Ziel 6: Flä­chen­ver­sie­ge­lung wird sorg­fäl­tig abgewogen

Ziel 6: Flaechenversiegelung abwaegen,

Bei Neu­bau, Umbau, Aus­bau und Sanie­rung von Stra­ßen und Rad­we­gen ist dar­auf zu ach­ten, dass mög­lichst wenig Flä­che in Anspruch genom­men wird und die­se mög­lichst wenig ver­sie­gelt wird.

Zugleich müs­sen Haupt­rad­rou­ten aller­dings ganz­jäh­rig auch bei Näs­se und Schnee sicher und kom­for­ta­bel befahr­bar sein. Wege­de­cken, die bei Näs­se eine gro­ße Ver­schmut­zung mit sich brin­gen oder das Rad­fah­ren erheb­lich erschwe­ren (z.B. Auf­kie­sun­gen) sol­len ledig­lich der Aus­nah­me­fall auf Neben­rou­ten sein. Die Asphal­tie­rung von Rad­we­gen kann ggf. durch Ent­sie­ge­lung von ande­ren ver­kehr­li­chen Flä­chen kom­pen­siert oder durch Umwand­lung von Auto- in Fahr­rad­stra­ßen ver­mie­den werden.