Wie geht es weiter …
… nach dem Ende der Unterschriftensammelaktion am 31. Oktober 2022
Auf dieser Seite halten wir euch auf dem Laufenden, wie es nach dem Ende der Unterschriftensammelaktion am 31. Oktober 2022 weitergeht mit dem Radentscheid Bayern.
„Nach dem Spiel ist vor dem Spiel”
… nach diesem Motto, das Sepp Herberger zugeschrieben wird, ist der Radentscheid Bayern nach dem erfolgreichen Sammeln von Zulassungs-Unterschriften noch lange nicht am Ziel, sondern hat mit eurer Unterstützung lediglich ein erstes Etappenziel erreicht, bevor es in die nächste(n) Runde(n) geht.
Vorbereitung der Unterschriftenlisten für die Einreichung beim bayerischen Innenministerium
- Bevor die Unterschriftenlisten beim bayerischen Innenministerium eingereicht werden können, muss die Gültigkeit jeder einzelnen Unterschrift von der jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltungen des Hauptwohnsitzes überprüft werden: Die Wahlberechtigung, Übereinstimmung von Name, Geburtsdatum und Anschrift müssen also von den Kommunen für jede einzelne Unterschrift geprüft und bestätigt werden.
- Bei fast allen Sammelaktionen bzw. in den Sammelstellen wurden Unterschriften aus verschiedenen Städten und Gemeinden gesammelt. Diese wurden bei 2 Sortieraktionen in München nach Gemeinden sortiert.
- Am 16. November 2022 wurden Unterschriftenlisten in über 100 Kommunen übergeben. In den Einwohnermeldeämtern werden diese auf Gültigkeit überprüft.
- Nach der Überprüfung gehen die Unterschriftenlisten zusammen mit den ausgefüllten Bestätigungen der Rathäuser wieder zurück an die ADFC Landesgeschäftsstelle.
- Dort werden bis Mitte Januar die bestätigten Unterschriftenbögen in einer (vom Innenministerium vorgegebenen) Datei einzeln erfasst.
- Anfang 2023 steht dann die Einreichung des Zulassungsantrags zusammen mit den geprüften Unterstützerunterschriften beim Innenministerium an.
- Das Innenministerium hat dann bis zu 6 Wochen Zeit, den Zulassungsantrag inhaltlich sowie die Zahl der gültigen Unterschriften zu überprüfen.
Welche weiteren Schritten beim Radentscheid Bayern dann noch anstehen, erfahrt ihr auf der Überblicksseite zum Ablauf von Volksbegehren. (Unterpunkt: Wie funktioniert ein Volksbegehren)
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… Fortsetzung folgt.