recht auf ein Volksbegehren ausgehöhlt werden kann und als Präzedenzfall zukünftige Begehren erschwert oder fast unmöglich macht.“
Adelheid Rupp, DIE LINKE: „Aufgrund des Urteils des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs ist es nun an dem Bündnis Radentscheid, den notwendigen Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene voranzutreiben. Wir als Die Linke Bayern werden auf unsere Bundestagsfraktion zugehen und eine Entsprechende Initiative einfordern.”
Daniel Burandt, Volt: „Wir sind zutiefst enttäuscht von der Entscheidung der bayerischen Staatsregierung. Das Volksbegehren bot uns die Chance, in Bayern den Weg einer fahrradfreundlichen Entwicklung einzuschlagen, wie sie bereits erfolgreich in anderen europäischen Ländern stattfindet. Das derzeit vorliegende Radgesetz der Staatsregierung ist unzureichend und zeigt auch mangelnde Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Dialog mit den Bündnispartnern. Durch das Volksbegehren hätten wir eine direkte demokratische Entscheidung erreicht, bei der die Bürger:innen aktiv in den Entscheidungsprozess eingebunden worden wären.“
Der „Radentscheid Bayern“ verfolgt weiterhin das Ziel, Bayern fahrradfreundlicher zu machen
Auch wenn das Volksbegehren nicht kommt, wird sich das Bündnis „Radentscheid Bayern“ weiter dafür einsetzen, dass Bayern ein wirksames Radgesetz bekommt. Der Radgesetzentwurf von CSU und Freien Wählern muss dafür in einigen Punkten nachgebessert werden, weil wichtige Aspekte fehlen. Aus Sicht des Bündnisses müssten bei jeder Straßenbau- und Sanierungs-Maßnahme Verbesserungen für den Radverkehr geprüft werden. Durch Regelung von Zuständigkeiten, Verfahren und Standards sollen Planung und Bau von Radinfrastruktur schneller werden. Das Bündnis bietet eine konstruktive Mitarbeit und seine Expertise an und verweist darauf, dass die Radentscheide in Berlin und NRW an der Erarbeitung der dortigen Radgesetze beteiligt wurden.
Über das Bündnis Das Bündnis „Radentscheid Bayern“ wurde vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Bayern, vom Verkehrsclub Deutschland, Landesverband Bayern e.V. (VCD Bayern) und den 11 kommunalen bayerischen Radentscheiden (Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Erlangen, Freising, München, Nürnberg, Neu-Ulm, Regensburg, Rosenheim, Würzburg) gegründet. Unterstützt wird der Radentscheid Bayern vom BUND Naturschutz (BN) und sechs bayerischen Landesverbänden politischer Parteien (Bündnis 90/Die Grünen, SPD, ÖDP, DIE LINKE, Volt, Piratenpartei).
Ein Radgesetz ohne den Radentscheid?
Am Montag stellen CSU und Freie Wähler in einer Pressekonferenz ihren Radgesetzentwurf vor. Am Dienstag geht dieser im Landtag in die erste Lesung. Das Bündnis Radentscheid Bayern kritisiert, dass die Staatsregierung damit dem Radgesetzentwurf des Radl-Volksbegehrens offenkundig zuvorkommen will und den Radentscheid nicht beteiligt hat.
München, 21. Mai 2023 – Obwohl die CSU die Forderung des ADFC Bayern nach einem Radgesetz seit 2017 abgelehnt hatte, hat Ministerpräsident Markus Söder kurz vor Einreichung des Zulassungsantrags für das Volksbegehren „Radentscheid Bayern“ beim bayerischen Innenministerium im Januar ein eigenes Radgesetz angekündigt. Am Dienstag wird der Radgesetzentwurf von CSU und den Freien Wählern im Plenum des Bayerischen Landtags behandelt. Bereits im Juli soll das Radgesetz verabschiedet werden. Über die Zulassung des Volksbegehrens „Radentscheid Bayern“ wird der Bayerische Verfassungsgerichtshof am 7. Juni entscheiden.
Radentscheid Bayern wurde nicht am Radgesetzentwurf beteiligt Bernadette Felsch, Beauftragte des Volksbegehrens und Vorsitzende des ADFC Bayern, kommentiert: „Wir kritisieren, dass parallel zur laufenden Gerichtsverhandlung schnell ein zweiter Radgesetzentwurf vorgelegt wird und dass der Radentscheid Bayern – im Gegensatz zu den Radentscheiden in Berlin und NRW – nicht an der Erarbeitung des angestrebten Radgesetztes beteiligt wurde!“
Nur 91 Meter Radwege pro Jahr und Gemeinde Dass Bayern nun ein Radgesetz bekomme, sei ein erster Erfolg des Radentscheids, es müsse aber auch ein wirksames Gesetz sein, betont die Radentscheid-Beauftragte. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung bleibe dafür an vielen Stellen zu vage und hinter dem Gesetzentwurf des Bündnis Radentscheid zurück. Anstatt eines konkreten Ziels zur Steigerung des Radverkehrsanteils würden nun 1.500 km Radwege bis 2030 angepeilt. Das wären 91 Meter pro Jahr und Gemeinde. Damit gäbe es auch noch 2030 an nur 30 Prozent der Kilometer von Bundes‑, Staats- und Kreisstraßen Radwege. „Bei diesem Tempo dauert es bis etwa 2160, bis Bayern ein sicheres Radwegenetz hat, ergänzt Bernadette Felsch.
