Ziel 6: Flä­chen­ver­sie­ge­lung wird sorg­fäl­tig abgewogen

Ziel 6: Flaechenversiegelung abwaegen,

Bei Neu­bau, Umbau, Aus­bau und Sanie­rung von Stra­ßen und Rad­we­gen ist dar­auf zu ach­ten, dass mög­lichst wenig Flä­che in Anspruch genom­men wird und die­se mög­lichst wenig ver­sie­gelt wird.

Zugleich müs­sen Haupt­rad­rou­ten aller­dings ganz­jäh­rig auch bei Näs­se und Schnee sicher und kom­for­ta­bel befahr­bar sein. Wege­de­cken, die bei Näs­se eine gro­ße Ver­schmut­zung mit sich brin­gen oder das Rad­fah­ren erheb­lich erschwe­ren (z.B. Auf­kie­sun­gen) sol­len ledig­lich der Aus­nah­me­fall auf Neben­rou­ten sein. Die Asphal­tie­rung von Rad­we­gen kann ggf. durch Ent­sie­ge­lung von ande­ren ver­kehr­li­chen Flä­chen kom­pen­siert oder durch Umwand­lung von Auto- in Fahr­rad­stra­ßen ver­mie­den werden.

Ziel 5: Mehr Radschnellverbindungen

Ziel 5: Radschnellwege Bsp. Frankfurt_Photo Bernadette Felsch ADFC Bayern

Nach dem Vor­bild der Nie­der­lan­de und von Bun­des­län­dern wie Nord­rhein-West­fa­len sol­len auch in Bay­ern end­lich kreu­zungs­freie und direk­te Über­land-Rad­we­ge (sog. Rad­schnell­ver­bin­dun­gen) geschaf­fen werden.

Wäh­rend ande­re Bun­des­län­der – ins­be­son­de­re in Metro­pol­re­gio­nen für Berufs­pend­ler längst Rad­schnell­we­ge gebaut haben –, hinkt Bay­ern bei der Umset­zung klar hin­ter­her und ist bis­lang kaum über Mach­bar­keits­stu­di­en hin­aus gekom­men. Die Kom­mu­nen sind hier oft über­for­dert. Mit dem Radent­scheid Bay­ern soll sich das ändern. Der Frei­staat soll die über­re­gio­na­le Pla­nung von Rad­schnell­ver­bin­dun­gen in die Hand neh­men und die­se pla­nen, bau­en und unter­hal­ten.

Ziel 2: Ein siche­res und kom­for­ta­bles Radwegenetz

Schluss mit den Hol­per­pis­ten, die jah­re­lang nicht erneu­ert wer­den. Kon­ti­nu­ier­li­cher Unter­halt und Sanie­rung der Rad­we­ge. Schluss mit der Pseu­do-Rad­in­fra­struk­tur wie schma­le Schutz­strei­fen oder für den Rad­ver­kehr frei­ge­ge­be­ne Gehwege!

Der Radent­scheid Bay­ern for­dert, dass der Sanie­rungs­stau beim Bau und Unter­halt des bestehen­den Rad­we­ge­net­zes beho­ben wird. Bei allen Bau­maß­nah­men und Sanie­run­gen muss eine bedarfs­ge­rech­te, siche­re und mög­lichst kreu­zungs­freie Rad­ver­kehrs­füh­rung geplant wer­den, die auch die Bedürf­nis­se jen­seits des „nor­ma­len“ Zwei­rads berück­sich­tigt, wie z. B. von Fami­li­en mit Las­ten­rä­dern oder Kin­der­an­hän­gern oder von Men­schen mit Spe­zi­al­rä­dern für kör­per­li­che Ein­schrän­kun­gen.

Bei allen Stra­ßen­bau­maß­nah­men ist bereits im Rah­men der ers­ten Pla­nun­gen zu prü­fen, wie eine geeig­ne­te, bedarfs­ge­rech­te und siche­re Rad­ver­kehrs­füh­rung geschaf­fen wer­den oder die­se ver­bes­sert wer­den kann.

Ziel 4: För­de­rung des Umweltverbunds

Ziel 4: Umweltverbund verknüpfen; Haltestelle Fahrrad Photo: Thiemann Linden
Foto: Jörg Thiemann-Linden

Die Ver­kehrs­mit­tel des Umwelt­ver­bun­des (Fuß‑, Rad‑, und Öffent­li­cher Per­so­nen­ver­kehr) sol­len aus­ge­baut wer­den und gut kom­bi­nier­bar sein (z. B. durch den ver­mehr­ten Bau von Fahrradstationen).

Der Radent­scheid Bay­ern hat das Ziel, die inter­mo­da­le Nut­zung von umwelt­freund­li­chen Ver­kehrs­mit­teln zu erleich­tern. Hier­für muss die Fahr­rad­mit­nah­me in Öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln künf­tig güns­tig und über­all mög­lich sein. Der Aus­bau von Fahr­rad­ab­stell­mög­lich­kei­ten muss for­ciert wer­den – an Bahn­hö­fen idea­ler­wei­se als Fahr­rad­sta­tio­nen für wit­te­rungs­ge­schütz­tes, kom­for­ta­bles und siche­res Abstellen. 

Ins­be­son­de­re in länd­li­chen Regio­nen kön­nen siche­re Abstell­mög­lich­kei­ten für Fahr­rä­der dazu bei­tra­gen, dass mehr Men­schen Bus und Bahn nutzen.