All­ge­mei­nes zum Ablauf eines Volksbegehrens

Pha­se 1: Der Zulassungsantrag

Nach Rück­sen­dung der geprüf­ten Unter­schrif­ten wur­den die­se mit dem Zulas­sungs­an­trag am 27. Janu­ar 2023 beim Baye­ri­schen Innen­mi­nis­te­ri­um ein­ge­reicht. Die­ses hat­te bis zum 10. März 2023 Zeit zur Prü­fung und hat die­se Frist voll aus­ge­schöpft: Am 10. März teil­te das Innen­mi­nis­te­ri­um mit, dass das Volks­be­geh­ren nicht zuge­las­sen, son­dern dem Baye­ri­schen Ver­fas­sungs­ge­richts­hof vor­ge­legt wird. 

Die­ser wird sei­ne Ent­schei­dung ob er unser Radlvolks­be­geh­ren zulässt, oder nicht, am 7. Juni 2023 bekannt geben. 

Wer kann beim Volks­be­geh­ren (Pha­se 2 Ein­tra­gung in den Rad­häu­sern) unterschreiben?

Wie beim Zulas­sungs­an­trag kön­nen beim eigent­li­chen Volks­be­geh­ren alle unter­schrei­ben, die in Bay­ern bei Land­tags­wah­len wahl­be­rech­tigt sind, sprich
– min­des­tens 18 Jah­re alt sind,
– den Haupt­wohn­sitz (Erst­wohn­sitz) seit min­des­tens 3 Mona­ten in Bay­ern haben,
– deut­sche Staats­bür­ger sind.

Anders als bei kom­mu­na­len Bür­ger­be­geh­ren kön­nen EU-Bürger:innen bei einem lan­des­wei­ten Volks­be­geh­ren kei­ne gül­ti­ge Unter­schrift abgeben.

Wie funk­tio­niert ein Volksbegehren?

Ein Volks­be­geh­ren ist der unmit­tel­ba­re Weg durch das Volk ein Geset­zes­vor­ha­ben zur Abstim­mung zu brin­gen.
Das Ver­fah­ren besteht aus drei Pha­sen, die auf den Sei­ten des baye­ri­schen Innen­mi­nis­te­ri­ums erläu­tert sind.
In der
Pha­se 1: Zulas­sungs­ver­fah­ren
müs­sen zunächst min­des­tens 25.000 in Bay­ern Wahl­be­rech­tig­te den
Antrag auf Zulas­sung des Volks­be­geh­rens „Radent­scheid Bay­ern”
mit ihrer Unter­schrift unter­stüt­zen.
Zum Sam­mel­en­de am 31. Okto­ber haben 100.000 Men­schen in Bay­ern den Zulas­sungs­an­trag mit ihrer Unter­schrift unter­stützt.
Die Unter­schrif­ten sind am 16. Novem­ber 2022 bei den Gemein­den zur Über­prü­fung vor­ge­legt wor­den.
Nach der Über­prü­fung der Unter­schrif­ten wur­de der Zulas­sungs­an­trag mit den Unter­stüt­zer­un­ter­schrif­ten im Janu­ar 2023 beim Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­um des Inne­ren, für Sport und Inte­gra­ti­on ein­ge­reicht. Das Minis­te­ri­um hat den Antrag dar­auf­hin geprüft, ob der ein­ge­reich­te Begeh­ren­stext (Baye­ri­sches Rad­ge­setz) juris­tisch zuläs­sig ist und ob die not­wen­di­ge Zahl an gül­ti­gen Unter­schrif­ten erreicht wur­de.
Die Ent­schei­dung hier­über wur­de nicht direkt vom Minis­te­ri­um getrof­fen son­dern im März 2023 an das Baye­ri­sche Ver­fas­sungs­ge­richt wei­ter gege­ben.
Die­ses wird bis 7. Juni über die Zuläs­sig­keit ent­schei­den.

Pha­se 2: (das eigent­li­che) Volks­be­geh­ren
Wird dem Zulas­sungs­an­trag statt­ge­ge­ben, legt das Innen­mi­nis­te­ri­um einen Zeit­raums von 2 Wochen fest. In die­sem zwei Wochen kön­nen Wahl­be­rech­tig­te bei der Gemein­de­ver­wal­tung ihres Wohn­or­tes (Erst­wohn­sitz) das Volks­be­geh­ren durch ihre Unter­schrift unter­stüt­zen. Die­se Lis­ten sol­len in mög­lichst allen Städ­ten und Gemein­den Bay­erns aus­ge­legt wer­den.
Damit das Volks­be­geh­ren erfolg­reich ist, müs­sen hier in kur­zer Zeit ca. 1. Mio baye­ri­sche Wahl­be­rech­tig­te unter­schrei­ben.
Für die­se Pha­se erhal­ten Wahl­be­rech­tig­te in Bay­ern kei­ne sepa­ra­te Auf­for­de­rung durch ihre Wohn­ge­mein­de. Es ist daher wich­tig, sich ent­spre­chend (wahr­schein­lich im Früh­jahr 2023) zu infor­mie­ren. Am bes­ten durch den Ein­trag in unse­ren NEWS­LET­TER.
Gleich­zei­tig wer­den wir uns bemü­hen, durch ent­spre­chen­de Pres­se­ar­beit und auch Infor­ma­ti­ons­kam­pa­gnen vor Ort mög­lichst vie­le Wahl­be­rech­tig­te auf den 14-tägi­gen Unter­schrifts­zeit­raum auf­merk­sam zu machen.
WICH­TIG: wer bereits den Antrag auf Zulas­sung durch sei­ne Unter­schrift unter­stützt hat, muss hier ein zwei­tes Mal unter­schrei­ben, um für das das Volks­be­geh­ren eine Unter­stüt­zungs­un­ter­schrift zu leis­ten!!!

Sind in Pha­se 2 genü­gend Unter­stüt­zungs­un­ter­schrif­ten bei den Gemein­de­ver­wal­tun­gen geleis­tet wor­den, set­zen sich die baye­ri­sche Staats­re­gie­rung und der baye­ri­sche Land­tag mit dem Volks­be­geh­ren aus­ein­an­der.
Sie kön­nen dem Volks­be­geh­ren zustim­men, wel­ches damit zum Gesetz wird. So war das z. B. bei dem Volks­be­geh­ren „Ret­tet die Bie­nen”. Leh­nen Staats­re­gie­rung und Land­tag das Volks­be­geh­ren ab, kommt es zu

Pha­se 3: Volks­ent­scheid
Wie bei einer poli­ti­schen Wahl erhal­ten die Wahl­be­rech­tig­ten für einen bestimm­ten Stich­tag Wahl­be­nach­rich­ti­gun­gen. Die Stimm­ab­ga­be ist dabei in den Wahl­lo­ka­len und auch per Brief­wahl mög­lich.
Die 3 Pha­sen sind in unten ste­hen­der Gra­phik noch­mals veranschaulicht.

3 Pha­sen eines Volks­be­geh­rens in Bayern

Wo fin­de ich den Gesetzestext

Der voll­stän­di­ge Geset­zes­text für das Volks­be­geh­ren Radent­scheid Bay­ern ist hier auf unse­rer Inter­net­sei­te zum Lesen und Her­un­ter­la­den ver­füg­bar.
Natür­lich steht er auch auf jedem gedruck­ten Unterschriftenbogen.