Verkehrswende in Bayern: Podiumsdiskussion zur Landtagswahl
am Mittwoch, den 20. September um 19 Uhr
Anlässlich der bayerischen Landtagswahl 2023 und der Europäischen Mobilitätswoche laden die beiden Träger des Volksbegehrens Radentscheid Bayern, also ADFC Bayern und VCD Bayern, verkehrspolitische Expert:innen der Parteien zur Podiumsdiskussion ein und diskutieren die Frage „Wann kommt die Verkehrswende🚲 🚶♀️🚋 in Bayern?”
Mehrere Aspekte der Mobilität werden diskutiert, z.B. Klimaschutz, Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen, Sicherheit, Soziale Gerechtigkeit und Teilhabe.
Datum: 20. September 2023 um 19:00 Uhr
Ort: Gemeindesaal der Universitätskirche St. Ludwig (Ludwigstr. 22, 80539 München).
Anmeldung unter: kurzelinks.de/verkehrswende-bayern Die Diskussion wird aufgezeichnet und gestreamt. Der Link zur Online-Teilnahme wird einige Tage vor der Veranstaltung per Mail zugesendet.
Es diskutieren unter Moderation von Eva Lell (BR):
N.N. (CSU)
Markus Büchler (GRÜNE)
Manfred Eibl (FREIE WÄHLER)
Dr. Nasser Ahmed (SPD)
Tobias Weiskopf (FDP)
Dr. Theo Glauch (DIE LINKE)
Tobias Ruff (ÖDP)
Tim Scharf (Volt)
Bayern bekommt ein „Radgesetz #söderstyle“
Die Staatsregierung beschließt am Mittwochabend ein Radgesetzchen, das Radentscheid-Bündnis kritisiert den Umgang mit dem Radl-Volksbegehren.
Radentscheid-Bündnis schiebt die Schnecke CSU an (Photo Radentscheid Bayern)
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München, 18. Juli 2023 –Die CSU wird morgen zusammen mit den Freien Wählern (FW) ein Radgesetz beschließen. Nicht nur der Radentscheid Bayern, auch die kommunalen Spitzenverbände und die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern kritisieren, dass der Gesetzentwurf ohne Beteiligung der Verbände eiligst geschrieben wurde und nicht ausreicht, um den Radverkehr in Bayern sicherer zu machen.
Paradigmenwechsel bei der CSU Das Radentscheid-Bündnis zeigt sich zudem enttäuscht vom Umgang der CSU und FW mit ihrem Volksbegehren: „Just am Tag nachdem ich im Innenministerium angerufen und gesagt hatte, dass wir in nur 4 Monaten 100.000 Unterschriften für die Zulassung unseres Volksbegehrens gesammelt haben, hat Markus Söder nach 5 Jahren strikter Ablehnung eines Radgesetzes plötzlich verkündet, er werde ein eigenes Radgesetz schreiben lassen“, erklärt Bernadette Felsch, ADFC Bayern-Vorsitzende und Beauftragte des Volksbegehrens.
Radgesetz der Staatsregierung mit heißer Nadel gestrickt Der Radgesetzentwurf des Radentscheids wurde daraufhin dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorgelegt und noch ehe das Urteil gesprochen war, haben CSU und FW ihren eigenen Radgesetzentwurf vorgestellt.
„Während der Bayerische Verfassungsgerichtshof verkündet hat, dass unser Volksbegehren nicht zugelassen wird, haben unser Ministerpräsident, Verkehrs- und Innenminister einen symbolischen Radweg-Spatenstich arrangiert. Doch am bittersten war für uns, angesichts 84 beim Radfahren getöteten und über 18.000 verletzten Menschen in Bayern allein im Jahr 2022, dass das Gericht fand, dass sicherheitsrelevante Dinge, die z. B. in NRW und Berlin bereits in Radgesetzen stehen, von einem Bundesland gar nicht geregelt werden dürften, weil sie schon im Straßenverkehrsgesetz des Bundes „abschließend geregelt“ seien. Allerdings wird genau dieses Straßenverkehrsgesetz aktuell überarbeitet, weil es sich fast ausschließlich um das ungehinderte Fließen des KFZ-Verkehrs, aber nicht um Klima- und Umweltschutz, nicht um menschenfreundliche Orte und auch nicht um die Sicherheit von Rad- und Fußverkehr kümmert,“ erläutert Bernadette Felsch.
