Ziel 3: Visi­on Zero im Straßenverkehr

(= kei­ne Ver­kehrs­to­ten mehr)

Ziel 1: Vision Zero Photo: Tobias-Hase-REM

Das Ziel der „Visi­on Zero“ soll end­lich Rea­li­tät wer­den.
Der Frei­staat soll kon­se­quent das Ziel ver­fol­gen, dass sich in Bay­ern kei­ne Ver­kehrs­un­fäl­le mit schwe­ren Per­so­nen­schä­den oder Todes­fol­gen mehr ereig­nen (Visi­on Zero). Hier­für ist eine feh­ler­ver­zei­hen­de Infra­struk­tur sowie mehr geschütz­ter Raum für den Fuß- und Rad­ver­kehr uner­läss­lich.
Der Schutz von schwä­che­ren Verkehrsteilnehmer:innen, ins­be­son­de­re auch von Kin­dern und Senior:innen, muss  obers­te Prio­ri­tät haben – z. B. durch Tem­po­be­schrän­kun­gen und eine klar vom Kfz-Ver­kehr getrenn­te Fuß- und Radwegführung.

§ 1 der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung (StVO) for­dert, dass der Ver­kehr durch stän­di­ge Vor­sicht, gegen­sei­ti­ge Rück­sicht­nah­me und Respekt aller Ver­kehrs­teil­neh­men­den geprägt sein soll. Wir wol­len, dass ein gutes Mit­ein­an­der im Stra­ßen­ver­kehr in Bay­ern auch Rea­li­tät wird.

Hier­für müs­sen die zustän­di­gen Behör­den zum Schutz der schwä­che­ren Verkehrsteilnehmer:innen ver­stärkt kon­trol­lie­ren und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten, wie z. B. gefähr­den­des Par­ken auf Geh- und Rad­we­gen oder absicht­li­che Nöti­gung auch sanktionieren.