Ziel 6: Flä­chen­ver­sie­ge­lung wird sorg­fäl­tig abgewogen

Ziel 6: Flaechenversiegelung abwaegen,

Bei Neu­bau, Umbau, Aus­bau und Sanie­rung von Stra­ßen und Rad­we­gen ist dar­auf zu ach­ten, dass mög­lichst wenig Flä­che in Anspruch genom­men wird und die­se mög­lichst wenig ver­sie­gelt wird.

Zugleich müs­sen Haupt­rad­rou­ten aller­dings ganz­jäh­rig auch bei Näs­se und Schnee sicher und kom­for­ta­bel befahr­bar sein. Wege­de­cken, die bei Näs­se eine gro­ße Ver­schmut­zung mit sich brin­gen oder das Rad­fah­ren erheb­lich erschwe­ren (z.B. Auf­kie­sun­gen) sol­len ledig­lich der Aus­nah­me­fall auf Neben­rou­ten sein. Die Asphal­tie­rung von Rad­we­gen kann ggf. durch Ent­sie­ge­lung von ande­ren ver­kehr­li­chen Flä­chen kom­pen­siert oder durch Umwand­lung von Auto- in Fahr­rad­stra­ßen ver­mie­den werden.

Ziel 5: Mehr Radschnellverbindungen

Ziel 5: Radschnellwege Bsp. Frankfurt_Photo Bernadette Felsch ADFC Bayern

Nach dem Vor­bild der Nie­der­lan­de und von Bun­des­län­dern wie Nord­rhein-West­fa­len sol­len auch in Bay­ern end­lich kreu­zungs­freie und direk­te Über­land-Rad­we­ge (sog. Rad­schnell­ver­bin­dun­gen) geschaf­fen werden.

Wäh­rend ande­re Bun­des­län­der – ins­be­son­de­re in Metro­pol­re­gio­nen für Berufs­pend­ler längst Rad­schnell­we­ge gebaut haben –, hinkt Bay­ern bei der Umset­zung klar hin­ter­her und ist bis­lang kaum über Mach­bar­keits­stu­di­en hin­aus gekom­men. Die Kom­mu­nen sind hier oft über­for­dert. Mit dem Radent­scheid Bay­ern soll sich das ändern. Der Frei­staat soll die über­re­gio­na­le Pla­nung von Rad­schnell­ver­bin­dun­gen in die Hand neh­men und die­se pla­nen, bau­en und unter­hal­ten.

Ziel 2: Ein siche­res und kom­for­ta­bles Radwegenetz

Schluss mit den Hol­per­pis­ten, die jah­re­lang nicht erneu­ert wer­den. Kon­ti­nu­ier­li­cher Unter­halt und Sanie­rung der Rad­we­ge. Schluss mit der Pseu­do-Rad­in­fra­struk­tur wie schma­le Schutz­strei­fen oder für den Rad­ver­kehr frei­ge­ge­be­ne Gehwege!

Der Radent­scheid Bay­ern for­dert, dass der Sanie­rungs­stau beim Bau und Unter­halt des bestehen­den Rad­we­ge­net­zes beho­ben wird. Bei allen Bau­maß­nah­men und Sanie­run­gen muss eine bedarfs­ge­rech­te, siche­re und mög­lichst kreu­zungs­freie Rad­ver­kehrs­füh­rung geplant wer­den, die auch die Bedürf­nis­se jen­seits des „nor­ma­len“ Zwei­rads berück­sich­tigt, wie z. B. von Fami­li­en mit Las­ten­rä­dern oder Kin­der­an­hän­gern oder von Men­schen mit Spe­zi­al­rä­dern für kör­per­li­che Ein­schrän­kun­gen.

Bei allen Stra­ßen­bau­maß­nah­men ist bereits im Rah­men der ers­ten Pla­nun­gen zu prü­fen, wie eine geeig­ne­te, bedarfs­ge­rech­te und siche­re Rad­ver­kehrs­füh­rung geschaf­fen wer­den oder die­se ver­bes­sert wer­den kann.

Ziel 4: För­de­rung des Umweltverbunds

Ziel 4: Umweltverbund verknüpfen; Haltestelle Fahrrad Photo: Thiemann Linden
Foto: Jörg Thiemann-Linden

Die Ver­kehrs­mit­tel des Umwelt­ver­bun­des (Fuß‑, Rad‑, und Öffent­li­cher Per­so­nen­ver­kehr) sol­len aus­ge­baut wer­den und gut kom­bi­nier­bar sein (z. B. durch den ver­mehr­ten Bau von Fahrradstationen).

