Mündl. Ver­hand­lung vor Bay­er. Verfassungsgericht

Veröffentlicht am 1. Mai 2023

am Mitt­woch, den 10. Mai 2023 um 10.30 Uhr

Nach­dem das Innen­mi­nis­te­ri­um am 10. März den Zulas­sungs­an­trag für unser Volks­be­geh­ren dem Baye­ri­schen Ver­fas­sungs­ge­richts­hof vor­ge­legt hat, muss die­ser bis spä­tes­tens 12. Juni ent­schei­den, ob unser Volks­be­geh­ren zuge­las­sen wird.

Am 10. Mai um 10:30 Uhr sind wir ein­ge­la­den, vor Gericht unse­re Sicht der Din­ge darzulegen.

Die Sit­zung ist öffent­lich, Mei­nungs­äu­ße­run­gen und Auf­zeich­nun­gen sind im Gerichts­saal aller­dings nicht zugelassen.

Verhandlung BayVerfGH

Wir haben mit unse­rer Kanz­lei eine aus­führ­li­che Stel­lung­nah­me zur Stel­lung­nah­me des Innen­mi­nis­te­ri­ums aus­ge­ar­bei­tet und dar­in gute Argu­men­te gegen die des Minis­te­ri­ums auf­ge­führt. Wir wer­den die­se im Rah­men der Anhö­rung aus­führ­lich dar­le­gen.
Unse­rer Mei­nung nach wider­spricht es außer­dem der Inten­ti­on der Baye­ri­schen Ver­fas­sung, die Maß­stä­be für die Zulas­sung eines Volks­be­geh­rens der­art eng anzu­le­gen, wie es das Minis­te­ri­um das in unse­rem Fall getan hat.


Wir hof­fen des­halb, dass sich die Richter:innen für die Zulas­sung unse­res Volks­be­geh­rens ent­schei­den. Falls Ja, kommt es noch vor der dies­jäh­ri­gen Land­tags­wahl zum zwei­wö­chi­gen Ein­tra­gungs­zeit­raum, in dem 10 % der land­tags­wahl­be­rech­tig­te Men­schen in auf ihrem Rat­haus für unser Volks­be­geh­ren unter­schrei­ben müssten.

Zur Pres­se­mit­tei­lung des Baye­ri­schen Ver­fas­sungs­ge­richts­hof vom 27. April 2023 mit Ort und Zeit der Verhandlung