Mündl. Verhandlung vor Bayer. Verfassungsgericht
Veröffentlicht am 1. Mai 2023
am Mittwoch, den 10. Mai 2023 um 10.30 Uhr
Nachdem das Innenministerium am 10. März den Zulassungsantrag für unser Volksbegehren dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorgelegt hat, muss dieser bis spätestens 12. Juni entscheiden, ob unser Volksbegehren zugelassen wird.
Am 10. Mai um 10:30 Uhr sind wir eingeladen, vor Gericht unsere Sicht der Dinge darzulegen.
Die Sitzung ist öffentlich, Meinungsäußerungen und Aufzeichnungen sind im Gerichtssaal allerdings nicht zugelassen.
Wir haben mit unserer Kanzlei eine ausführliche Stellungnahme zur Stellungnahme des Innenministeriums ausgearbeitet und darin gute Argumente gegen die des Ministeriums aufgeführt. Wir werden diese im Rahmen der Anhörung ausführlich darlegen.
Unserer Meinung nach widerspricht es außerdem der Intention der Bayerischen Verfassung, die Maßstäbe für die Zulassung eines Volksbegehrens derart eng anzulegen, wie es das Ministerium das in unserem Fall getan hat.
Wir hoffen deshalb, dass sich die Richter:innen für die Zulassung unseres Volksbegehrens entscheiden. Falls Ja, kommt es noch vor der diesjährigen Landtagswahl zum zweiwöchigen Eintragungszeitraum, in dem 10 % der landtagswahlberechtigte Menschen in auf ihrem Rathaus für unser Volksbegehren unterschreiben müssten.