Der Radent­scheid Bay­ern hat das Ziel, die inter­mo­da­le Nut­zung von umwelt­freund­li­chen Ver­kehrs­mit­teln zu erleich­tern. Hier­für muss die Fahr­rad­mit­nah­me in Öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln künf­tig güns­tig und über­all mög­lich sein. Der Aus­bau von Fahr­rad­ab­stell­mög­lich­kei­ten muss for­ciert wer­den – an Bahn­hö­fen idea­ler­wei­se als Fahr­rad­sta­tio­nen für wit­te­rungs­ge­schütz­tes, kom­for­ta­bles und siche­res Abstellen. 

Ins­be­son­de­re in länd­li­chen Regio­nen kön­nen siche­re Abstell­mög­lich­kei­ten für Fahr­rä­der dazu bei­tra­gen, dass mehr Men­schen Bus und Bahn nutzen.

Ziel 1: 25 Pro­zent Rad­ver­kehrs­an­teil bis 2030

Ziel 2: 25 Prozent Radverkehrsanteil bis 2020

Der Rad­ver­kehrs­an­teil am Gesamt­ver­kehrs­auf­kom­men soll bis 2030 bay­ern­weit 25 Pro­zent betra­gen.*)

Die Staats­re­gie­rung hat zwar bereits 2017 ver­spro­chen, den bay­ern­wei­ten Rad­ver­kehrs­an­teil bis 2025 von 10 % auf 20 % zu ver­dop­peln, hat die­ses Ziel aber weder mit Maß­nah­men noch mir Res­sour­cen hin­ter­legt. Der Aus­bau der Rad­in­fra­struk­tur geht nur schlep­pend vor­an. Noch immer feh­len an weit über der Hälf­te der Staats- und Bun­des­stra­ßen Rad­we­ge. Folg­lich ist es kein Wun­der, dass der Rad­ver­kehrs­an­teil seit­her nur um ein Pro­zent­punkt auf 11 % gestie­gen ist: Rad­we­ge, Abstell­an­la­gen und Rad­mit­nah­me­mög­lich­kei­ten feh­len in vie­len Städ­ten und Gemein­den oder sind häu­fig so dürf­tig und unsi­cher, dass sie nicht zum Rad­fah­ren einladen.

Auch der Aus­bau von siche­ren Rad­ver­bin­dun­gen zwi­schen den Städ­ten, Gemein­den und Orten ent­lang oder par­al­lel zu Staats­stra­ßen, der Frei­staat zustän­dig ist, hinkt vie­len ande­ren Bun­des­län­dern hinterher.

Damit mehr Men­schen öfter vom Auto aufs Fahr­rad umstei­gen und das Ziel von merk­lich mehr Fahr­rä­dern auf den Stra­ßen und Rad­we­gen erreicht wer­den kann, müs­sen sich Rad­fah­ren­de siche­rer füh­len. Eine ent­spre­chen­de Infra­struk­tur schafft mehr Sicher­heit für Rad­fah­re­rin­nen und Rad­fah­rer – sub­jek­tiv und objektiv.

*) Ein Rad­ver­kehrs­an­teil von 25 Pro­zent am Gesamt­ver­kehrs­auf­kom­men bedeu­tet, dass ein Vier­tel der Wege aller Men­schen in Bay­ern mit dem Fahr­rad zurück gelegt wer­den.
Der Anteil des Rad­ver­kehrs an den zurück­ge­leg­ten Ent­fer­nun­gen ist auf­grund der Tat­sa­che, dass Fahr­ten mit dem Kfz oder der Bahn im Durch­schnitt län­ger sind ent­spre­chend nied­ri­ger.
Dabei gilt aber, dass knapp 60 % aller Wege kür­zer als 5 km sind und fast drei Vier­tel kür­zer als 10 km, d. h. vie­le kur­ze Auto­fahr­ten über gerin­ge Distan­zen könn­ten mit dem Fahr­rad zurück gelegt werden.

Ziel 3: Visi­on Zero im Straßenverkehr

(= kei­ne Ver­kehrs­to­ten mehr)

Ziel 1: Vision Zero Photo: Tobias-Hase-REM

Das Ziel der „Visi­on Zero“ soll end­lich Rea­li­tät wer­den.
Der Frei­staat soll kon­se­quent das Ziel ver­fol­gen, dass sich in Bay­ern kei­ne Ver­kehrs­un­fäl­le mit schwe­ren Per­so­nen­schä­den oder Todes­fol­gen mehr ereig­nen (Visi­on Zero). Hier­für ist eine feh­ler­ver­zei­hen­de Infra­struk­tur sowie mehr geschütz­ter Raum für den Fuß- und Rad­ver­kehr uner­läss­lich.
Der Schutz von schwä­che­ren Verkehrsteilnehmer:innen, ins­be­son­de­re auch von Kin­dern und Senior:innen, muss  obers­te Prio­ri­tät haben – z. B. durch Tem­po­be­schrän­kun­gen und eine klar vom Kfz-Ver­kehr getrenn­te Fuß- und Radwegführung.

