Häu­fi­ge Fragen

War­um ein Radent­scheid für (ganz) Bayern?

Die Staats­re­gie­rung hat­te 2017 ver­spro­chen den bay­ern­wei­ten Rad­ver­kehrs­an­teil bis 2025 von 10 auf 20% zu ver­dop­peln. Bis 2022 war der Rad­ver­kehrs­an­teil aber nur um ca. 1 Pro­zent­punkt auf 11 % gestie­gen. Das ist auch kein Wun­der: Rad­we­ge, Abstell­an­la­gen und Rad­mit­nah­me­mög­lich­kei­ten feh­len oder sind häu­fig so dürf­tig und unsi­cher, dass sie nicht zum Rad­fah­ren ein­la­den.
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Was war das Ziel von unse­rem Volks­be­geh­ren, dem Radent­scheid Bayern?

Mit einem Volks­be­geh­ren kön­nen die Wahl­be­rech­tig­ten in Bay­ern die Poli­tik beein­flus­sen. Dafür müs­sen sie einen Ent­wurf für ein Lan­des­ge­setz vor­le­gen, der nicht in den Staats­haus­halt ein­greift und der nur ein Rechts­ge­biet behan­deln darf
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Wer steht hin­ter dem Volks­be­geh­ren Radent­scheid Bayern?

Das Bünd­nis Volks­be­geh­ren „Radent­scheid Bay­ern” wur­de getra­gen von ADFC und VCD Lan­des­ver­band Bay­ern sowie den elf baye­ri­schen kom­mu­na­len Radent­schei­de. Als Bünd­nis­part­ner haben sich uns der BUND Natur­schutz in Bay­ern (BN) und fünf Lan­des­ver­bän­de poli­ti­scher Par­tei­en ange­schlos­sen.
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Text für das Rad­ge­setz Bayern

Wie geht es weiter … 

Hier hal­ten wir auf dem Lau­fen­den, wie es nach der Ein­rei­chung des Zulas­sungs­an­tra­ges am 27. Janu­ar 2023 wei­ter­geht mit dem Radent­scheid Bayern.

Jetzt liegt der Ball beim Baye­ri­schen Innenministerium .…

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Wie funk­tio­niert ein Volksbegehren?

Hier geht es zur Sei­te, auf der wir all­ge­mei­ne Infor­ma­tio­nen zum Ablauf eines Volks­be­geh­rens zusam­men gestellt haben.
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