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10. März 2023

Innen­mi­nis­te­ri­um legt Volks­be­geh­ren „Radent­scheid Bay­ern” dem Baye­ri­schen Ver­fas­sungs­ge­richts­hof vor

Am Frei­tag, den 10. März 2023 hat das Baye­ri­sche Innen­mi­nis­te­ri­um die Ent­schei­dung zu unse­rem am 27. Janu­ar 2023 ein­ge­reich­ten Antrag auf Zulas­sung eines Volks­be­geh­rens bekannt gegeben.
Das Innen­mi­nis­te­ri­um lässt den Antrag nicht direkt zu, son­dern ver­weist die Ent­schei­dung an den Baye­ri­schen Verfassungsgerichtshof.

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