§ 1 der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung (StVO) for­dert, dass der Ver­kehr durch stän­di­ge Vor­sicht, gegen­sei­ti­ge Rück­sicht­nah­me und Respekt aller Ver­kehrs­teil­neh­men­den geprägt sein soll. Wir wol­len, dass ein gutes Mit­ein­an­der im Stra­ßen­ver­kehr in Bay­ern auch Rea­li­tät wird.

Hier­für müs­sen die zustän­di­gen Behör­den zum Schutz der schwä­che­ren Verkehrsteilnehmer:innen ver­stärkt kon­trol­lie­ren und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten, wie z. B. gefähr­den­des Par­ken auf Geh- und Rad­we­gen oder absicht­li­che Nöti­gung auch sanktionieren.

Ableh­nung Rad­ge­setz im Baye­ri­schen Landtag

ADFC Landesverband Bayern Logo
VCD Landesverband Bayern Logo

Gemein­sa­me Pres­se­mit­tei­lung von ADFC Bay­ern und VCD Bay­ern zur Ableh­nung der Ent­wür­fe für ein Baye­ri­sches Radgesetz:

Bay­ern braucht ein Radgesetz

ADFC Bay­ern und VCD Bay­ern for­dern ein grund­sätz­li­ches Umden­ken in der Ver­kehrs­po­li­tik.
Die zwei Ver­bän­de appel­lie­ren gemein­sam an die baye­ri­sche Staats­re­gie­rung, zur För­de­rung des Rad­ver­kehrs end­lich einen ver­bind­li­chen Rah­men zu schaf­fen. Der Baye­ri­sche Land­tag hat am 10. März 2022 die Gesetz­ent­wür­fe von SPD und BÜND­NIS 90 / DIE GRÜ­NEN zu einem Baye­ri­schen Rad­ge­setz abgelehnt.

Mün­chen, 11. März 2022Ber­na­dette Felsch, Vor­sit­zen­de des ADFC Bay­ern, kom­men­tiert die Rad­ge­setz-Ableh­nung in der 2. Lesung des Baye­ri­schen Land­ta­ges: „Natür­lich über­schat­tet der Ukrai­ne-Krieg gera­de alles. Die Ableh­nung des Rad­ge­set­zes durch CSU, Freie Wäh­ler, FDP und AfD im Baye­ri­schen Land­tag mag des­halb momen­tan unwich­tig erschei­nen. Zugleich wird uns aber dras­tisch unse­re Abhän­gig­keit von fos­si­len Brenn­stof­fen bewusst. Alter­na­ti­ven zu gesund­heits­schäd­li­cher fos­si­ler Mobi­li­tät sind des­halb noch wich­ti­ger gewor­den. Wir brau­chen also mehr denn je enor­me Ver­bes­se­run­gen der Fuß- und Rad­ver­kehrs­in­fra­struk­tur. Schon seit 2018 for­dern wir ein Rad-Gesetz für Bay­ern, das wie das Ber­li­ner Mobi­li­täts­ge­setz den dafür nöti­gen Rah­men schafft! Auch wei­te­re Bun­des­län­der arbei­ten an sol­chen Geset­zen oder haben – wie NRW­be­reits ein Rad­ge­setz beschlos­sen. Bay­ern setzt dage­gen wei­ter auf blo­ße Absichts­er­klä­run­gen und Zie­le, die ohne klar gere­gel­te Zustän­dig­kei­ten, Res­sour­cen und ohne Unter­stüt­zung der Kom­mu­nen lei­der uto­pisch blei­ben.“
Seit­dem 2017 das Rad­ver­kehrs­pro­gramm Bay­ern 2025 ver­kün­det wur­de, das bis 2025 eine Ver­dop­pe­lung des Rad­ver­kehrs­an­teils auf 20 % ver­spricht, ist der Rad­ver­kehrs­an­teil gera­de mal um 1 % auf 11 % gestie­gen. Das zeigt, dass der Rad­ver­kehr in Bay­ern bis­her in Sonn­tags­re­den gewür­digt wird, kaum jedoch in der Rea­li­tät. Wir wün­schen uns strin­gen­te lan­des­wei­te Rah­men­be­din­gun­gen, die im Sin­ne einer ange­bots­ori­en­tier­ten Ver­kehrs­pla­nung zu einer inten­si­ve­ren Nut­zung von Fuß- und Rad­ver­kehr anre­gen. Zusam­men mit einer Stär­kung des ÖPNV ins­be­son­de­re auch im länd­li­chen Raum kann die sys­te­ma­ti­sche För­de­rung des sog. „Umwelt­ver­bun­des“ dazu bei­tra­gen, die Import­ab­hän­gig­keit von fos­si­len Ener­gie­trä­gern signi­fi­kant zu ver­min­dern”, ergänzt Andre­as Kager­mei­er, Vor­stands­mit­glied des VCD Bay­ern.