Radgesetzentwurf ohne Expertenbeteiligung und Verbändeanhörung Die Initiatior:innen des Volksbegehrens wurden im Gegensatz zu den Radentscheiden in NRW und Berlin am jetzt vorgelegten Radgesetzentwurf nicht beteiligt. Eine Verbändeanhörung wurde versprochen, dann aber nicht durchgeführt. Keine einziger Punkt aus den dennoch dem Verkehrsausschuss vorgelegten Stellungnahmen wurde noch in den Gesetzentwurf eingearbeitet. Damit macht die Söder-Regierung genau das, was Markus Söder selbst kürzlich am Heizungsgesetz kritisiert hat: Einen Gesetzentwurf „schnell und unter Missachtung der Gepflogenheiten durchs Parlament peitschen“.
Im Schneckentempo zum bayerischen Radverkehrsnetz „Stimmungen aus der Bevölkerung aufnehmen, um schnell und ohne Beteiligung Sachverständiger ein abgespecktes eigenes Gesetz zu stricken, selbst wenn man damit die eigene Meinung um 180 Grad ändert, das ist #söderstyle. So haben sich die Väter und Mütter der Bayerischen Verfassung das mit der Direktdemokratie bestimmt nicht vorgestellt! Nicht nur bei allen, die sich monatelang für ein Volksbegehren engagiert haben, erzeugt das Politikverdrossenheit! Zwar hat der Druck, mit dem wir die Schnecke CSU angeschoben haben, dazu geführt, dass nun endlich auch Bayern ein Radgesetz bekommt. Doch glücklich sind wir nicht, weil das einzig konkrete Ziel für die Radinfrastrukur lautet: 1500 Kilometer neue Radwege bis 2030. Das entspricht im Schnitt 91 Metern pro Jahr und Gemeinde. In diesem Schneckentempo hätte Bayern erst 2160 ein Radverkehrsnetz. Damit bleiben wir sogar hinter den Zielen des Radverkehrsprogramms Bayern 2025 zurück!“, so Bernadette Felsch. Die Radentscheidbewegung bleibe dennoch offen für einen konstruktiven Austausch und werde sich weiter für Verbesserungen beim Radgesetz und bei den realen Radverkehrsbedingungen einsetzen.
Über das Bündnis Das Bündnis „Radentscheid Bayern“ wurde vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Bayern, vom Verkehrsclub Deutschland, Landesverband Bayern e.V. (VCD Bayern) und den 11 kommunalen bayerischen Radentscheiden (Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Erlangen, Freising, München, Nürnberg, Neu-Ulm, Regensburg, Rosenheim, Würzburg) gegründet. Unterstützt wird der Radentscheid Bayern vom BUND Naturschutz (BN) und sechs bayerischen Landesverbänden politischer Parteien (Bündnis 90/Die Grünen, SPD, ÖDP, DIE LINKE, Volt, Piratenpartei).
Der Radentscheid Bayern ist nicht vorbei
ADFC und VCD Bayern beziehen Stellung zum Radgesetz-Entwurf von CSU und Freien Wählern
Auch wenn es zunächst nicht zum Volksbegehren über ein Radgesetz kommt, wird der Radentscheid Bayern nicht leise, bevor es ein wirksames Radgesetz für Bayern gibt.
Ausgebremst, aber nicht gestoppt (Photo Ralf Niepel)
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Morgen, am Dienstag, den 20 Juni, wird der, auf Druck des Radenscheids rasch formulierte, eigene Radgesetz-Entwurf von CSU und Freien Wählern erstmals im Verkehrsausschuss diskutiert.
Angehört wurden lediglich der bayerische Gemeinde‑, Landkreis- und Städtetag. Eine Beteiligung des Radentscheids – wie in NRW und Berlin – ist in Bayern nicht erfolgt und auch die Arbeitsgemeinschaft der fahrradfreundlichen Kommunen in Bayern (AGFK) durfte ihre Expertise bis dato nicht einbringen.
Die Träger des bayerischen Radentscheids, ADFC und VCD Bayern, haben deshalb an die Ausschussmitglieder jeweils eine Stellungnahme übersendet, die wir hiermit veröffentlichen.
Nicht nur das Radentscheid-Bündnis, sondern auch die Kommunalen Spitzenverbände und die AGFK Bayern kritisieren die zu knappe bzw. sogar gänzlich fehlende Anhörung der Verbände und dass der Radgesetz-Entwurf zu vage und zu wenig wirksam sei. Sie fordern deshalb deutliche Nachbesserungen am Rad-Gesetzentwurf von CSU und FW.
