Innenministerium legt Volksbegehren „Radentscheid Bayern” dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vor
Veröffentlicht am 10. März 2023
Am Freitag, den 10. März 2023, dem letzten Tag des rechtlich möglichen Bearbeitungszeitraums von 6 Wochen, hat das Bayerische Innenministerium die Entscheidung zu unserem am 27. Januar 2023 eingereichten Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens bekannt gegeben.
Das Bayerische Innenministerium lässt den Antrag nicht direkt zu, sondern verweist die Entscheidung an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof.
Was nun passiert
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat nun drei Monate Zeit, um über die Zulassung zu entscheiden. Das bayerische Radentscheid-Bündnis rechnet mit einem positiven Ergebnis und damit, dass der Eintragungszeitraum für das Volksbegehren noch vor der diesjährigen Landtagswahl stattfindet. Damit das Volksbegehren Erfolg hat, müssen dann rund eine Million landtagswahlberechtigte Menschen in ihrem Rathaus für den Radentscheid Bayern unterschreiben.
Bernadette Felsch, Beauftragte des Volksbegehrens Radentscheid Bayern und Vorsitzende des ADFC Bayern e.V. ist zuversichtlich, dass das Verfassungsgericht die Zulassung dann im Sommer erteilen wird: „Entgegen der Auffassung des Innenministeriums sind wir der Meinung, dass unser – von einer spezialisierten Kanzlei extra defensiv formulierte – Radgesetz-Entwurf alle Vorgaben für ein Volksbegehren einhält. Deshalb gehen wir davon aus, dass der Verfassungsgerichtshof die Zulässigkeit bestätigt und es folglich noch vor der Landtagswahl zum Volksbegehren kommt.”
Schon seit sechs Jahren setzt sich der ADFC und auch andere Bündnispartner uns dafür ein, dass Zuständigkeiten, Verfahren und Standards bei Planung und Bau von Radinfrastruktur klar geregelt werden. Ohne ohne entsprechende Regelungen kommen wir in Bayern nur quälend langsam voran mit dem Ausbau des noch sehr löchrigen Radwegnetzes.
Die Staatsregierung hat ein Radgesetz immer vehement abgelehnt und erst auf Druck durch die Initiative für ein Volksbegehren angekündigt, nun kurzfristig doch ein Radgesetz erlassen zu wollen.
Dass auf dem Weg zu einem vom Bündnis vorgelegten Bayerischen Radgesetz für ein wirkliches „Radlland Bayern” nun noch eine weitere Extrarunde vor dem Verfassungsgerichtshof einlegen müssen, erweckt den Anschein, als solle Zeit für ein eigenes Radgesetz gewonnen werden.
Damit bald Menschen jeden Alters umweltfreundlich und sicher in ganz Bayern mobil sein können, braucht es aber ein wirklich gutes Radgesetz. Das Bündnis Volksbegehren Radentscheid Bayern fordert für den Fall, dass die Staatsregierung tatsächlich einen eigenen Rad-Gesetz-Entwurf plant, an der Erarbeitung beteiligt zu werden, wie auch die Radentscheide in Berlin und Nordrhein-Westfalen!
Wenn ihr den Radentscheid aktiv unterstützen möchtet, dann wendet euch an koordination@radentscheid-bayern.de. Vielen Dank!