Ziel 6: Flächenversiegelung wird sorgfältig abgewogen
Bei Neubau, Umbau, Ausbau und Sanierung von Straßen und Radwegen ist darauf zu achten, dass möglichst wenig Fläche in Anspruch genommen wird und diese möglichst wenig versiegelt wird.
Zugleich müssen Hauptradrouten allerdings ganzjährig auch bei Nässe und Schnee sicher und komfortabel befahrbar sein. Wegedecken, die bei Nässe eine große Verschmutzung mit sich bringen oder das Radfahren erheblich erschweren (z.B. Aufkiesungen) sollen lediglich der Ausnahmefall auf Nebenrouten sein. Die Asphaltierung von Radwegen kann ggf. durch Entsiegelung von anderen verkehrlichen Flächen kompensiert oder durch Umwandlung von Auto- in Fahrradstraßen vermieden werden.
Ziel 5: Mehr Radschnellverbindungen
Nach dem Vorbild der Niederlande und von Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen sollen auch in Bayern endlich kreuzungsfreie und direkte Überland-Radwege (sog. Radschnellverbindungen) geschaffen werden.
Während andere Bundesländer – insbesondere in Metropolregionen für Berufspendler längst Radschnellwege gebaut haben –, hinkt Bayern bei der Umsetzung klar hinterher und ist bislang kaum über Machbarkeitsstudien hinaus gekommen. Die Kommunen sind hier oft überfordert. Mit dem Radentscheid Bayern soll sich das ändern. Der Freistaat soll die überregionale Planung von Radschnellverbindungen in die Hand nehmen und diese planen, bauen und unterhalten.
Ziel 2: Ein sicheres und komfortables Radwegenetz
Schluss mit den Holperpisten, die jahrelang nicht erneuert werden. Kontinuierlicher Unterhalt und Sanierung der Radwege. Schluss mit der Pseudo-Radinfrastruktur wie schmale Schutzstreifen oder für den Radverkehr freigegebene Gehwege!
Bei allen Straßenbaumaßnahmen ist bereits im Rahmen der ersten Planungen zu prüfen, wie eine geeignete, bedarfsgerechte und sichere Radverkehrsführung geschaffen werden oder diese verbessert werden kann.
Ziel 4: Förderung des Umweltverbunds
Die Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Fuß‑, Rad‑, und Öffentlicher Personenverkehr) sollen ausgebaut werden und gut kombinierbar sein (z. B. durch den vermehrten Bau von Fahrradstationen).
Der Radentscheid Bayern hat das Ziel, die intermodale Nutzung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zu erleichtern. Hierfür muss die Fahrradmitnahme in Öffentlichen Verkehrsmitteln künftig günstig und überall möglich sein. Der Ausbau von Fahrradabstellmöglichkeiten muss forciert werden – an Bahnhöfen idealerweise als Fahrradstationen für witterungsgeschütztes, komfortables und sicheres Abstellen.
Insbesondere in ländlichen Regionen können sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder dazu beitragen, dass mehr Menschen Bus und Bahn nutzen.
Ziel 1: 25 Prozent Radverkehrsanteil bis 2030
Die Staatsregierung hat zwar bereits 2017 versprochen, den bayernweiten Radverkehrsanteil bis 2025 von 10 % auf 20 % zu verdoppeln, hat dieses Ziel aber weder mit Maßnahmen noch mir Ressourcen hinterlegt. Der Ausbau der Radinfrastruktur geht nur schleppend voran. Noch immer fehlen an weit über der Hälfte der Staats- und Bundesstraßen Radwege. Folglich ist es kein Wunder, dass der Radverkehrsanteil seither nur um ein Prozentpunkt auf 11 % gestiegen ist: Radwege, Abstellanlagen und Radmitnahmemöglichkeiten fehlen in vielen Städten und Gemeinden oder sind häufig so dürftig und unsicher, dass sie nicht zum Radfahren einladen.
Auch der Ausbau von sicheren Radverbindungen zwischen den Städten, Gemeinden und Orten entlang oder parallel zu Staatsstraßen, der Freistaat zuständig ist, hinkt vielen anderen Bundesländern hinterher.
Damit mehr Menschen öfter vom Auto aufs Fahrrad umsteigen und das Ziel von merklich mehr Fahrrädern auf den Straßen und Radwegen erreicht werden kann, müssen sich Radfahrende sicherer fühlen. Eine entsprechende Infrastruktur schafft mehr Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer – subjektiv und objektiv.