Bayerischer Verfassungsgerichtshof erklärt „Radentscheid Bayern“ für unzulässig
Das Bündnis „Radentscheid Bayern“ respektiert die Entscheidung des Gerichts, kritisiert jedoch, dass die Maßstäbe für die Gesetzentwürfe zu Volksbegehren in Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr hoch angesetzt werden.
Enttäuschte Gesichter bei den Aktiven des Radentscheid Bayern nach der Bekanntgabe der Ablehnung
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München, 07. Juni 2023 – Am 10. Mai hatten die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Radl-Volksbegehrens berufenen Richterinnen und Richter die Beauftragte des Radentscheids Bayern, sowie die Vertreter der Staatsregierung und des Landtages angehört und für den 7. Juni ihr Urteil angekündigt. Heute wurde mitgeteilt, dass der Radentscheid Bayern, so wie fast alle vorherigen Volksbegehren, die dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorgelegt wurden, nicht zugelassen wird. Die Begründung: Der Gesetzentwurf des Bündnisses Radentscheid sei in Teilen kompetenzwidrig und eine teilweise Zulassung komme nicht in Betracht. Die Landtagswahlberechtigten in Bayern werden folglich nicht für das Volksbegehren unterschreiben und auch nicht in einem Volksentscheid abstimmen können.
Bernadette Felsch, Beauftragte des Volksbegehrens und Vorsitzende des ADFC Bayern, kommentiert: „Leider vertreten die Richterinnen und Richter die Auffassung, dass gerade die für die Verkehrssicherheit enorm relevanten Punkte, wie Tempo 30, Vision Zero, Schulstraßen und Vorrang für den Rad- und Fußverkehr nicht mit dem Straßenverkehrsrecht des Bundes vollständig vereinbar wären. Wir verstehen das als Auftrag, auf Bundesebene Verbesserungen im Verkehrsrecht zu erwirken und das Gespräch mit der Staatsregierung zu deren Radgesetzentwurf zu suchen, denn dieser ist noch unzureichend für die Sicherheit der Radfahrenden in Bayern.“
Andreas Kagermeier, VCD Bayern: „Statt den Dialog mit der Volksbegehrensinitiative zu suchen und gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln, hat die Staatsregierung formalistische Winkelzüge gemacht und im Hintergrund an einem weichgespülten eigenen Entwurf für ein Radgesetz gearbeitet.“
Martin Geilhufe, BUND Naturschutz in Bayern: „Es ist ein echter Rückschritt für die Mobilitätswende. Damit ist momentan den Bürger:innen eine Möglichkeit genommen, einen Teil der so wichtigen Mobilitätswende aktiv mitzugestalten. Nun müssen und werden wir verstärkt mit anderen Mitteln dafür arbeiten, dass es damit in Bayern vorangeht – denn das aktuell vorliegende Radgesetz der Staatsregierung hilft da nicht weiter.“
Thomas von Sarnowski, Bündnis 90/Die Grünen: „Unabhängig der gerichtlichen Entscheidung bleiben die berechtigten Sorgen und Anliegen der Menschen bestehen. 100.000 Menschen haben unterschrieben und wollen ein Radgesetz für Bayern, das diesen Namen auch verdient. Die Menschen in Bayern können jetzt die Landtagswahl am 8. Oktober zum Volksentscheid für sichere Radwege machen.
Andreas Schuster, BayernSPD: „Das heutige Urteil des Verfassungsgerichtshofes mag juristisch nachvollziehbar sein. Für uns als BayernSPD stellt es inhaltlich aber einen Schlag ins Gesicht der über 100.000 Menschen im Freistaat dar, die mit ihrer Unterschrift im letzten Jahr ein gutes Radgesetzt für Bayern wählen wollten. Der Schnellschussentwurf der Staatsregierung erfüllt diese Erwartungen noch nicht und muss nun schnellstens mit den Initiator:innen des Radentscheids an einem runden Tisch nachgebessert werden.”
Emilia Kirner, ÖDP: „Dass das Begehren für unzulässig erklärt wurde, hinterlässt bei der ÖDP viele Fragezeichen. Es zeigt auf, wie stark das in der Bayerischen Verfassung verankerte Recht auf ein Volksbegehren ausgehöhlt werden kann und als Präzedenzfall zukünftige Begehren erschwert oder fast unmöglich macht.“
Adelheid Rupp, DIE LINKE: „Aufgrund des Urteils des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs ist es nun an dem Bündnis Radentscheid, den notwendigen Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene voranzutreiben. Wir als Die Linke Bayern werden auf unsere Bundestagsfraktion zugehen und eine Entsprechende Initiative einfordern.”
