Innen­mi­nis­te­ri­um legt Volks­be­geh­ren „Radent­scheid Bay­ern” dem Baye­ri­schen Ver­fas­sungs­ge­richts­hof vor

Veröffentlicht am 10. März 2023

Am Frei­tag, den 10. März 2023, dem letz­ten Tag des recht­lich mög­li­chen Bear­bei­tungs­zeit­raums von 6 Wochen, hat das Baye­ri­sche Innen­mi­nis­te­ri­um die Ent­schei­dung zu unse­rem am 27. Janu­ar 2023 ein­ge­reich­ten Antrag auf Zulas­sung eines Volks­be­geh­rens bekannt gegeben.

Das Baye­ri­sche Innen­mi­nis­te­ri­um lässt den Antrag nicht direkt zu, son­dern ver­weist die Ent­schei­dung an den Baye­ri­schen Verfassungsgerichtshof.

Was nun passiert

Der Baye­ri­sche Ver­fas­sungs­ge­richts­hof hat nun drei Mona­te Zeit, um über die Zulas­sung zu ent­schei­den. Das baye­ri­sche Radent­scheid-Bünd­nis rech­net mit einem posi­ti­ven Ergeb­nis und damit, dass der Ein­tra­gungs­zeit­raum für das Volks­be­geh­ren noch vor der dies­jäh­ri­gen Land­tags­wahl statt­fin­det. Damit das Volks­be­geh­ren Erfolg hat, müs­sen dann rund eine Mil­li­on land­tags­wahl­be­rech­tig­te Men­schen in ihrem Rat­haus für den Radent­scheid Bay­ern unterschreiben.

Ber­na­dette Felsch, Beauf­trag­te des Volks­be­geh­rens Radent­scheid Bay­ern und Vor­sit­zen­de des ADFC Bay­ern e.V. ist zuver­sicht­lich, dass das Ver­fas­sungs­ge­richt die Zulas­sung dann im Som­mer ertei­len wird: „Ent­ge­gen der Auf­fas­sung des Innen­mi­nis­te­ri­ums sind wir der Mei­nung, dass unser – von einer spe­zia­li­sier­ten Kanz­lei extra defen­siv for­mu­lier­te – Rad­ge­setz-Ent­wurf alle Vor­ga­ben für ein Volks­be­geh­ren ein­hält. Des­halb gehen wir davon aus, dass der Ver­fas­sungs­ge­richts­hof die Zuläs­sig­keit bestä­tigt und es folg­lich noch vor der Land­tags­wahl zum Volks­be­geh­ren kommt.

Schon seit sechs Jah­ren setzt sich der ADFC und auch ande­re Bünd­nis­part­ner uns dafür ein, dass Zustän­dig­kei­ten, Ver­fah­ren und Stan­dards bei Pla­nung und Bau von Rad­in­fra­struk­tur klar gere­gelt wer­den. Ohne ohne ent­spre­chen­de Rege­lun­gen kom­men wir in Bay­ern nur quä­lend lang­sam vor­an mit dem Aus­bau des noch sehr löch­ri­gen Rad­weg­net­zes.
Die Staats­re­gie­rung hat ein Rad­ge­setz immer vehe­ment abge­lehnt und erst auf Druck durch die Initia­ti­ve für ein Volks­be­geh­ren ange­kün­digt, nun kurz­fris­tig doch ein Rad­ge­setz erlas­sen zu wollen. 

Dass auf dem Weg zu einem vom Bünd­nis vor­ge­leg­ten Baye­ri­schen Rad­ge­setz für ein wirk­li­ches „Radl­land Bay­ern” nun noch eine wei­te­re Extra­run­de vor dem Ver­fas­sungs­ge­richts­hof ein­le­gen müs­sen, erweckt den Anschein, als sol­le Zeit für ein eige­nes Rad­ge­setz gewon­nen werden. 

Damit bald Men­schen jeden Alters umwelt­freund­lich und sicher in ganz Bay­ern mobil sein kön­nen, braucht es aber ein wirk­lich gutes Rad­ge­setz. Das Bünd­nis Volks­be­geh­ren Radent­scheid Bay­ern for­dert für den Fall, dass die Staats­re­gie­rung tat­säch­lich einen eige­nen Rad-Gesetz-Ent­wurf plant, an der Erar­bei­tung betei­ligt zu wer­den, wie auch die Radent­schei­de in Ber­lin und Nordrhein-Westfalen!

    Wenn ihr den Radent­scheid aktiv unter­stüt­zen möch­tet, dann wen­det euch an koordination@radentscheid-bayern.de. Vie­len Dank!