Wie war der Verlauf des Radentscheid Bayern?
Der Radentscheid Bayern hat nur die Phase 1, das sog. Zulassungsverfahren durch laufen.
In dieser mussten mindestens 25.000 in Bayern Wahlberechtigte den
Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens „Radentscheid Bayern”
mit ihrer Unterschrift unterstützen.
Zwischen dem Start der Unterschriftensammlung am 15. Juni bis zum 31. Oktober 2023 hatten über 100.000 Menschen in Bayern den Zulassungsantrag mit ihrer Unterschrift unterstützt – viermal mehr als für die Zulassung erforderlich.
Die Sammlung von Unterstützer:innenunterschriften für den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens ist zum 31. Oktober 2022 abgeschlossen worden.
Die Unterschriften sind am 16. November 2022 bei ausgewählten Kommunen zur Überprüfung der Gültigkeit vorgelegt worden.
Nach der Überprüfung der Unterschriften wurde der Zulassungsantrag mit den Unterstützerunterschriften im Januar 2023 beim Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration eingereicht. Das Ministerium hat den Antrag daraufhin geprüft, ob der eingereichte Begehrenstext (Bayerisches Radgesetz) juristisch zulässig ist und ob die notwendige Zahl an gültigen Unterschriften erreicht wurde.
Das Ministerium hatte bis zum 10. März 2023 Zeit zur Prüfung und hat diese Frist voll ausgeschöpft: Am 10. März teilte das Innenministerium mit, dass das Volksbegehren nicht zugelassen, sondern dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorgelegt wird.
Am 10. Mai fand die Anhörung vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof statt.
Am 7. Juni 2023 hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof leider bekannt gegeben, dass er das Volksbegehren nicht zulässt. Für Volksbegehren in Bayern gibt es leider keine Revisionsmöglichkeit, deshalb war mit dem Urteil unser Radentscheid beendet.
Parallel zur Initiative unseres Volksbegehrens für ein Bayerisches Radgesetz hat nach Einreichung unserer Unterschriften beim Bayerischen Innenministerium die Staatsregierung erklärt, dass die Regierungsparteien einen eigenen Entwurf für ein Radgesetz vorlegen werden.
Dieser Gesetzesentwurf wurde im Juli 2023 dann in Rekordzeit – kurz vor Beginn des Landtagswahlkampfes –vom Bayerischen Landtag mit den Stimmen der Regierungsmehrheit verabschiedet. Die Debatte des Landtagsplenums zum Radgesetzentwurf von CSU und Freien Wählern kann online angesehen werden.
Nach Berlin und NRW hat nun, auch Bayern ein Radgesetz! Ohne unser Volksbegehren und die jahrelange Vorarbeit, insbesondere des ADFC Bayern, wäre es sicher noch lange nicht dazu gekommen, denn von 2017 bis Anfang 2023 hat die CSU ein Radgesetz vehement abgelehnt. Ein Radgesetz sei unnötige Bürokratie und ein Eingriff ins Selbstverwaltungsrecht der Kommunen hieß es immer.
Erst die riesige Unterstützung und das große Interesse für den Radentscheid Bayern, haben die Meinung der CSU um 180 Grad gedreht. Das ist der Erfolg von allen, die uns unterstützt haben!
Das jetzt verabschiedete Radgesetz der Regierungsmehrheit ist allerdings jetzt vorläufig noch eher ein Radgesetzchen. Gerade die Regelungen für mehr Sicherheit von Fuß- und Radverkehr, die wir vorgeschlagen hatten, fehlen uns im Bayerischen Radgesetz, dass CSU und Freie Wähler im Sommer 2023 kurz vor der Landtagswahl noch eilig beschlossen haben. Auch sind Zuständigkeiten und Verfahren noch immer nicht so klar geregelt, dass Planung und Bau von Radinfrastruktur schneller voran kommen. Doch wir setzen uns weiter dafür ein, dass Bayern ein wirksames Radgesetz und dadurch so rasch wie möglich besseren und sicheren Radverkehr bekommt.
Für uns gilt weiterhin: Sicher radeln. Jetzt!
Der vollständige Gesetzestext für das Volksbegehren Radentscheid Bayern ist hier auf unserer Internetseite zum Lesen und Herunterladen verfügbar.