Daniel Burandt, Volt: „Wir sind zutiefst enttäuscht von der Entscheidung der bayerischen Staatsregierung. Das Volksbegehren bot uns die Chance, in Bayern den Weg einer fahrradfreundlichen Entwicklung einzuschlagen, wie sie bereits erfolgreich in anderen europäischen Ländern stattfindet. Das derzeit vorliegende Radgesetz der Staatsregierung ist unzureichend und zeigt auch mangelnde Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Dialog mit den Bündnispartnern. Durch das Volksbegehren hätten wir eine direkte demokratische Entscheidung erreicht, bei der die Bürger:innen aktiv in den Entscheidungsprozess eingebunden worden wären.“
Der „Radentscheid Bayern“ verfolgt weiterhin das Ziel, Bayern fahrradfreundlicher zu machen
Auch wenn das Volksbegehren nicht kommt, wird sich das Bündnis „Radentscheid Bayern“ weiter dafür einsetzen, dass Bayern ein wirksames Radgesetz bekommt. Der Radgesetzentwurf von CSU und Freien Wählern muss dafür in einigen Punkten nachgebessert werden, weil wichtige Aspekte fehlen. Aus Sicht des Bündnisses müssten bei jeder Straßenbau- und Sanierungs-Maßnahme Verbesserungen für den Radverkehr geprüft werden. Durch Regelung von Zuständigkeiten, Verfahren und Standards sollen Planung und Bau von Radinfrastruktur schneller werden. Das Bündnis bietet eine konstruktive Mitarbeit und seine Expertise an und verweist darauf, dass die Radentscheide in Berlin und NRW an der Erarbeitung der dortigen Radgesetze beteiligt wurden.
Über das Bündnis Das Bündnis „Radentscheid Bayern“ wurde vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Bayern, vom Verkehrsclub Deutschland, Landesverband Bayern e.V. (VCD Bayern) und den 11 kommunalen bayerischen Radentscheiden (Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Erlangen, Freising, München, Nürnberg, Neu-Ulm, Regensburg, Rosenheim, Würzburg) gegründet. Unterstützt wird der Radentscheid Bayern vom BUND Naturschutz (BN) und sechs bayerischen Landesverbänden politischer Parteien (Bündnis 90/Die Grünen, SPD, ÖDP, DIE LINKE, Volt, Piratenpartei).
Ein Radgesetz ohne den Radentscheid?
Am Montag stellen CSU und Freie Wähler in einer Pressekonferenz ihren Radgesetzentwurf vor. Am Dienstag geht dieser im Landtag in die erste Lesung. Das Bündnis Radentscheid Bayern kritisiert, dass die Staatsregierung damit dem Radgesetzentwurf des Radl-Volksbegehrens offenkundig zuvorkommen will und den Radentscheid nicht beteiligt hat.
München, 21. Mai 2023 – Obwohl die CSU die Forderung des ADFC Bayern nach einem Radgesetz seit 2017 abgelehnt hatte, hat Ministerpräsident Markus Söder kurz vor Einreichung des Zulassungsantrags für das Volksbegehren „Radentscheid Bayern“ beim bayerischen Innenministerium im Januar ein eigenes Radgesetz angekündigt. Am Dienstag wird der Radgesetzentwurf von CSU und den Freien Wählern im Plenum des Bayerischen Landtags behandelt. Bereits im Juli soll das Radgesetz verabschiedet werden. Über die Zulassung des Volksbegehrens „Radentscheid Bayern“ wird der Bayerische Verfassungsgerichtshof am 7. Juni entscheiden.
Radentscheid Bayern wurde nicht am Radgesetzentwurf beteiligt Bernadette Felsch, Beauftragte des Volksbegehrens und Vorsitzende des ADFC Bayern, kommentiert: „Wir kritisieren, dass parallel zur laufenden Gerichtsverhandlung schnell ein zweiter Radgesetzentwurf vorgelegt wird und dass der Radentscheid Bayern – im Gegensatz zu den Radentscheiden in Berlin und NRW – nicht an der Erarbeitung des angestrebten Radgesetztes beteiligt wurde!“
Nur 91 Meter Radwege pro Jahr und Gemeinde Dass Bayern nun ein Radgesetz bekomme, sei ein erster Erfolg des Radentscheids, es müsse aber auch ein wirksames Gesetz sein, betont die Radentscheid-Beauftragte. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung bleibe dafür an vielen Stellen zu vage und hinter dem Gesetzentwurf des Bündnis Radentscheid zurück. Anstatt eines konkreten Ziels zur Steigerung des Radverkehrsanteils würden nun 1.500 km Radwege bis 2030 angepeilt. Das wären 91 Meter pro Jahr und Gemeinde. Damit gäbe es auch noch 2030 an nur 30 Prozent der Kilometer von Bundes‑, Staats- und Kreisstraßen Radwege. „Bei diesem Tempo dauert es bis etwa 2160, bis Bayern ein sicheres Radwegenetz hat, ergänzt Bernadette Felsch.
