Allgemeines zum Ablauf eines Volksbegehrens
Nach Rücksendung der geprüften Unterschriften wurden diese mit dem Zulassungsantrag am 27. Januar 2023 beim Bayerischen Innenministerium eingereicht. Dieses hatte bis zum 10. März 2023 Zeit zur Prüfung und hat diese Frist voll ausgeschöpft: Am 10. März teilte das Innenministerium mit, dass das Volksbegehren nicht zugelassen, sondern dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorgelegt wird.
Am 10. Mai fand die Anhörung vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof statt.
Dieser wird seine Entscheidung ob er unser Radlvolksbegehren zulässt, oder nicht, am 7. Juni 2023 bekannt geben.
Wie beim Zulassungsantrag können beim eigentlichen Volksbegehren alle unterschreiben, die in Bayern bei Landtagswahlen wahlberechtigt sind, sprich
– mindestens 18 Jahre alt sind,
– den Hauptwohnsitz (Erstwohnsitz) seit mindestens 3 Monaten in Bayern haben,
– deutsche Staatsbürger sind.
Anders als bei kommunalen Bürgerbegehren können EU-Bürger:innen bei einem landesweiten Volksbegehren keine gültige Unterschrift abgeben.
Ein Volksbegehren ist der unmittelbare Weg durch das Volk ein Gesetzesvorhaben zur Abstimmung zu bringen.
Das Verfahren besteht aus drei Phasen, die auf den Seiten des bayerischen Innenministeriums erläutert sind.
In der
Phase 1: Zulassungsverfahren
müssen zunächst mindestens 25.000 in Bayern Wahlberechtigte den
Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens „Radentscheid Bayern”
mit ihrer Unterschrift unterstützen.
Zum Sammelende am 31. Oktober haben 100.000 Menschen in Bayern den Zulassungsantrag mit ihrer Unterschrift unterstützt.
Die Unterschriften sind am 16. November 2022 bei den Gemeinden zur Überprüfung vorgelegt worden.
Nach der Überprüfung der Unterschriften wurde der Zulassungsantrag mit den Unterstützerunterschriften im Januar 2023 beim Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration eingereicht. Das Ministerium hat den Antrag daraufhin geprüft, ob der eingereichte Begehrenstext (Bayerisches Radgesetz) juristisch zulässig ist und ob die notwendige Zahl an gültigen Unterschriften erreicht wurde.
Die Entscheidung hierüber wurde nicht direkt vom Ministerium getroffen sondern im März 2023 an das Bayerische Verfassungsgericht weiter gegeben.
Dieses wird bis 7. Juni über die Zulässigkeit entscheiden.
Phase 2: (das eigentliche) Volksbegehren
Wird dem Zulassungsantrag stattgegeben, legt das Innenministerium einen Zeitraums von 2 Wochen fest. In diesem zwei Wochen können Wahlberechtigte bei der Gemeindeverwaltung ihres Wohnortes (Erstwohnsitz) das Volksbegehren durch ihre Unterschrift unterstützen. Diese Listen sollen in möglichst allen Städten und Gemeinden Bayerns ausgelegt werden.
Damit das Volksbegehren erfolgreich ist, müssen hier in kurzer Zeit ca. 1. Mio bayerische Wahlberechtigte unterschreiben.
Für diese Phase erhalten Wahlberechtigte in Bayern keine separate Aufforderung durch ihre Wohngemeinde. Es ist daher wichtig, sich entsprechend (wahrscheinlich im Frühjahr 2023) zu informieren. Am besten durch den Eintrag in unseren NEWSLETTER.
Gleichzeitig werden wir uns bemühen, durch entsprechende Pressearbeit und auch Informationskampagnen vor Ort möglichst viele Wahlberechtigte auf den 14-tägigen Unterschriftszeitraum aufmerksam zu machen.
WICHTIG: wer bereits den Antrag auf Zulassung durch seine Unterschrift unterstützt hat, muss hier ein zweites Mal unterschreiben, um für das das Volksbegehren eine Unterstützungsunterschrift zu leisten!!!
Sind in Phase 2 genügend Unterstützungsunterschriften bei den Gemeindeverwaltungen geleistet worden, setzen sich die bayerische Staatsregierung und der bayerische Landtag mit dem Volksbegehren auseinander.
Sie können dem Volksbegehren zustimmen, welches damit zum Gesetz wird. So war das z. B. bei dem Volksbegehren „Rettet die Bienen”. Lehnen Staatsregierung und Landtag das Volksbegehren ab, kommt es zu
Phase 3: Volksentscheid
Wie bei einer politischen Wahl erhalten die Wahlberechtigten für einen bestimmten Stichtag Wahlbenachrichtigungen. Die Stimmabgabe ist dabei in den Wahllokalen und auch per Briefwahl möglich.
Die 3 Phasen sind in unten stehender Graphik nochmals veranschaulicht.

Der vollständige Gesetzestext für das Volksbegehren Radentscheid Bayern ist hier auf unserer Internetseite zum Lesen und Herunterladen verfügbar.
Natürlich steht er auch auf jedem gedruckten Unterschriftenbogen.