Der Radentscheid Bayern ist nicht vorbei
Veröffentlicht am 19. Juni 2023
ADFC und VCD Bayern beziehen Stellung zum Radgesetz-Entwurf von CSU und Freien Wählern
Auch wenn es zunächst nicht zum Volksbegehren über ein Radgesetz kommt, wird der Radentscheid Bayern nicht leise, bevor es ein wirksames Radgesetz für Bayern gibt.
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Morgen, am Dienstag, den 20 Juni, wird der, auf Druck des Radenscheids rasch formulierte, eigene Radgesetz-Entwurf von CSU und Freien Wählern erstmals im Verkehrsausschuss diskutiert.
Angehört wurden lediglich der bayerische Gemeinde‑, Landkreis- und Städtetag. Eine Beteiligung des Radentscheids – wie in NRW und Berlin – ist in Bayern nicht erfolgt und auch die Arbeitsgemeinschaft der fahrradfreundlichen Kommunen in Bayern (AGFK) durfte ihre Expertise bis dato nicht einbringen.
Die Träger des bayerischen Radentscheids, ADFC und VCD Bayern, haben deshalb an die Ausschussmitglieder jeweils eine Stellungnahme übersendet, die wir hiermit veröffentlichen.
Nicht nur das Radentscheid-Bündnis, sondern auch die Kommunalen Spitzenverbände und die AGFK Bayern kritisieren die zu knappe bzw. sogar gänzlich fehlende Anhörung der Verbände und dass der Radgesetz-Entwurf zu vage und zu wenig wirksam sei. Sie fordern deshalb deutliche Nachbesserungen am Rad-Gesetzentwurf von CSU und FW.
Zur Pressemitteilung und zur Stellungnahme des ADFC Bayern.
Zur Pressemitteilung und zur Stellungnahme des VCD Bayern