Vorgesehene Gelder für den Radverkehr bleiben vergleichsweise gering Der Gesetzentwurf der Staatsregierung sehe nun zwar eine Erhöhung der Mittel für den Radverkehr vor, allerdings blieben die vorgesehenen Summen im Vergleich zum Straßen- und Schienenverkehr marginal. Den 560 Mio. Euro, die in Summe bis 2030 in Radverkehr investiert werden sollen, stünden beispielsweise allein für das Jahr 2023 642 Mio. Euro für den Straßenbau gegenüber. Zudem fänden sich im Gesetzentwurf der Staatsregierung verkehrsplanerische Forderungen, zu denen dem Radentscheid von der Staatsregierung eine vermeintlich fehlende Gesetzgebungskompetenz des Landes vorgeworfen worden waren. Beim eigenen Gesetz habe die Staatsregierung diese Bedenken offenbar nicht.
Über das Bündnis Das Bündnis „Radentscheid Bayern“ wurde vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Bayern, vom Verkehrsclub Deutschland, Landesverband Bayern e.V. (VCD Bayern) und den 11 kommunalen bayerischen Radentscheiden (Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Erlangen, Freising, München, Nürnberg, Neu-Ulm, Regensburg, Rosenheim, Würzburg) gegründet. Unterstützt wird der Radentscheid Bayern vom BUND Naturschutz (BN) und sechs bayerischen Landesverbänden politischer Parteien (Bündnis 90/Die Grünen, SPD, ÖDP, DIE LINKE, Volt, Piratenpartei).
Bayerischer Verfassungsgerichtshof macht sich Bild zum Radentscheid Bayern
München, 10. Mai 2023
Medieninformation
Am heutigen Mittwoch hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Bayern und das bayerische Innenministerium zur Zulässigkeit des Volksbegehrens „Radentscheid Bayern“ angehört.
In seiner Stellungnahme vom 10. März hatte das Innenministerium die Zulässigkeit des Volksbegehrens angezweifelt: Erstens dürfe allein der Bund bestimmte Punkte in der Gesetzesvorlage des Radentscheid für ein bayerisches Radgesetz regeln.
Zweitens koste die vom Bündnis Radentscheid Bayern angestrebte Verbesserung der Radinfrastruktur so viel Geld, dass die Haushaltshoheit des Freistaats beeinträchtigt wäre.
Bernadette Felsch, die Beauftragte des Volksbegehrens und Vorsitzende des ADFC Bayern sieht das anders: „In zwei anderen Bundesländern, nämlich in Berlin und NRW, gibt es bereits sehr ähnliche Radgesetze, ohne dass die Gesetzgebungskompetenz beanstandet wurde. In unserem Radgesetzentwurf haben wir zudem bewusst auf konkrete finanzielle Forderungen und Maßnahmen verzichtet. Dass das Ministerium aus dem Ziel, den Radverkehrsanteil zu steigern, Kosten von angeblich 350 Mio. Euro pro Jahr ableitet, finden wir fragwürdig, zumal der Freistaat eine massive Steigerung des Radverkehrsanteils ja selbst anstrebt. Nachdem die Investitionssumme sehr viel niedriger ausfällt, wenn man z.B. die vom Bund bereit gestellten Fördermittel und schon beschlossene Budgets abzieht, sehen wir keinen relevanten Eingriff in den Staatshaushalt. Zudem wurde der volkswirtschaftliche Nutzen des Radverkehrs nicht berücksichtigt.“
Aus Sicht des bayerischen Radentscheid-Bündnisses gehe es bei der Anhörung nicht mehr nur um ein sinnvolles Radgesetz und den Radentscheid. Vielmehr stelle sich die grundsätzliche Frage, ob die Staatsregierung „die Latte durch eigene Auslegung so hoch legen kann, dass die Hürden bei Volksbegehren für Bürgerinnen und Bürger gar nicht mehr gemeistert werden“ können. „Wir möchten eine faire Chance für die Direktdemokratie!“, so Bernadette Felsch weiter.
