Ziel 3: Visi­on Zero im Straßenverkehr

(= kei­ne Ver­kehrs­to­ten mehr)

Ziel 1: Vision Zero Photo: Tobias-Hase-REM

Das Ziel der „Visi­on Zero“ soll end­lich Rea­li­tät wer­den.
Der Frei­staat soll kon­se­quent das Ziel ver­fol­gen, dass sich in Bay­ern kei­ne Ver­kehrs­un­fäl­le mit schwe­ren Per­so­nen­schä­den oder Todes­fol­gen mehr ereig­nen (Visi­on Zero). Hier­für ist eine feh­ler­ver­zei­hen­de Infra­struk­tur sowie mehr geschütz­ter Raum für den Fuß- und Rad­ver­kehr uner­läss­lich.
Der Schutz von schwä­che­ren Verkehrsteilnehmer:innen, ins­be­son­de­re auch von Kin­dern und Senior:innen, muss  obers­te Prio­ri­tät haben – z. B. durch Tem­po­be­schrän­kun­gen und eine klar vom Kfz-Ver­kehr getrenn­te Fuß- und Radwegführung.

§ 1 der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung (StVO) for­dert, dass der Ver­kehr durch stän­di­ge Vor­sicht, gegen­sei­ti­ge Rück­sicht­nah­me und Respekt aller Ver­kehrs­teil­neh­men­den geprägt sein soll. Wir wol­len, dass ein gutes Mit­ein­an­der im Stra­ßen­ver­kehr in Bay­ern auch Rea­li­tät wird.

Hier­für müs­sen die zustän­di­gen Behör­den zum Schutz der schwä­che­ren Verkehrsteilnehmer:innen ver­stärkt kon­trol­lie­ren und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten, wie z. B. gefähr­den­des Par­ken auf Geh- und Rad­we­gen oder absicht­li­che Nöti­gung auch sanktionieren.

Ableh­nung Rad­ge­setz im Baye­ri­schen Landtag

ADFC Landesverband Bayern Logo
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Gemein­sa­me Pres­se­mit­tei­lung von ADFC Bay­ern und VCD Bay­ern zur Ableh­nung der Ent­wür­fe für ein Baye­ri­sches Radgesetz:

Bay­ern braucht ein Radgesetz

ADFC Bay­ern und VCD Bay­ern for­dern ein grund­sätz­li­ches Umden­ken in der Ver­kehrs­po­li­tik.
Die zwei Ver­bän­de appel­lie­ren gemein­sam an die baye­ri­sche Staats­re­gie­rung, zur För­de­rung des Rad­ver­kehrs end­lich einen ver­bind­li­chen Rah­men zu schaf­fen. Der Baye­ri­sche Land­tag hat am 10. März 2022 die Gesetz­ent­wür­fe von SPD und BÜND­NIS 90 / DIE GRÜ­NEN zu einem Baye­ri­schen Rad­ge­setz abgelehnt.

Mün­chen, 11. März 2022Ber­na­dette Felsch, Vor­sit­zen­de des ADFC Bay­ern, kom­men­tiert die Rad­ge­setz-Ableh­nung in der 2. Lesung des Baye­ri­schen Land­ta­ges: „Natür­lich über­schat­tet der Ukrai­ne-Krieg gera­de alles. Die Ableh­nung des Rad­ge­set­zes durch CSU, Freie Wäh­ler, FDP und AfD im Baye­ri­schen Land­tag mag des­halb momen­tan unwich­tig erschei­nen. Zugleich wird uns aber dras­tisch unse­re Abhän­gig­keit von fos­si­len Brenn­stof­fen bewusst. Alter­na­ti­ven zu gesund­heits­schäd­li­cher fos­si­ler Mobi­li­tät sind des­halb noch wich­ti­ger gewor­den. Wir brau­chen also mehr denn je enor­me Ver­bes­se­run­gen der Fuß- und Rad­ver­kehrs­in­fra­struk­tur. Schon seit 2018 for­dern wir ein Rad-Gesetz für Bay­ern, das wie das Ber­li­ner Mobi­li­täts­ge­setz den dafür nöti­gen Rah­men schafft! Auch wei­te­re Bun­des­län­der arbei­ten an sol­chen Geset­zen oder haben – wie NRW­be­reits ein Rad­ge­setz beschlos­sen. Bay­ern setzt dage­gen wei­ter auf blo­ße Absichts­er­klä­run­gen und Zie­le, die ohne klar gere­gel­te Zustän­dig­kei­ten, Res­sour­cen und ohne Unter­stüt­zung der Kom­mu­nen lei­der uto­pisch blei­ben.“
Seit­dem 2017 das Rad­ver­kehrs­pro­gramm Bay­ern 2025 ver­kün­det wur­de, das bis 2025 eine Ver­dop­pe­lung des Rad­ver­kehrs­an­teils auf 20 % ver­spricht, ist der Rad­ver­kehrs­an­teil gera­de mal um 1 % auf 11 % gestie­gen. Das zeigt, dass der Rad­ver­kehr in Bay­ern bis­her in Sonn­tags­re­den gewür­digt wird, kaum jedoch in der Rea­li­tät. Wir wün­schen uns strin­gen­te lan­des­wei­te Rah­men­be­din­gun­gen, die im Sin­ne einer ange­bots­ori­en­tier­ten Ver­kehrs­pla­nung zu einer inten­si­ve­ren Nut­zung von Fuß- und Rad­ver­kehr anre­gen. Zusam­men mit einer Stär­kung des ÖPNV ins­be­son­de­re auch im länd­li­chen Raum kann die sys­te­ma­ti­sche För­de­rung des sog. „Umwelt­ver­bun­des“ dazu bei­tra­gen, die Import­ab­hän­gig­keit von fos­si­len Ener­gie­trä­gern signi­fi­kant zu ver­min­dern”, ergänzt Andre­as Kager­mei­er, Vor­stands­mit­glied des VCD Bay­ern.