*) Ein Radverkehrsanteil von 25 Prozent am Gesamtverkehrsaufkommen bedeutet, dass ein Viertel der Wege aller Menschen in Bayern mit dem Fahrrad zurück gelegt werden. Der Anteil des Radverkehrs an den zurückgelegten Entfernungen ist aufgrund der Tatsache, dass Fahrten mit dem Kfz oder der Bahn im Durchschnitt länger sind entsprechend niedriger. Dabei gilt aber, dass knapp 60 % aller Wege kürzer als 5 km sind und fast drei Viertel kürzer als 10 km, d. h. viele kurze Autofahrten über geringe Distanzen könnten mit dem Fahrrad zurück gelegt werden.
Ziel 3: Vision Zero im Straßenverkehr
(= keine Verkehrstoten mehr)
Das Ziel der „Vision Zero“ soll endlich Realität werden. Der Freistaat soll konsequent das Ziel verfolgen, dass sich in Bayern keine Verkehrsunfälle mit schweren Personenschäden oder Todesfolgen mehr ereignen (Vision Zero). Hierfür ist eine fehlerverzeihende Infrastruktur sowie mehr geschützter Raum für den Fuß- und Radverkehr unerlässlich. Der Schutz von schwächeren Verkehrsteilnehmer:innen, insbesondere auch von Kindern und Senior:innen, muss oberste Priorität haben – z. B. durch Tempobeschränkungen und eine klar vom Kfz-Verkehr getrennte Fuß- und Radwegführung.
Hierfür müssen die zuständigen Behörden zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer:innen verstärkt kontrollieren und Ordnungswidrigkeiten, wie z. B. gefährdendes Parken auf Geh- und Radwegen oder absichtliche Nötigung auch sanktionieren.
Ablehnung Radgesetz im Bayerischen Landtag
Gemeinsame Pressemitteilung von ADFC Bayern und VCD Bayern zur Ablehnung der Entwürfe für ein Bayerisches Radgesetz:
Bayern braucht ein Radgesetz
ADFC Bayern und VCD Bayern fordern ein grundsätzliches Umdenken in der Verkehrspolitik. Die zwei Verbände appellieren gemeinsam an die bayerische Staatsregierung, zur Förderung des Radverkehrs endlich einen verbindlichen Rahmen zu schaffen. Der Bayerische Landtag hat am 10. März 2022 die Gesetzentwürfe von SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN zu einem Bayerischen Radgesetz abgelehnt.
München, 11. März 2022 – Bernadette Felsch, Vorsitzende des ADFC Bayern, kommentiert die Radgesetz-Ablehnung in der 2. Lesung des Bayerischen Landtages: „Natürlich überschattet der Ukraine-Krieg gerade alles. Die Ablehnung des Radgesetzes durch CSU, Freie Wähler, FDP und AfD im Bayerischen Landtag mag deshalb momentan unwichtig erscheinen. Zugleich wird uns aber drastisch unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen bewusst. Alternativen zu gesundheitsschädlicher fossiler Mobilität sind deshalb noch wichtiger geworden. Wir brauchen also mehr denn je enorme Verbesserungen der Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur. Schon seit 2018 fordern wir ein Rad-Gesetz für Bayern, das wie das Berliner Mobilitätsgesetz den dafür nötigen Rahmen schafft! Auch weitere Bundesländer arbeiten an solchen Gesetzen oder haben – wie NRWbereits ein Radgesetz beschlossen. Bayern setzt dagegen weiter auf bloße Absichtserklärungen und Ziele, die ohne klar geregelte Zuständigkeiten, Ressourcen und ohne Unterstützung der Kommunen leider utopisch bleiben.“ „Seitdem 2017 das Radverkehrsprogramm Bayern 2025 verkündet wurde, das bis 2025 eine Verdoppelung des Radverkehrsanteils auf 20 % verspricht, ist der Radverkehrsanteil gerade mal um 1 % auf 11 % gestiegen. Das zeigt, dass der Radverkehr in Bayern bisher in Sonntagsreden gewürdigt wird, kaum jedoch in der Realität. Wir wünschen uns stringente landesweite Rahmenbedingungen, die im Sinne einer angebotsorientierten Verkehrsplanung zu einer intensiveren Nutzung von Fuß- und Radverkehr anregen. Zusammen mit einer Stärkung des ÖPNV insbesondere auch im ländlichen Raum kann die systematische Förderung des sog. „Umweltverbundes“ dazu beitragen, die Importabhängigkeit von fossilen Energieträgern signifikant zu vermindern”, ergänzt Andreas Kagermeier, Vorstandsmitglied des VCD Bayern.