Der Verfassungsgerichtshof wird am 7. Juni 2023 seine Entscheidung bekanntgeben.
Photo: Vertreter:innen und Aktive des Radentscheid Bayern beim Bayerischen Verfassungsgericht (Bildquelle: ADFC Bayern, Laura Ganswindt)
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Über das Bündnis
Das Bündnis „Radentscheid Bayern“ wurde vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Bayern, vom Verkehrsclub Deutschland, Landesverband Bayern e.V. (VCD Bayern) und den 11 kommunalen bayerischen Radentscheiden (Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Erlangen, Freising, München, Nürnberg, Neu-Ulm, Regensburg, Rosenheim, Würzburg) gegründet. Unterstützt wird der Radentscheid Bayern vom BUND Naturschutz (BN) und sechs bayerischen Landesverbänden politischer Parteien (Bündnis 90/Die Grünen, SPD, ÖDP, DIE LINKE, Volt, Piraten). Ziel ist ein Radgesetz für Bayern, das die Staatsregierung und Kommunen verpflichtet, umweltfreundliche Mobilität praktisch umzusetzen. Weitere Informationen zum Radentscheid Bayern stehen unter https://radentscheid-bayern.de.
Mündl. Verhandlung vor Bayer. Verfassungsgericht
am Mittwoch, den 10. Mai 2023 um 10.30 Uhr
Nachdem das Innenministerium am 10. März den Zulassungsantrag für unser Volksbegehren dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorgelegt hat, muss dieser bis spätestens 12. Juni entscheiden, ob unser Volksbegehren zugelassen wird.
Die Sitzung ist öffentlich, Meinungsäußerungen und Aufzeichnungen sind im Gerichtssaal allerdings nicht zugelassen.
Wir haben mit unserer Kanzlei eine ausführliche Stellungnahme zur Stellungnahme des Innenministeriums ausgearbeitet und darin gute Argumente gegen die des Ministeriums aufgeführt. Wir werden diese im Rahmen der Anhörung ausführlich darlegen. Unserer Meinung nach widerspricht es außerdem der Intention der Bayerischen Verfassung, die Maßstäbe für die Zulassung eines Volksbegehrens derart eng anzulegen, wie es das Ministerium das in unserem Fall getan hat.
Wir hoffen deshalb, dass sich die Richter:innen für die Zulassung unseres Volksbegehrens entscheiden. Falls Ja, kommt es noch vor der diesjährigen Landtagswahl zum zweiwöchigen Eintragungszeitraum, in dem 10 % der landtagswahlberechtigte Menschen in auf ihrem Rathaus für unser Volksbegehren unterschreiben müssten.
Vom 5. bis 7. Mai 2023 bringt das Kidical Mass Aktionsbündnis zehntausende Menschen in über 400 Orten auf die Räder, um für eine kinderfreundliche Verkehrswende zu demonstrieren. Auch in Bayern gibt es viele Aktionen.
An den Aktionstagen machen sich Kinder, Eltern, Freund:innen und Schulen für kinder- und fahrradfreundliche Orte, sichere Schulwege und selbstständige Mobilität stark. Kidical Mass Aktionen finden u.a. in München, Ingolstadt, Schweinfurt, Memmingen oder Forchheim.
In München z.B. startet die Kinder-Radl-Demo am Sonntag, 07.05. um 15 Uhr am Odeonsplatz. Gemeinsam geht es zur Theresienwiese, wo auf die Kleinen ein Fahrradparcours wartet und die Erwachsenen Lastenräder ausprobieren können. In Nürnberg startet die Kidical Mass am Sonntag, 07.05. um 14 Uhr an der Norikusbucht. Im Anhang stehen alle bayernweiten Aktionsorte. Alle Updates und weltweiten Aktionsorte gibtes hier.