Vorgesehene Gelder für den Radverkehr bleiben vergleichsweise gering Der Gesetzentwurf der Staatsregierung sehe nun zwar eine Erhöhung der Mittel für den Radverkehr vor, allerdings blieben die vorgesehenen Summen im Vergleich zum Straßen- und Schienenverkehr marginal. Den 560 Mio. Euro, die in Summe bis 2030 in Radverkehr investiert werden sollen, stünden beispielsweise allein für das Jahr 2023 642 Mio. Euro für den Straßenbau gegenüber. Zudem fänden sich im Gesetzentwurf der Staatsregierung verkehrsplanerische Forderungen, zu denen dem Radentscheid von der Staatsregierung eine vermeintlich fehlende Gesetzgebungskompetenz des Landes vorgeworfen worden waren. Beim eigenen Gesetz habe die Staatsregierung diese Bedenken offenbar nicht.
Über das Bündnis Das Bündnis „Radentscheid Bayern“ wurde vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Bayern, vom Verkehrsclub Deutschland, Landesverband Bayern e.V. (VCD Bayern) und den 11 kommunalen bayerischen Radentscheiden (Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Erlangen, Freising, München, Nürnberg, Neu-Ulm, Regensburg, Rosenheim, Würzburg) gegründet. Unterstützt wird der Radentscheid Bayern vom BUND Naturschutz (BN) und sechs bayerischen Landesverbänden politischer Parteien (Bündnis 90/Die Grünen, SPD, ÖDP, DIE LINKE, Volt, Piratenpartei).
Bayerischer Verfassungsgerichtshof macht sich Bild zum Radentscheid Bayern
München, 10. Mai 2023
Medieninformation
Am heutigen Mittwoch hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Bayern und das bayerische Innenministerium zur Zulässigkeit des Volksbegehrens „Radentscheid Bayern“ angehört.
In seiner Stellungnahme vom 10. März hatte das Innenministerium die Zulässigkeit des Volksbegehrens angezweifelt: Erstens dürfe allein der Bund bestimmte Punkte in der Gesetzesvorlage des Radentscheid für ein bayerisches Radgesetz regeln.
Zweitens koste die vom Bündnis Radentscheid Bayern angestrebte Verbesserung der Radinfrastruktur so viel Geld, dass die Haushaltshoheit des Freistaats beeinträchtigt wäre.
Bernadette Felsch, die Beauftragte des Volksbegehrens und Vorsitzende des ADFC Bayern sieht das anders: „In zwei anderen Bundesländern, nämlich in Berlin und NRW, gibt es bereits sehr ähnliche Radgesetze, ohne dass die Gesetzgebungskompetenz beanstandet wurde. In unserem Radgesetzentwurf haben wir zudem bewusst auf konkrete finanzielle Forderungen und Maßnahmen verzichtet. Dass das Ministerium aus dem Ziel, den Radverkehrsanteil zu steigern, Kosten von angeblich 350 Mio. Euro pro Jahr ableitet, finden wir fragwürdig, zumal der Freistaat eine massive Steigerung des Radverkehrsanteils ja selbst anstrebt. Nachdem die Investitionssumme sehr viel niedriger ausfällt, wenn man z.B. die vom Bund bereit gestellten Fördermittel und schon beschlossene Budgets abzieht, sehen wir keinen relevanten Eingriff in den Staatshaushalt. Zudem wurde der volkswirtschaftliche Nutzen des Radverkehrs nicht berücksichtigt.“
Aus Sicht des bayerischen Radentscheid-Bündnisses gehe es bei der Anhörung nicht mehr nur um ein sinnvolles Radgesetz und den Radentscheid. Vielmehr stelle sich die grundsätzliche Frage, ob die Staatsregierung „die Latte durch eigene Auslegung so hoch legen kann, dass die Hürden bei Volksbegehren für Bürgerinnen und Bürger gar nicht mehr gemeistert werden“ können. „Wir möchten eine faire Chance für die Direktdemokratie!“, so Bernadette Felsch weiter.
Der Verfassungsgerichtshof wird am 7. Juni 2023 seine Entscheidung bekanntgeben.
Photo: Vertreter:innen und Aktive des Radentscheid Bayern beim Bayerischen Verfassungsgericht (Bildquelle: ADFC Bayern, Laura Ganswindt)
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Über das Bündnis
Das Bündnis „Radentscheid Bayern“ wurde vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Bayern, vom Verkehrsclub Deutschland, Landesverband Bayern e.V. (VCD Bayern) und den 11 kommunalen bayerischen Radentscheiden (Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Erlangen, Freising, München, Nürnberg, Neu-Ulm, Regensburg, Rosenheim, Würzburg) gegründet. Unterstützt wird der Radentscheid Bayern vom BUND Naturschutz (BN) und sechs bayerischen Landesverbänden politischer Parteien (Bündnis 90/Die Grünen, SPD, ÖDP, DIE LINKE, Volt, Piraten). Ziel ist ein Radgesetz für Bayern, das die Staatsregierung und Kommunen verpflichtet, umweltfreundliche Mobilität praktisch umzusetzen. Weitere Informationen zum Radentscheid Bayern stehen unter https://radentscheid-bayern.de.