Bernadette Felsch, Beauftragte Radentscheid Bayern und Vorsitzende ADFC Bayern: „Als Radentscheid Bayern unterstützen wir das Anliegen des Kidical Mass Aktionsbündnisses aus vollem Herzen. Alle Kinder und Jugendlichen sollen sich sicher und selbstständig mit dem Fahrrad und zu Fuß bewegen können – auf dem Weg zur Schule, zu Freundinnen und Freunden, zum Sportverein oder Spielplatz. Davon sind wir in Bayern aber noch ein ganzes Stück entfernt. Wir brauchen dringend ein geschütztes, kindertaugliches Radwegenetz, Tempo 30 innerorts als Regelgeschwindigkeit und Schulstraßen ohne Autoverkehr. Das schaffen wir nur mit einem umfassenden Radgesetz, das Zuständigkeiten, Verfahren und Standards für den Bau von Radinfrastruktur klar regelt. Seit wir mit dem Radentscheid Bayern Druck machen, plant plötzlich auch die CSU eilig ein Radgesetz, obwohl sie das zuvor jahrelang abgelehnt hatte. Dieses muss ein gutes Radgesetz werden, denn tausende Radler:innen machen deutlich: Bayern wünscht sich die Mobilitätswende. Zudem sollten, wie in Berlin und NRW, die Interessenvertretungen der Radfahrenden an einem Radgesetzentwurf beteiligt werden.“
München, 23.4.2023 / Foto: ADFC – honorarfrei
Radsternfahrt des ADFC
(hier auf der Autobahn München-Lindau)
„Macht die Sternfahrt groß und blau“ war unser Aufruf – und ihr seid ihm gefolgt! Im Großraum München haben sich rund 18.000 Radler:innen trotz des durchwachsenen Wetters am Sonntag auf den Weg zum Königsplatz zur zentralen Kundgebung gemacht. Von mehr als 60 Startpunkten aus, u.a. aus Augsburg und Rosenheim, fuhren die bunten Fahrrad-Karawanen in die Innenstadt. Dabei ging es sogar drei Kilometer über die Autobahn von Sendling bis Blumenau.
Auf der Bühne am Königsplatz gab es neben Reden vom Sternfahrt-Organisator Andreas Schön, unserer Radentscheid-Beauftragten Bernadette Felsch und Claus von Wagner Musik von der TUM Jazz Combo, Lo Chuck, 1328 Munich Beercore und MX Platicpunk. Außerdem stellten wir unseren Kampagnenclip vor, in dem unsere kleine Heldin Leonie die Hauptrolle spielt. Sie war auch auf der Bühne und führte unsere Kinderroute an. Die Rede von Claus von Wagner und den Clip mit Leonie werden wir Euch in den kommenden Tagen nochmal auf unseren Social Media-Kanälen präsentieren.
Erfolgreiche Radl-Demos in ganz Bayern
Bayernweit eroberten sogar noch deutlich mehr Radl-Fans die Straßen, da es weitere Radl-Demos für den Radentscheid Bayern in Nürnberg, Aschaffenburg-Miltenberg, Hof, Bayreuth und Deggendorf gab. Nürnberg z.B. zählte 3.000 Teilnehmende, Aschaffenburg-Miltenberg 500, Bayreuth 150 und Deggendorf 70.
In Nürnberg fand die erste Radsternfahrt überhaupt statt. Für das Bündnis sprach u.a. Paulus Guter, 2. stv. Beauftragter des Radentscheid Bayern. Zudem gab es Musikeinlagen vom Liedermacher Erik Stenzel. Daneben gab es noch ein Smoothie-Bike und es haben sich viele Kinder zum Löwen schminken lassen.
Was für ein starkes Signal!
Gemeinsam haben wir deutlich gemacht: Bayern braucht endlich ein wirklich gutes Radgesetz. „Alle loben den Radverkehr als umwelt- und klimafreundliches, platzsparendes, kostengünstiges und gesundes Verkehrsmittel. Aber wenn es darum geht, Radfahren auch sicher zu machen und etwas zu investieren, wird es immer eng. Von einem guten Radwegenetz sind wir im selbsternannten “Radlland Bayern” noch weit entfernt“, sagt Radentscheid-Beauftragte Bernadette Felsch.
Das bestätigt leider auch erneut der Fahrrad-Klima-Test 2022 des ADFC: Die Radfahrenden in Bayern bewerten den Radverkehr im Freistaat lediglich mit der Note 4. Bei der Radmitnahme im Öffentlichen Verkehr ist Bayern sogar Schlusslicht. Mehr dazu gibt es hier.
Für uns als Radentscheid Bayern heißt das: Wir machen weiterhin Druck, damit die Radinfrastruktur bayernweit endlich zügig ausgebaut wird. Nach den großartigen Radl-Demos, bei denen so viele von euch dabei waren, sind wir so motiviert wie nie!
Große ADFC-Radsternfahrt für den „Radentscheid Bayern”
München, 16. März 2023
Pressemitteilung
Die große Radsternfahrt des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) München am 23. April steht ganz im Zeichen des Volksbegehrens „Radentscheid Bayern“. Mit der Fahrrad-Demo will der ADFC gemeinsam mit den Radentscheid-Bündnispartnern deutlich bessere Bedingungen für Radfahrende bayernweit einfordern.
Gemeinsam radeln für eine bayernweit bessere Radinfrastruktur:Am Sonntag, den 23. April, bringt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) München Radfahrende aus der gesamten Metropolregion zu seiner diesjährigen Radsternfahrt zusammen. Mit der Fahrrad-Demo trommelt der ADFC gemeinsam mit dem Bündnis „Radentscheid Bayern“ für das Ziel der Rad-Initiative: Ein Radgesetz soll endlich Verfahren, Standards und Zuständigkeiten regeln, damit die Radverkehrsinfrastruktur landesweit zügig geplant und ausgebaut werden kann.
Rad-Aktivist:innen machen weiter Druck Das Bayerische Innenministerium hatte vergangenen Freitag, 10.3.2023, den von mehr als 100.000 Bürger:innen unterschriebenen Zulassungsantrag für das Radl-Volksbegehren „Radentscheid Bayern“ dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt, anstatt das Volksbegehren zuzulassen. Der Verfassungsgerichtshof hat jetzt drei Monate Zeit, die Einwände des Innenministeriums gegen den Gesetzentwurf für das Radl-Volksbegehren zu prüfen. Die Landesregierung, die ein vom ADFC seit Jahren gefordertes Radgesetz bislang vehement abgelehnt hat, hat angesichts des Volksbegehrens angekündigt, ein eigenes Radgesetz zu erlassen. Die Radsternfahrt soll nun den Forderungen des Radentscheids Bayern noch einmal Nachdruck verleihen. Die Staatsregierung wird aufgefordert, endlich die Verkehrswende zu priorisieren und sich nicht länger schwerpunktmäßig auf Autobahnen und Bundesstraßen zu fokussieren, sondern auf Infrastruktur für umweltfreundliche Mobilität. Zudem fordert das Bündnis, an der Erarbeitung eines zielführenden Radgesetzes beteiligt zu werden.
Zeichen setzen für ein echtes „Fahrradland Bayern“ Von vielen Startpunkten aus der Region erobern bayerische Radfahrende die Stadt. Von fünf Treffpunkten in München geht es auf polizeigesicherten und autofreien Straßen zum Königsplatz zur Kundgebung. Die Tour ab dem Olympiapark ist eine kurze, gemütliche Radlrunde und daher speziell auch für Familien mit Kindern geeignet. Auf dem Königsplatz gibt es abschließend ein umfangreiches Bühnenprogramm mit prominenten Gästen und Bands.
Startpunkte in München Sendlinger Park, Nymphenburger Schloss, Tassiloplatz, Studentenstadt: Aufstellung ab 12:00 Uhr, Abfahrt ca. 12:30 Uhr Olympiapark: Aufstellung ab 12:45 Uhr, Abfahrt ca. 13:15 Uhr
Kundgebung am Königsplatz Start gegen 15:00 Uhr Mit Ständen, Bühne, Bands und prominenten Gästen
Spielregeln & Teilnahmebedingungen Die Teilnahme an der Sternfahrt ist kostenfrei und erfolgt auf eigene Verantwortung.
Hinweise für Redaktionen Bildmaterial finden Sie im Anhang. Bei Nutzung bitte folgende Angabe verwenden: Foto: ADFC/Bernd Seitz. Diese Presseinformation und weitere Meldungen gibt es online in unserem Pressebereich.
Das Bündnis „Radentscheid Bayern“ wurde vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Bayern, vom Verkehrsclub Deutschland, Landesverband Bayern e.V. (VCD Bayern) und den 11 kommunalen bayerischen Radentscheiden (Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Erlangen, Freising, München, Nürnberg, Neu-Ulm, Regensburg, Rosenheim, Würzburg) gegründet. Unterstützt wird der Radentscheid Bayern vom BUND Naturschutz (BN) und sechs bayerischen Landesverbänden politischer Parteien (Bündnis 90/Die Grünen, SPD, ÖDP, DIE LINKE, Volt, Piraten) Ziel ist ein Radgesetz für Bayern, das die Staatsregierung und Kommunen verpflichtet, umweltfreundliche Mobilität praktisch umzusetzen. Weitere Informationen zum Radentscheid Bayern stehen unter https://radentscheid-bayern.de.
Radsternfahrt in Hessen im August 2022 mit Beteiligung des Radentscheid Bayern